hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Verfassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet HA XXX "Orchideenwiese bei Diepenau" in der Samtgemeinde Uchte sowie im Flecken Diepenau
Sachverhalt
Anlass der
Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung von
Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht.
Zur nationalen
Sicherung des Gebiets ist die Ausweisung per Naturschutz-gebietsverordnung
nach Vorgaben der FFH-Richtlinie notwendig.
Das geplante NSG
liegt ca. zwei Kilometer südöstlich der Ortschaft Lavelsloh an der L 343 in der
Gemeinde Diepenau. Es hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst das FFH-Gebiet
322 „Feuchtwiese bei Diepenau“ (s.
Anlage 2).
Bei dem NSG
handelt es sich um eine naturnahe Feuchtwiese, die seit Jahren nicht mehr
landwirtschaftlich genutzt wird. Sie weist einen außergewöhnlich großen Orchideenbestand
auf. Es kommen insbesondere zahlreiche Individuen des „Gefleckten
Knabenkrautes“ (Orchideenart) vor, welche für das Naturschutzgebiet wertgebend
sind. Um die Orchideen zu erhalten werden auf der Fläche regelmäßig Pflegemaßnahmen
durchgeführt. Darüber hinaus liegt der Schutzzweck in der Erhaltung und
Entwicklung der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen als Lebensraum für
ihre charakteristischen und typischen Tier- und Pflanzenarten.
Weitere
Einzelheiten zum Schutzzweck sowie zu den geplanten Schutzbestimmungen und
Freistellungen können der Anlage 1 und 3
entnommen werden.
Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurde im Februar
2015 ein Gespräch mit den Eigentümern geführt. Die Eigentümer wurden über die
geplante Schutzgebietsausweisung und die aus der Verordnung hervorgehenden
Einschränkungen informiert. Sie befürworten die Unterschutzstellung des Gebietes
ausdrücklich.
Der
Verordnungsentwurf wurde dem Kreisjägermeister sowie der Jagdbehörde vorgestellt.
Die Einschränkungen der Jagdausübung im Verordnungsentwurf wurden nach einer
sachlichen Diskussion und der Darstellung des Sachverhaltes seitens der
Naturschutzbehörde von der Jagdbehörde angenommen. Es folgt eine Beteiligung
des Jagdbeirats in der nächsten Sitzung im April 2015. Eine Zustimmung des Jagdbeirates
zum Verordnungsentwurf wird seitens der Jagdbehörde erwartet. Weiterhin wurde
die zuständige Jagdgenossenschaft informiert. Die Benachrichtigung des
Jagdausübungsberechtigten erfolgte anschließend durch die Jagdgenossenschaft.
Weitere Verfahrensschritte sind nach der
Beschlussfassung wie folgt geplant:
·
TÖB-Beteiligung
und öffentliche Auslegung, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
·
ALNU-Sitzung
am 14.07.2015; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs
·
Kreissausschuss
·
Kreistag,
Beschluss der NSG-Verordnung
·
Inkrafttreten
durch Verkündung im Ministerialblatt.
Finanzielle Auswirkungen
Zurzeit
werden Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen im NSG mit Mitteln des Landes
Niedersachsens durchgeführt. Zukünftige Maßnahmen auf Kosten des Landkreises
Nienburg (Weser) können aber nicht ausgeschlossen werden.
Es entstehen Kosten i. H. v.
ca. 250 € für die Beschilderung des Naturschutz-gebiets. Die Haushaltsmittel
stehen im Produkt 55410.424100 zur Verfügung.
Anlagen
1.
Entwurf
der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Orchideenwiese bei
Diepenau“
2.
Entwurf
der Verordnungskarte im Maßstab 1:1.000
3.
Begründung
zur Naturschutzverordnung „Orchideenwiese bei Diepenau“