Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Bezug
Bericht Nr. 2013/150 zur
ALNU-Sitzung am 10.09.2013 (Sicherungsverpflichtung Natura 2000) und Bericht
Nr. 2014/142
zur ALNU-Sitzung am 22.07.2014 (Stand
der Ausweisungen, Kottwitz-Erlass, Personalbedarf)
Wie bereits berichtet, wurden die unteren
Naturschutzbehörden mit Erlass des MU vom 03.06.2014 („Kottwitz-Erlass“) zur abschließenden Umsetzung der europarechtlichen
Sicherungsverpflichtungen bis 2018 / 20
angewiesen.
In der ebenfalls hier bereits
vorgestellten Politischen Zielvereinbarung vom 30.06.2014 haben NLT und MU daraufhin die Verpflichtungen und Zuständigkeiten
des MU und der Landkreise geklärt. Gleichzeitig forderte der NLT
die Landkreise auf, das erforderliche Personal und die Sachmittel zur Verfügung
zu stellen.
Gegenüber der vorhergehenden Planung führt
dies zu einer drastisch verkürzten Umsetzungsfrist. Bis 2018 sind ca. 20 Schutzgebietsverfahren (NSG / LSG) durchzuführen
und bis 2020 zahlreiche Managementpläne zu erarbeiten.
Sachstand Sicherung
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden die folgenden
Schutzgebiete mit europarechtskonformen Verordnungen gesichert:
§ NSG HA 208 Uchter
Moor (2007)
§ NSG HA 42 Rehburger
Moore (2011)
§ LSG NI 34 Sündern
(2011)
§ NSG HA 221
Liebenauer Gruben (2012)
§ LSG NI 48 An der
Schleifmühle (2013)
§ NSG HA 177 Wellier
Schleife/Staustufe Landesbergen (2014)
§ LSG NI 22 Estorfer
See (2014)
Personelle Aufstockung
Die mit BV 2014/142 in der ALNU-Sitzung am
22.07.14 empfohlenen und mit Kreistagsbeschluss vom 24.10.14 beschlossenen
Stellenaufstockungen sind wie folgt umgesetzt worden bzw. werden umgesetzt:
- Eine
Ingenieurstelle Landespflege - unbefristet
seit dem 01.11.14 besetzt
- Eine
Ingenieurstelle Landespflege – befristet auf 3 Jahre
seit dem 01.01.15 besetzt
- Eine
Verwaltungsstelle EGG 10/A 11 – befristet auf 5 Jahre
seit dem 01.02.15 besetzt intern aus dem FD Naturschutz – ein vollwertiger Einsatz im Bereich Natura 2000 ist damit noch nicht verbunden, da die damit im FD Naturschutz frei werdende Stelle erst Mitte Juni 2015 nachbesetzt werden kann
- Eine
0,5-Stelle Verwaltung EGG 9/A 10 – befristet auf 3 Jahre
voraussichtlich besetzt zum 01.04.15
Planung 2015
Für das laufende
Jahr 2015 sind die folgenden 6 Verfahren geplant und befinden sich bereits in
der Vorbereitung. In das Auslegungs- und
Beteiligungsverfahren gehen sollen:
mit der heutigen ALNU-Sitzung am 24. März 2015:
§ NSG Orchideenwiese bei Diepenau
vollflächige Sicherung des FFH-Gebiets 322 Feuchtwiese bei Diepenau, Neuausweisung
mit der ALNU-Sitzung am 14. Juli 2015:
§ LSG Wellier Kolk
Teilgebiet
des FFH-Gebiet 289 Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg, Überarbeitung der
LSG-Verordnung mit Flächenzuziehung
§ NSG Hägerdorn
vollflächige Sicherung des FFH-Gebiets 108 Hägerdorn, Anpassung der
NSG-Verordnung mit Flächenzuziehung
mit der ALNU-Sitzung am 24. November 2015:
§ NSG Burckhardtshöhe
vollflächige Sicherung des FFH-Gebiets 281 Burckhardtshöhe, Anpassung der
NSG-Verordnung mit Flächenzuziehung
§ NSG Randbereiche Lichtenmoor
FFH-Gebiet 442 Lichtenmoor, gesamter Nienburger Gebietsteil um das in 2015
ebenfalls neugefasste NSG LÜ 17 „Lichtenmoor“ des LK Heidekreis, Neuausweisung
§ LSG Teichfledermausgewässer Nienburger Marsch
5 Teilgebiete des FFH-Gebiets 289 Teichfledermausgewässer im Raum Nienburg,
Anpassung der LSG-Verordnung mit Flächenzuziehung
Nähere Erläuterungen zu den
geplanten Schutzgebieten und Ausweisungsverfahren werden in der Sitzung am
24.03.2015 sowie den weiteren Sitzungen präsentiert.
Finanzielle Auswirkungen
Der Bericht führt nicht zu
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
keine