hier: Sachstandsbericht aus den Sitzungen des Arbeitskreises Lichtenmoor
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der Arbeitskreis Lichtenmoor
tagte seit dem letzten Bericht (ALNU am 22.07.14, Drucksache-Nr. 2014/143) in
vier Sitzungen.
In der konstituierenden 1.
Arbeitskreissitzung am 17.09.14 im Küsterhaus in Steimbke wurden als Sprecher
Herr KTA Dr. Schmädeke und als dessen Vertreter Herr KTA Andermann gewählt.
Neben der Verständigung über organisatorische Fragen wurden die Grundlagen der
Flurbereinigung sowie die bestehenden räumlichen Festlegungen aus dem
Naturschutzrecht, der Raumordnung und den bestehenden Abbaurechten mit der
Folgenutzung erläutert.
In der 2. Sitzung am
29.10.2014 wurde vertieft über den Umfang der Folgenutzung nach Torfabbau
diskutiert und die Abgabe einer eigenen Stellungnahme zum Entwurf der Änderung
des LROP beschlossen. In der Stellungnahme vom 15.12.14 bittet der Arbeitskreis
das Land von der Ausweisung und Abgrenzung eines Vorranggebiets Torferhaltung
und Moorentwicklung sowie von Nutzungseinschränkungen organischer Böden im
Lichtenmoor zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, um das Ziel einer örtlich
tragfähigen Lösung für eine nachhaltige Moorentwicklung und für eine zukunftssichere
landwirtschaftliche Nutzung nicht zu gefährden. Die Stellungnahme wurde in der
3. Sitzung mit drei Enthaltungen angenommen.
In der Sitzung wurden
außerdem durch den Antragssteller für die Ausweisung eines künftigen
Naturschutzgebiets (BUND/NABU) die naturschutzfachlichen Gründe sowie die dafür
prädestinierten Gebiete vorgetragen. Der Arbeitskreis hat hier das Ziel einen
ausgewogenen Abgrenzungsvorschlag zu finden.
Auch die 3. Sitzung am
10.12.14 war erneut geprägt durch die Diskussion über den rechtsgültigen Stand
der Folgenutzung nach Torfabbau im künftigen Flurbereinigungsgebiet. Da darüber
keine einvernehmliche Auffassung erreicht werden konnte, wurde ein besonderer
Termin zur Klärung am 12.03.15 vereinbart.
Außerdem wurden in der
Sitzung die Varianten einer künftigen Entwässerung des Lichtenmoors aus Sicht
des Naturschutzes, des Torfabbaus und der Landwirtschaft vorgetragen und
diskutiert. Auch hier stehen sich die verschiedenen Auffassungen der
Entwässerung aus den bestehenden Abbaurechten zum Torfgraben Harms und Busch
sowie dem neuen Vorschlag zur Entwässerung in Richtung Nordosten zur Moorbeeke
gegenüber. Weitere offene Fragen zum Umfang und zu den Risiken und Chancen
eines neuen Gewässerausbaus konnten in der Sitzung nicht abschließend
beantwortet werden. Es ist daher vorgesehen, dass sich der Arbeitskreis ein wasserwirtschaftliches
Gesamtkonzept durch ein sachverständiges Ingenieurbüro erarbeiten lässt.
In dem Konzept sollen
insbesondere die folgenden Themen bearbeitet werden:
- Gibt es in den
Teilgebieten ausgehend von den bisher vorliegenden Entwässerungsvarianten
eine Lösung, die eine Vertiefung der Entwässerungssituation verringert
oder vermeidet und damit einen geringeren Flächenbedarf erforderlich
macht?
- Gibt es im Zusammenhang mit Frage 1.
auch aus Kosten-Nutzen-Sicht eine realistische technische Lösung z. B.
durch Schöpfwerke oder Gewässerverrohrungen?
- In welchem Umfang kann der
Gewässerausbau in landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden, ohne
dass Nachteile für die Landwirtschaft entstehen?
- Welche Lösung bietet sich für die
Entwässerung im oberen Einzugsgebiet südlich der Steimbker Abtorfungsflächen
an, um die Vernässung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen im
südlich angrenzenden Moorwald und im NSG Steimbker Kuhlen zu verbessern?
- In welchem Umfang können die Gewässer
Torfgraben Harms und Busch, Lichtenmoorgraben (Oberlauf), Alpegraben und
Weißer Graben zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Moores
(Anhebung der Grundwasserstände) zurückgebaut oder eingestaut werden ohne
die Ableitung von Überschusswasser oder die landwirtschaftlichen
Nutzflächen zu gefährden?
Das Ergebnis des
wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts wird noch vor den Sommerferien 2015
erwartet und wird als wichtiger Baustein in der Diskussion über die
Flächennutzung im Flurbereinigungsgebiet eingestuft.
In der 4. Arbeitskreissitzung
am 11.02.15 stellte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Nienburg ein Konzept zur Bewertung landwirtschaftlicher Areale und Nutzflächen
im Planungsraum anhand von neun Teilbereichen vor. Unter Beachtung der
planungsrechtlichen Zulässigkeit, technischen Möglichkeiten und des Fachrechts
wurden die Teilflächen mit bevorzugter ackerbaulicher Nutzung sowie
Schutzabstände zu landwirtschaftlichen Betrieben beschrieben.
Herr Dr. Blankenburg, vom
Geologischen Dienst in Bremen konnte in selber Sitzung als herausragender
Kenner des Lichtenmoors dem Arbeitskreis Informationen zu den Möglichkeiten
einer erfolgreichen Vernässung von Hochmooren, speziell im Lichtenmoor geben.
Die nächste Sitzung findet am
15.04.15 in Steimbke statt und wird sich im Schwerpunkt weiter mit den Fragen
der Entwässerung und Folgenutzung befassen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
keine