41. Ergänzung (Februar 2015)
Die Liste von Maßnahmen erster Priorität
soll um
Maßnahme
165 Herstellung
der Haltestelle „Neue Burg“ in Langendamm mit einem Kostenrahmen von 28.000 €
Maßnahme
166 Aus-
und Neubau von Haltestellen 2015/2016 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 70.000
€
Maßnahme
167 Kofinanzierung
von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen 2015 mit
einem Kostenrahmen von 80.000 €
erweitert werden.
Sachverhalt
Maßnahme 165
Im Nienburger
Ortsteil Langendamm befindet sich am Führser Mühlweg das Wohn- und
Arbeitsprojekt Neue Burg (siehe Abb. 1). Diese Einrichtung betreut seelisch und
körperlich behinderte Menschen. Die Bewohner gehen tagsüber einer geregelten
Tagesstruktur nach. Diese kann sich auch außerhalb des Geländes befinden. Damit
soll die Eingliederung in die Gesellschaft gefördert werden.
Abb. 1 Lage der Haltestelle „Neue Burg“
Um dies zu
ermöglichen, wurde angeregt, im Nahbereich der Einrichtung eine Bushaltestelle
zu errichten. Damit besteht die Möglichkeit, die Linien 42, 50 und 51 anzubinden.
Mit einer verkehrsbehördlichen
Anordnung vom 05.11.2012 wurde die Einrichtung einer provisorischen Haltestelle
genehmigt. Somit wurde ein erster Schritt vollzogen, die Bewohner der
Einrichtung in den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubinden. Die
Haltestelle wurde vorerst als Provisorium hergestellt und mit einem Haltestellenschild
und einer unbefestigten Wartefläche ausgestattet.
Nach den
bisherigen Beobachtung und Erfahrungen wird die Haltestelle insbesondere von
den Bewohnern der Einrichtung genutzt. Dabei handelt es sich häufig auch um
mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf eine barrierefreie Nutzung der Haltestelle
angewiesen sind. Somit ist ein barrierefreier Ausbau zwingend erforderlich.
Der Ausbau der
Haltestelle soll beidseitig ausgeführt werden. Stadtauswärts soll die
provisorische Wartefläche ausgekoffert und mit Pflaster befestigt werden. Am
Fahrbahnrand sollen Busbordsteine mit der entsprechenden Höhe (18 cm) eingebaut
werden. Um die erforderliche Länge für eine Bushaltestelle (12 m) zu erhalten,
ist auf der westlichen Seite ein Hochstamm zu beseitigen. Um diesen Verlust
auszugleichen, wird an anderer Stelle entlang des Führser Mühlweges Ersatz
gepflanzt. Außerdem muss für die Erreichbarkeit der westlichen Haltestelle eine
Absenkung des Bordsteines hergestellt werden. Für die bessere Orientierung der
sehbehinderten Fahrgäste werden die Haltestellen mit einem taktilen Leitsystem
ausgestattet, das Blinde und Sehbehinderte im Bereich der Haltestelle an die
Buseinstiege führt. Da die anfahrenden Linien alle aus Richtung B6 kommen, wird
auf der östlichen Seite zusätzlich eine Wartehalle als Wetterschutz vorgesehen.
Für die westliche
Haltestelle wird zusätzliche Fläche benötigt, da die vorhandenen Flächen für
den barrierefreien Ausbau nicht ausreichen. Um Rollstuhlfahrern die erforderliche
Bewegungsfreiheit zu geben, muss eine Fläche von mindestens 2,50 Breite zur
Verfügung stehen. Da dies momentan nicht gegeben ist, soll vom Grundstück der
Einrichtung „Neue Burg“ unentgeltlich Fläche zur Nutzung für die Haltestelle
bereitgestellt werden Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Nienburg
und der Einrichtung zu schließen sein.
Maßnahme 166
In den Gemeinden
entsteht aus verschiedenen Gründen immer wieder das Erfordernis, kurzfristig
einzelne Haltestellen auszubauen. Diese
Maßnahmen haben meist nur ein geringes Investitionsvolumen. Damit für diese
Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 von der Kreisverwaltung auch kurzfristig
Mittel bewilligt und zur Verfügung gestellt werden können, soll die Maßnahme
166 mit einem Kostenrahmen
von 70.000 € beschlossen werden.
Maßnahme 167
Seit 2011 wurden bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
mehrere Förderanträge zum Ausbau von Haltestellen im Rahmen des ÖPNV - Konjunkturprogramms
gestellt. Im Rahmen dieses Programms werden die Haltestellen zu 75 % aus
Landesmitteln gefördert. Die Kofinanzierung soll wie in den vergangenen Jahren
mit Regionalisierungsmitteln gedeckt werden. Im Antragsjahr 2015 (Baujahr 2016)
soll der Antrag für bis zu 16 Haltestellen gestellt werden. Die erste Kostenschätzung
für die Planung, Beantragung und den Bau dieser Maßnahmen beläuft sich auf rund
320.000 €. Die Kofinanzierung aus Regionalisierungsmitteln beträgt demnach
80.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 178.000
€. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 (ÖPNV) zur Verfügung.
Anlagen: