Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Flora-Fauna-Habitatgebieten / Natura 2000; FFH-Gebiet 322 "Feuchtwiese bei Diepenau";
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Verfassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet HA XXX "Orchideenwiese bei Diepenau" in der Samtgemeinde Uchte sowie im Flecken Diepenau
Vorlage
2015/037
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Anlass der Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht.

 

Zur nationalen Sicherung des Gebiets ist die Ausweisung per Naturschutz-gebietsverord­nung nach Vorgaben der FFH-Richtlinie notwendig.

 

Das geplante NSG liegt ca. zwei Kilometer südöstlich der Ortschaft Lavelsloh an der L 343 in der Gemeinde Diepenau. Es hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst das FFH-Gebiet 322 „Feuchtwiese bei Diepenau“ (s. Anlage 2).

Bei dem NSG handelt es sich um eine naturnahe Feuchtwiese, die seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird. Sie weist einen außergewöhnlich großen Orchideenbestand auf. Es kommen insbesondere zahlreiche Individuen des „Gefleckten Knabenkrautes“ (Orchideenart) vor, welche für das Naturschutzgebiet wertgebend sind. Um die Orchideen zu erhalten werden auf der Fläche regelmäßig Pflegemaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus liegt der Schutzzweck in der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen als Lebensraum für ihre charakteristischen und typischen Tier- und Pflanzenarten.

Weitere Einzelheiten zum Schutzzweck sowie zu den geplanten Schutzbestimmungen und Freistellungen können der Anlage 1 und 3 entnommen werden.

 

Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurde im Februar 2015 ein Gespräch mit den Eigentümern geführt. Die Eigentümer wurden über die geplante Schutzgebietsausweisung und die aus der Verordnung hervorgehenden Einschränkungen informiert. Sie befürworten die Unterschutzstellung des Gebietes ausdrücklich.

 

Der Verordnungsentwurf wurde dem Kreisjägermeister sowie der Jagdbehörde vorgestellt. Die Einschränkungen der Jagdausübung im Verordnungsentwurf wurden nach einer sachlichen Diskussion und der Darstellung des Sachverhaltes seitens der Naturschutzbehörde von der Jagdbehörde angenommen. Es folgt eine Beteiligung des Jagdbeirats in der nächsten Sitzung im April 2015. Eine Zustimmung des Jagdbeirates zum Verordnungsentwurf wird seitens der Jagdbehörde erwartet. Weiterhin wurde die zuständige Jagdgenossenschaft informiert. Die Benachrichtigung des Jagdausübungsberechtigten erfolgte anschließend durch die Jagdgenossenschaft.

 

Weitere Verfahrensschritte sind nach der Beschlussfassung wie folgt geplant:

 

·        TÖB-Beteiligung und öffentliche Auslegung, Auswertung der einge­gangenen Stellungnahmen

·        ALNU-Sitzung am 14.07.2015; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs

·        Kreissausschuss

·        Kreistag, Beschluss der NSG-Verordnung

·        Inkrafttreten durch Verkündung im Ministerialblatt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Zurzeit werden Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen im NSG mit Mitteln des Landes Niedersachsens durchgeführt. Zukünftige Maßnahmen auf Kosten des Landkreises Nienburg (Weser) können aber nicht ausgeschlossen werden.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 250 € für die Beschilderung des Naturschutz-gebiets. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55410.424100 zur Verfügung.

 


Anlagen

 

1.    Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Orchideenwiese bei

Diepenau“

 

2.    Entwurf der Verordnungskarte im Maßstab 1:1.000

 

3.    Begründung zur Naturschutzverordnung „Orchideenwiese bei Diepenau“