Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau;
hier: Sachstandsbericht aus den Sitzungen des Arbeitskreises Lichtenmoor
Vorlage
2015/038
Art
Bericht

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Der Arbeitskreis Lichtenmoor tagte seit dem letzten Bericht (ALNU am 22.07.14, Drucksache-Nr. 2014/143) in vier Sitzungen.

 

In der konstituierenden 1. Arbeitskreissitzung am 17.09.14 im Küsterhaus in Steimbke wurden als Sprecher Herr KTA Dr. Schmädeke und als dessen Vertreter Herr KTA Andermann gewählt. Neben der Verständigung über organisatorische Fragen wurden die Grundlagen der Flurbereinigung sowie die bestehenden räumlichen Festlegungen aus dem Naturschutzrecht, der Raumordnung und den bestehenden Abbaurechten mit der Folgenutzung erläutert.

 

In der 2. Sitzung am 29.10.2014 wurde vertieft über den Umfang der Folgenutzung nach Torfabbau diskutiert und die Abgabe einer eigenen Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des LROP beschlossen. In der Stellungnahme vom 15.12.14 bittet der Arbeitskreis das Land von der Ausweisung und Abgrenzung eines Vorranggebiets Torferhaltung und Moorentwicklung sowie von Nutzungseinschränkungen organischer Böden im Lichtenmoor zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, um das Ziel einer örtlich tragfähigen Lösung für eine nachhaltige Moorentwicklung und für eine zukunftssichere landwirtschaftliche Nutzung nicht zu gefährden. Die Stellungnahme wurde in der 3. Sitzung mit drei Enthaltungen angenommen.

 

In der Sitzung wurden außerdem durch den Antragssteller für die Ausweisung eines künftigen Naturschutzgebiets (BUND/NABU) die naturschutzfachlichen Gründe sowie die dafür prädestinierten Gebiete vorgetragen. Der Arbeitskreis hat hier das Ziel einen ausgewogenen Abgrenzungsvorschlag zu finden.

 

Auch die 3. Sitzung am 10.12.14 war erneut geprägt durch die Diskussion über den rechtsgültigen Stand der Folgenutzung nach Torfabbau im künftigen Flurbereinigungsgebiet. Da darüber keine einvernehmliche Auffassung erreicht werden konnte, wurde ein besonderer Termin zur Klärung am 12.03.15 vereinbart.

 

Außerdem wurden in der Sitzung die Varianten einer künftigen Entwässerung des Lichtenmoors aus Sicht des Naturschutzes, des Torfabbaus und der Landwirtschaft vorgetragen und diskutiert. Auch hier stehen sich die verschiedenen Auffassungen der Entwässerung aus den bestehenden Abbaurechten zum Torfgraben Harms und Busch sowie dem neuen Vorschlag zur Entwässerung in Richtung Nordosten zur Moorbeeke gegenüber. Weitere offene Fragen zum Umfang und zu den Risiken und Chancen eines neuen Gewässerausbaus konnten in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden. Es ist daher vorgesehen, dass sich der Arbeitskreis ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept durch ein sachverständiges Ingenieurbüro erarbeiten lässt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In dem Konzept sollen insbesondere die folgenden Themen bearbeitet werden:

 

  1. Gibt es in den Teilgebieten ausgehend von den bisher vorliegenden Entwässerungsvarianten eine Lösung, die eine Vertiefung der Entwässerungssituation verringert oder vermeidet und damit einen geringeren Flächenbedarf erforderlich macht?

 

  1. Gibt es im Zusammenhang mit Frage 1. auch aus Kosten-Nutzen-Sicht eine realistische technische Lösung z. B. durch Schöpfwerke oder Gewässerverrohrungen?

 

  1. In welchem Umfang kann der Gewässerausbau in landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden, ohne dass Nachteile für die Landwirtschaft entstehen?

 

  1. Welche Lösung bietet sich für die Entwässerung im oberen Einzugsgebiet südlich der Steimbker Abtorfungsflächen an, um die Vernässung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen im südlich angrenzenden Moorwald und im NSG Steimbker Kuhlen zu verbessern?

 

  1. In welchem Umfang können die Gewässer Torfgraben Harms und Busch, Lichtenmoorgraben (Oberlauf), Alpegraben und Weißer Graben zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Moores (Anhebung der Grundwasserstände) zurückgebaut oder eingestaut werden ohne die Ableitung von Überschusswasser oder die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gefährden?

 

Das Ergebnis des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts wird noch vor den Sommerferien 2015 erwartet und wird als wichtiger Baustein in der Diskussion über die Flächennutzung im Flurbereinigungsgebiet eingestuft.

 

In der 4. Arbeitskreissitzung am 11.02.15 stellte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg ein Konzept zur Bewertung landwirtschaftlicher Areale und Nutzflächen im Planungsraum anhand von neun Teilbereichen vor. Unter Beachtung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, technischen Möglichkeiten und des Fachrechts wurden die Teilflächen mit bevorzugter ackerbaulicher Nutzung sowie Schutzabstände zu landwirtschaftlichen Betrieben beschrieben.

Herr Dr. Blankenburg, vom Geologischen Dienst in Bremen konnte in selber Sitzung als herausragender Kenner des Lichtenmoors dem Arbeitskreis Informationen zu den Möglichkeiten einer erfolgreichen Vernässung von Hochmooren, speziell im Lichtenmoor geben.

 

Die nächste Sitzung findet am 15.04.15 in Steimbke statt und wird sich im Schwerpunkt weiter mit den Fragen der Entwässerung und Folgenutzung befassen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen

 

keine