Betreff
Mitnutzung des Schulgebäudes Käthe-Kollwitz-Schule durch die Samtgemeinde Uchte ab 01.08.2015
Vorlage
2015/017
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Käthe-Kollwitz-Schule in Uchte werden der Samtgemeinde Uchte für eine Nutzung als Jugendzentrum zur Verfügung gestellt. Die Mitnutzung des Gebäudes kann frühestens nach Auslaufen der Förderschule ab 01.08.2015 stattfinden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Konditionen für die Nutzung auf Basis einer paritätischen Kostenaufteilung nach Gebäudegröße und Nutzerzahlen mit der Samtgemeinde Uchte vertraglich zu vereinbaren.


Sachverhalt

Der Kreistag hatte am 18.07.2014 im Rahmen seiner weiteren Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung u.a. beschlossen, die Käthe-Kollwitz-Schule in Uchte und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg zum 01.08.2015 übergangsweise am Standort Rehburg zusammenzuführen. Die Zusammenlegung der beiden Förderschulen ist zwischenzeitlich von der Landesschulbehörde Hannover mit Schreiben vom 28.11.2014 gemäß § 106 NSchG genehmigt worden. Zum 01.08.2018 soll dann eine Verlagerung der Wilhelm-Busch-Schule in das Gebäude der Friedrich-Fröbel-Schule nach Nienburg stattfinden.

 

Die Kreisverwaltung hat im Rahmen der zahlreichen Maßnahmen zur Schulentwicklungsplanung verschiedene Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, welche die weiteren Überlegungen für die Abwicklung der auslaufenden Schulstandorte im Einzelfall beplanen sollen. Ein Bestandteil der diesbezüglichen Überlegungen ist die Frage nach der zukünftigen Nutzung der aufzugebenden Schulgebäude.

 

Für das Schulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule hatte die Samtgemeinde Uchte frühzeitig angefragt, ob man Räumlichkeiten der Schule für das dortige Jugendzentrum ab Sommer 2015 mitnutzen könne. Das bestehende Jugendzentrum würde dann aufgegeben werden. Infrage kommt das Kellergeschoss der jetzigen Förderschule, welches von seinen Räumlichkeiten her alle Möglichkeiten für ein Jugendzentrum bietet.

 

Erdgeschoss und Obergeschoss der Käthe-Kollwitz-Schule sollen zunächst von der Oberschule Uchte für einen mittelfristigen Zeitraum mitgenutzt werden. Die Schülerzahlen der Oberschule Uchte sind wegen des angestrebten freien Elternwillens ab 01.08.2015 schwer vorhersehbar. Im Übrigen befindet sich die Oberschule in einigen Schuljahrgängen an der Teilungsgrenze. Eine sinnvolle Folgenutzung ist gewährleistet.

 

Für die Mitnutzung des Schulgebäudes durch die Samtgemeinde Uchte sind verschiedene Baumaßnahmen notwendig. Die hierfür anfallenden Kosten liegen nach baufachlicher Kalkulation der Kommune, welche gegenwärtig auch die Bauunterhaltung für das Schulgebäude wahrnimmt, bei rd. 50.000 €. Für die mittelfristige Folgenutzung durch die Oberschule Uchte sind lediglich kleinere Anpassungsmaßnahmen im Bestand notwendig. 

 

Eine Mitnutzung durch das Jugendzentrum wird von Seiten der Kreisverwaltung begrüßt. Samtgemeinde Uchte und Landkreis Nienburg/Weser würden gleichermaßen hiervon profitieren.

 

Von Seiten der Kreisverwaltung werden nachfolgende Nutzungskonditionen vorgeschlagen:

 

Entstehende Kosten werden in analoger Anwendung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung vom 06.12./18.12.2000 zwischen Landkreis und Samtgemeinde abgerechnet. Im Grundsatz bedeutet dies, dass Kosten, die konkret einer der beiden Parteien zuzurechnen sind auch von dieser Partei zu tragen sind. Gemeinkosten für das Gebäude (z.B. Wasser- und Heizkosten, Personalkosten für Hausmeisterleistungen) werden zwischen den Beteiligten nach Quadratmetern oder Nutzerzahlen aufgeteilt. Auf eine Mietzahlung wird aufgrund der Nutzung für ein Jugendzentrum verzichtet.

 

Aus einer solchen Vereinbarung würde sich ergeben, dass die Kosten für die Umbaumaßnahme des Kellergeschosses für das Jugendzentrum komplett von der Samtgemeinde Uchte zu tragen wären. Entstehende Kosten für schulische Anpassungsmaßnahmen im Erd- und Obergeschoss müsste dann der Landkreis übernehmen.

 

Die Vertragslaufzeit sollte im Interesse beider Parteien für einen längeren Zeitraum vereinbart werden, damit sich Investitionen in das Gebäude auch rentieren.

 

Die Bauunterhaltung sollte weiterhin bei der Samtgemeinde Uchte verbleiben. Hierfür zahlt der Landkreis, wie bisher auch, das vereinbarte Entgelt.

 

Die Angelegenheit wird wegen der Weiternutzung einer kreiseigenen Liegenschaft auch im Ausschuss für Liegenschaften am 18.2.2015 behandelt.