Betreff
Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses
Vorlage
2015/009
Art
Beschlussvorlage

In den Grundstücksverkehrsausschuss werden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer berufen:

 

·               Herr Tobias Göckeritz, Steimbke

·               Herr Henning Evers, Landesbergen

·               Herr Martin Hogrefe, Heemsen

 


Sachverhalt

Mit Ablauf des 05.02.2015 endete die Wahlperiode für die von der Landwirtschaftskammer (LWK) vorgeschlagenen und vom Kreistag gewählten Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses (GVA).

 

Gemäß § 41 (2) des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) setzt sich der GVA aus drei von der LWK vorgeschlagenen und vom Kreistag gewählten Personen und zwei vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag oder Rat wählbar sind, zusammen. § 41 (2) LwKG besagt auch, dass von den 3, von der LWK vorgeschlagenen Personen, zwei in der Wahlgruppe 1 und eine in der Wahlgruppe 2 zugeordnet sein müssen. Die Wahlgruppen sind in § 7 LwKG geregelt. Gemäß § 41 (3) LwKG sind die von der LWK vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung neu zu wählen.

 

Als vom Kreistag gewählte Personen gehören bereits

 

Herr Dr. Frank Schmädeke, Heemsen und

Herr Heinz Schmidt, Hämelhausen

 

dem GVA an.

 

Die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen und vom Kreistag gewählten Vertreter sind zur Zeit:

 

Herr Tobias Göckeritz, Steimbke (Wahlgruppe 1),

Herr Henning Evers, Landesbergen (Wahlgruppe 1),

Herr Martin Hogrefe, Heemsen (Wahlgruppe 2).

 

Die LWK wird voraussichtlich entsprechend der Wahlen zur Kammerversammlung wieder die drei vorgenannten Vertreter für die kommende Wahlperiode ab 06.02.2015 vorschlagen.