Der Ausschuss nimmt
Kenntnis.
Sachverhalt
Zeitlicher
Ablauf
Nach dem
Bauzeitenplan wird die bauliche Maßnahme mit den Abnahmen der Gewerke durch
Sachverständige in der 15. KW 2014 (Ende Osterferien) enden. Voraussetzung ist
allerdings, dass die Außentemperaturen in nächster Zeit nicht unter -5 °
Celsius sinken werden bzw. die Gerüste nicht mit Schnee bedeckt sein dürfen. In
diesem Fall könnte es eine Verzögerung geben.
Nach den
Osterferien können die Räume eingerichtet werden. Dieses wird einige Zeit in Anspruch
nehmen. Neben der Möblierung müssen auch die Maschinen und Geräte angeschlossen
werden. Außerdem müssen abgängige Möbel und Maschinen ersetzt werden. Hier sind
Lieferzeiten zu berücksichtigen. Mit der Schulleitung wurde daher vereinbart,
dass der Betrieb nach den Sommerferien wieder vollständig aufgenommen wird. Bis
dahin sind auch die Ausweichquartiere nutzbar.
Kosten
Im Rahmen des
Budgets hat es zwar einige Verschiebungen gegeben, die Gesamtkosten bewegen
sich aber im Rahmen dieses Budgets.
Mehrausgaben (ca.
38.000 Euro) hat es z. B. bei den Planungskosten für den Architekten gegeben.
Nachdem der Landkreis sich von dem ursprünglichen Architekturbüro getrennt hat,
wurde nunmehr das Büro Klein, Marklohe, beauftragt. Hier musste zunächst eine
Einarbeitung erfolgen. Außerdem haben sich durch die verschiedenen Nachträge
die anrechenbaren Kosten erhöht, so dass auch das Architektenhonorar
entsprechend angepasst werden musste.
Erhebliche
Mehrkosten (ca. 90.000 Euro) entstehen auch für die Malerarbeiten. Zunächst war
geplant, nur selektiv Malerarbeiten durchführen zu lassen. Inzwischen ist es
notwendig geworden, die Arbeiten für den gesamten Trakt durchzuführen.
Neben kleineren
Verschiebungen durch Umplanungen fallen ebenfalls Mehrkosten in den Gewerken
Lüftung (ca. 40.000 Euro), Trinkwasser incl. Fliesen (ca. 45.000 Euro) und Maurer/Trockenbau
(ca. 25.000) an.
Größere
Einsparungen (ca. 300.000 Euro) haben sich aus dem Ausschreibungsergebnis der
Dach- und Fenstersanierung ergeben. Hintergrund können Preisverschiebungen und
der günstige Zeitpunkt der Ausschreibung (Winterphase) sein.
Schadenersatzansprüche
Eine Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen ist lediglich gegen den ehemaligen Elektroplaner
vom Grunde her möglich. Hier sollte jedoch das Ende der Maßnahme abgewartet
werden, weil erst dann die Höhe des Schadens beziffert und die
Erfolgsaussichten eingeschätzt werden können. Fristen werden hierdurch nicht
versäumt.