Die Änderung der Entschädigungssatzung wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
Sachverhalt
Die Anforderungen an
die verschiedenen Führungskräfte und Funktionsträger in den Bereichen
Brandschutz und Katastrophenschutz verändern sich in immer kürzeren Zeiträumen.
Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Insbesondere die neuen
Fahrzeuge und damit in Verbindung die neue Technik bedingen einen höheren
Aufwand an Zeit. Die Qualität wird natürlich auch deutlich verbessert.
Dies trifft jetzt
insbesondere für den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) zu. Mit dem
neuen ELW sowie der Einführung der Technikunterstützung hat sich eine deutliche
Veränderung der Anforderungen ergeben. Zu den ihm übertragenen Aufgaben gehören
neben der Führung der Kräfte im Einsatzfall, der organisatorischen Leitung, die
Personalgewinnung- und besetzung sowie die Ausbildung. Die Stärke der TEL hat
sich von 22 in 2012 auf zur Zeit 29 aktive Mitglieder erhöht. Die Einsatzstunden
sind von 2.800 in 2011 auf 5.800 in 2013 gestiegen. Der Zeitaufwand für den
Leiter TEL betrug im Jahr 2013 rund 550 Stunden ohne An- und Abreisezeiten zu
dienstlichen Veranstaltungen.
Es wurde eine
Führungsstruktur mit 2 gleichberechtigten Vertretern aufgebaut.
In Abstimmung mit
dem Kreisbrandmeister wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für den
Leiter TEL im Vergleich mit den anderen Führungskräften der kreiseigenen
Einheiten von derzeit 52 € auf 150 € monatlich anzupassen.
Die beiden
gleichberechtigten Stellvertreter des Leiters erhalten derzeit noch keine
Aufwandentschädigung. In Anlehnung an die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden
ABC-Zugführers wird vorgeschlagen, beiden Stellvertretern jeweils 20 €
monatlich als Aufwandsentschädigung zu gewähren.
Seit letztem Jahr
gibt es auch im ABC-Zug der Kreisfeuerwehr zwei gleichberechtigte
Stellvertreter des Zugführers. Es wird auch hier vorgeschlagen, dass dem
weiteren Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung von monatlich 20 € zu
gewähren.
Die Aufgaben des
Leiters Fachzug Rüst/Rettung, zuständig für den Abrollbehälter-Rüst sind in den
letzten Jahren ständig gewachsen. Bisher wird auch hier keine Aufwandsentschädigung
gewährt. Lediglich dem Gerätewart Medizintechnik des AB-Rüst wird eine
Entschädigung von monatlich 20 € gewährt. Es wird vorgeschlagen, auch dem
Leiter Fachzug Rüst/Rettung in Anlehnung an den Gerätewart Medizintechnik eine monatliche Aufwandsentschädigung von 20
€ zu gewähren.
Für die
vorgeschlagenen Anpassungen entstehen Mehraufwendungen von
2.136 € jährlich.