Betreff
Sachstandsbericht der Baumaßnahme C-Trakt BBS Nienburg
Vorlage
2015/026
Art
Bericht

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Zeitlicher Ablauf

 

Nach dem Bauzeitenplan wird die bauliche Maßnahme mit den Abnahmen der Gewerke durch Sachverständige in der 15. KW 2014 (Ende Osterferien) enden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Außentemperaturen in nächster Zeit nicht unter -5 ° Celsius sinken werden bzw. die Gerüste nicht mit Schnee bedeckt sein dürfen. In diesem Fall könnte es eine Verzögerung geben.

 

Nach den Osterferien können die Räume eingerichtet werden. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Neben der Möblierung müssen auch die Maschinen und Geräte angeschlossen werden. Außerdem müssen abgängige Möbel und Maschinen ersetzt werden. Hier sind Lieferzeiten zu berücksichtigen. Mit der Schulleitung wurde daher vereinbart, dass der Betrieb nach den Sommerferien wieder vollständig aufgenommen wird. Bis dahin sind auch die Ausweichquartiere nutzbar.

 

Kosten

 

Im Rahmen des Budgets hat es zwar einige Verschiebungen gegeben, die Gesamtkosten bewegen sich aber im Rahmen dieses Budgets.

 

Mehrausgaben (ca. 38.000 Euro) hat es z. B. bei den Planungskosten für den Architekten gegeben. Nachdem der Landkreis sich von dem ursprünglichen Architekturbüro getrennt hat, wurde nunmehr das Büro Klein, Marklohe, beauftragt. Hier musste zunächst eine Einarbeitung erfolgen. Außerdem haben sich durch die verschiedenen Nachträge die anrechenbaren Kosten erhöht, so dass auch das Architektenhonorar entsprechend angepasst werden musste.

 

Erhebliche Mehrkosten (ca. 90.000 Euro) entstehen auch für die Malerarbeiten. Zunächst war geplant, nur selektiv Malerarbeiten durchführen zu lassen. Inzwischen ist es notwendig geworden, die Arbeiten für den gesamten Trakt durchzuführen.

 

Neben kleineren Verschiebungen durch Umplanungen fallen ebenfalls Mehrkosten in den Gewerken Lüftung (ca. 40.000 Euro), Trinkwasser incl. Fliesen (ca. 45.000 Euro) und Maurer/Trockenbau (ca. 25.000) an.

 

Größere Einsparungen (ca. 300.000 Euro) haben sich aus dem Ausschreibungsergebnis der Dach- und Fenstersanierung ergeben. Hintergrund können Preisverschiebungen und der günstige Zeitpunkt der Ausschreibung (Winterphase) sein.

 

 

Schadenersatzansprüche

 

Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist lediglich gegen den ehemaligen Elektroplaner vom Grunde her möglich. Hier sollte jedoch das Ende der Maßnahme abgewartet werden, weil erst dann die Höhe des Schadens beziffert und die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden können. Fristen werden hierdurch nicht versäumt.