Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel
41. Ergänzung (Februar 2015)
Vorlage
2015/016
Aktenzeichen
62.22.361
Art
Beschlussvorlage

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um

 

Maßnahme 165      Herstellung der Haltestelle „Neue Burg“ in Langendamm mit einem Kostenrahmen von 28.000 €

Maßnahme 166     Aus- und Neubau von Haltestellen 2015/2016 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 70.000 €

Maßnahme 167     Kofinanzierung von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen 2015 mit einem Kostenrahmen von 80.000 € 

erweitert werden.

 


Sachverhalt

Maßnahme 165

Im Nienburger Ortsteil Langendamm befindet sich am Führser Mühlweg das Wohn- und Arbeitsprojekt Neue Burg (siehe Abb. 1). Diese Einrichtung betreut seelisch und körperlich behinderte Menschen. Die Bewohner gehen tagsüber einer geregelten Tagesstruktur nach. Diese kann sich auch außerhalb des Geländes befinden. Damit soll die Eingliederung in die Gesellschaft gefördert werden.

Abb. 1 Lage der Haltestelle „Neue Burg“

Um dies zu ermöglichen, wurde angeregt, im Nahbereich der Einrichtung eine Bushaltestelle zu errichten. Damit besteht die Möglichkeit, die Linien 42, 50 und 51 anzubinden.

Mit einer verkehrsbehördlichen Anordnung vom 05.11.2012 wurde die Einrichtung einer provisorischen Haltestelle genehmigt. Somit wurde ein erster Schritt vollzogen, die Bewohner der Einrichtung in den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubinden. Die Haltestelle wurde vorerst als Provisorium hergestellt und mit einem Haltestellenschild und einer unbefestigten Wartefläche ausgestattet.

Nach den bisherigen Beobachtung und Erfahrungen wird die Haltestelle insbesondere von den Bewohnern der Einrichtung genutzt. Dabei handelt es sich häufig auch um mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf eine barrierefreie Nutzung der Haltestelle angewiesen sind. Somit ist ein barrierefreier Ausbau zwingend erforderlich.

Der Ausbau der Haltestelle soll beidseitig ausgeführt werden. Stadtauswärts soll die provisorische Wartefläche ausgekoffert und mit Pflaster befestigt werden. Am Fahrbahnrand sollen Busbordsteine mit der entsprechenden Höhe (18 cm) eingebaut werden. Um die erforderliche Länge für eine Bushaltestelle (12 m) zu erhalten, ist auf der westlichen Seite ein Hochstamm zu beseitigen. Um diesen Verlust auszugleichen, wird an anderer Stelle entlang des Führser Mühlweges Ersatz gepflanzt. Außerdem muss für die Erreichbarkeit der westlichen Haltestelle eine Absenkung des Bordsteines hergestellt werden. Für die bessere Orientierung der sehbehinderten Fahrgäste werden die Haltestellen mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet, das Blinde und Sehbehinderte im Bereich der Haltestelle an die Buseinstiege führt. Da die anfahrenden Linien alle aus Richtung B6 kommen, wird auf der östlichen Seite zusätzlich eine Wartehalle als Wetterschutz vorgesehen.

Für die westliche Haltestelle wird zusätzliche Fläche benötigt, da die vorhandenen Flächen für den barrierefreien Ausbau nicht ausreichen. Um Rollstuhlfahrern die erforderliche Bewegungsfreiheit zu geben, muss eine Fläche von mindestens 2,50 Breite zur Verfügung stehen. Da dies momentan nicht gegeben ist, soll vom Grundstück der Einrichtung „Neue Burg“ unentgeltlich Fläche zur Nutzung für die Haltestelle bereitgestellt werden Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Nienburg und der Einrichtung zu schließen sein.

Maßnahme 166

In den Gemeinden entsteht aus verschiedenen Gründen immer wieder das Erfordernis, kurzfristig einzelne Haltestellen auszubauen. Diese Maßnahmen haben meist nur ein geringes Investitionsvolumen. Damit für diese Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 von der Kreisverwaltung auch kurzfristig Mittel bewilligt und zur Verfügung gestellt werden können, soll die Maßnahme 166 mit einem Kostenrahmen von 70.000 € beschlossen werden.

Maßnahme 167

Seit 2011 wurden bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH mehrere Förderanträge zum Ausbau von Haltestellen im Rahmen des ÖPNV - Konjunkturprogramms gestellt. Im Rahmen dieses Programms werden die Haltestellen zu 75 % aus Landesmitteln gefördert. Die Kofinanzierung soll wie in den vergangenen Jahren mit Regionalisierungsmitteln gedeckt werden. Im Antragsjahr 2015 (Baujahr 2016) soll der Antrag für bis zu 16 Haltestellen gestellt werden. Die erste Kostenschätzung für die Planung, Beantragung und den Bau dieser Maßnahmen beläuft sich auf rund 320.000 €. Die Kofinanzierung aus Regionalisierungsmitteln beträgt demnach 80.000 €.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 178.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 (ÖPNV) zur Verfügung.


Anlagen: