Betreff
Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit,
hier: Ablauf der Amtszeit
Vorlage
2014/259
Aktenzeichen
101-024-16/8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Auf Vorschlag des Landkreises Nienburg/Weser sind derzeit Claudia Wübbeling und Ernst-August Kluhsmeier als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht Hannover tätig.

 

Die Amtszeit von Ernst-August Kluhsmeier endet am 31.01.2015. Der Landkreis ist daher vom Präsidenten des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen aufgefordert worden, einen Nachfolger vorzuschlagen. Wobei eine erneute Berufung grundsätzlich zulässig ist.

 

Damit die Person in die Vorschlagsliste aufgenommen werden kann, ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.

 

Der/Die Vorgeschlagene sollte im Bezirk des Sozialgerichts wohnen oder ihren/seinen Betriebssitz haben oder beschäftigt sein. Außerdem sollte die Person bereit sein, das Amt eines ehrenamtlichen Richters in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit zu übernehmen.

 

Er/Sie darf

·      kein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Vorstände von Trägern und Verbänden der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen und der Bundesagentur für Arbeit (§ 17 II SGG) und

·      kein Bediensteter der Kreise und der kreisfreien Städte (§ 17 III SGG) sein.

 

Er/Sie muss

·      Deutsche/r sein und

·      das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

 

Nicht vorgeschlagen werden kann,

·      wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,

·      wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

·      wer infolge gerichtlicher Abordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,

·      wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt.

 

 

Um gegenüber dem Sozialgericht kurzfristig eine Person benennen zu können, werden die Fraktionen gebeten, sich in der Sitzung des Kreisausschusses am 26.01.2015 auf einen Vorschlag zu verständigen.

 

Die Bestätigung durch den Kreistag soll in der Sitzung am 20.03.2015 erfolgen.