Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Sanierung des Parkplatzes bei der Waldschule Steyerberg
Vorlage
2015/021
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Dem Flecken Steyerberg wird für die Sanierung des Parkplatzes bei der Waldschule Steyerberg eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 44.334 € gewährt.


Sachverhalt

Der Flecken Steyerberg hat mit Schreiben vom 29.09.2014 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung des Parkplatzes bei der Waldschule Steyerberg beim Landkreis eingereicht.

 

Der Zustand des Parkplatzes der Waldschule stellt sich nach baufachlicher Einschätzung gegenwärtig wie folgt dar:

 

Der Zufahrtsbereich zu den Stellplätzen ist bituminös hergestellt. Die Stellplätze sind mit Betonplatten befestigt. Die fußläufige Zuwegung in das Schulgebäude ist mit Rechteckpflaster versehen. In der vorhandenen Schwarzdecke ist eine Rissbildung festzustellen, außerdem sind ausgeprägte Abplatzungen vorhanden. An einigen Teilbereichen ist das Stützkorn der bituminösen Tragschicht sichtbar. Die gepflasterten Stellplätze weisen erhebliche Verdrückungen auf. Teilweise wird das Pflaster durch den vorhandenen Baumbestand im Bereich der Wurzelhälse deutlich angehoben. Die Oberflächenentwässerung ist für den geschilderten Bereich nicht geregelt. Bei normalen Regenereignissen ist eine großflächige Ansammlung von Oberflächenwasser festzustellen. Bei einer wechselnden Witterungslage (Winter/Glatteis) besteht Unfallgefahr. Eine grundlegende Sanierung der gesamten Flächen ist baufachlich als sinnvoll anzusehen.

 

Die Parkplatzsanierung wurde mit Kosten von rd. 133.000 € veranschlagt. Die Maßnahme soll nach Aussage der Kommune in 2015 durchgeführt werden.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u. a. den kreisangehörigen Gemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Im Sekundarbereich wird die Hälfte der notwendigen Kosten bezuschusst. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Vorliegend kann für die Parkplatzsanierung eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erbracht werden, da die Gesamtkosten von rd. 133.000 € die Maßnahme im Verhältnis zum Neubauwert als größere Instandsetzung einstufen lassen.

 

Die Sanierungskosten sind mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens

44.334 € entspricht. Obwohl die Waldschule gegenwärtig mit dem Hauptschulzweig auch den Sekundarbereich beschult, wurde kein höherer Fördersatz anerkannt, da die Hauptschule ausläuft und Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse immer langfristig anzusehen sind.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Steyerberg auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen im Flecken Steyerberg langfristig über ausreichend Schülerinnen und Schüler verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert zweizügig.