In
den Grundstücksverkehrsausschuss werden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer
berufen:
· Herr Tobias Göckeritz, Steimbke
·
Herr Henning Evers, Landesbergen
·
Herr
Martin Hogrefe, Heemsen
Sachverhalt
Gemäß § 41 (2) des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) setzt sich der GVA aus drei von der LWK vorgeschlagenen und vom Kreistag gewählten Personen und zwei vom Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag oder Rat wählbar sind, zusammen. § 41 (2) LwKG besagt auch, dass von den 3, von der LWK vorgeschlagenen Personen, zwei in der Wahlgruppe 1 und eine in der Wahlgruppe 2 zugeordnet sein müssen. Die Wahlgruppen sind in § 7 LwKG geregelt. Gemäß § 41 (3) LwKG sind die von der LWK vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung neu zu wählen.
Als vom Kreistag gewählte Personen gehören bereits
Herr Dr. Frank Schmädeke, Heemsen und
Herr Heinz Schmidt, Hämelhausen
dem GVA an.
Die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen und vom Kreistag gewählten Vertreter sind zur Zeit:
Herr Tobias Göckeritz, Steimbke (Wahlgruppe 1),
Herr Henning Evers, Landesbergen (Wahlgruppe
1),
Herr Martin Hogrefe, Heemsen (Wahlgruppe 2).
Die LWK wird voraussichtlich entsprechend der Wahlen zur Kammerversammlung wieder die drei vorgenannten Vertreter für die kommende Wahlperiode ab 06.02.2015 vorschlagen.