Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Errichtung einer Mensa und weiterer Umbaumaßnahmen an der Grundschule Husum
Vorlage
2015/020
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Mittelweser wird für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Husum und hiermit einhergehender Umbaumaßnahmen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 1 NSchG und für den Umbau der bestehenden WC-Anlagen und die Schaffung einer Behindertentoilette eine Zuwendung nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 71.334 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Mittelweser hat mit Schreiben vom 08.01.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Husum beim Landkreis eingereicht. Darüber hinaus sollen die bestehenden WC-Anlagen umgebaut und um eine Behindertentoilette erweitert werden. Die Maßnahmen sollen zeitnah in 2015 umgesetzt werden.

 

Im Zuge der Entwicklung der Grundschule Husum zur offenen Ganztagsschule ist es erforderlich, eine Mensa mit Ausgabeküche zu schaffen. Die bestehende Schulküche ist weder funktional noch entspricht sie den aktuellen hygienischen Anforderungen für den Mittagessenbetrieb. Tatsächlich soll der bestehende Werk-/Kunstbereich der Schule in eine Mensa umgebaut werden. Der Wegfall des Unterrichtsraumes soll an anderer Stelle im Schulgebäude als Anbau kompensiert werden. Die vorgenannte Baumaßnahme ist mit Gesamtkosten von rd. 123.350 € kalkuliert worden.

 

Darüber hinaus bedürfen die Toilettenanlagen der Grundschule Husum einer Erneuerung, da sich die Bodenabflüsse in beiden Toiletten zugesetzt haben und nicht mehr funktionsfähig sind. Eine Behindertentoilette gibt es im Schulgebäude nicht. Im Rahmen der Inklusion sind bis 2018 bauliche Maßnahmen für das Erreichen von Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit an allen Schulen vorzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten für den Umbau der WC-Anlagen und die Schaffung einer Behindertentoilette belaufen sich auf  rd. 90.700 €.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u. a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Fördersatzes von einem Drittel errechnet sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 71.334 € für die Errichtung einer Mensa an der Grundschule Husum, die hiermit einhergehenden Umbaumaßnahmen und die Sanierung bzw. den Umbau der bestehenden WC-Anlagen nebst Schaffung einer Behindertentoilette.

 

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Grundschule Husum mit zuletzt 78 Schüler/innen (Amtliche Schulstatistik 2014/2015) in 4 Klassen als grundsätzlich in ihrem Bestand gefährdet eingestuft werden muss. Die zukünftigen Einschulungszahlen im bestehenden Einzugsbereich der Schule liegen nach der letzten Geburtenabfrage (Stand: 01.10.2014) zwischen 13 (Geburtenzahlen 2013/2014) und 31 (Geburtenzahlen 2008/2009). Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist zumindest fraglich.