Betreff
Anpassung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes
Vorlage
2014/241
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Entschädigungssatzung wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.


Sachverhalt

Die Anforderungen an die verschiedenen Führungskräfte und Funktionsträger in den Bereichen Brandschutz und Katastrophenschutz verändern sich in immer kürzeren Zeiträumen. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Insbesondere die neuen Fahrzeuge und damit in Verbindung die neue Technik bedingen einen höheren Aufwand an Zeit. Die Qualität wird natürlich auch deutlich verbessert.

 

Dies trifft jetzt insbesondere für den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) zu. Mit dem neuen ELW sowie der Einführung der Technikunterstützung hat sich eine deutliche Veränderung der Anforderungen ergeben. Zu den ihm übertragenen Aufgaben gehören neben der Führung der Kräfte im Einsatzfall, der organisatorischen Leitung, die Personalgewinnung- und besetzung sowie die Ausbildung. Die Stärke der TEL hat sich von 22 in 2012 auf zur Zeit 29 aktive Mitglieder erhöht. Die Einsatzstunden sind von 2.800 in 2011 auf 5.800 in 2013 gestiegen. Der Zeitaufwand für den Leiter TEL betrug im Jahr 2013 rund 550 Stunden ohne An- und Abreisezeiten zu dienstlichen Veranstaltungen.

 

Es wurde eine Führungsstruktur mit 2 gleichberechtigten Vertretern aufgebaut.

 

In Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für den Leiter TEL im Vergleich mit den anderen Führungskräften der kreiseigenen Einheiten von derzeit 52 € auf 150 € monatlich anzupassen.

 

Die beiden gleichberechtigten Stellvertreter des Leiters erhalten derzeit noch keine Aufwandentschädigung. In Anlehnung an die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden ABC-Zugführers wird vorgeschlagen, beiden Stellvertretern jeweils 20 € monatlich als Aufwandsentschädigung zu gewähren.

 

Seit letztem Jahr gibt es auch im ABC-Zug der Kreisfeuerwehr zwei gleichberechtigte Stellvertreter des Zugführers. Es wird auch hier vorgeschlagen, dass dem weiteren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung von monatlich 20 € zu gewähren.

 

Die Aufgaben des Leiters Fachzug Rüst/Rettung, zuständig für den Abrollbehälter-Rüst sind in den letzten Jahren ständig gewachsen. Bisher wird auch hier keine Aufwandsentschädigung gewährt. Lediglich dem Gerätewart Medizintechnik des AB-Rüst wird eine Entschädigung von monatlich 20 € gewährt. Es wird vorgeschlagen, auch dem Leiter Fachzug Rüst/Rettung in Anlehnung an den Gerätewart Medizintechnik  eine monatliche Aufwandsentschädigung von 20 € zu gewähren.

 

Für die vorgeschlagenen Anpassungen entstehen Mehraufwendungen von
2.136 € jährlich.