Sachverhalt
Dem Landkreis Nienburg/Weser wurden
Einzelschöpfungen der Natur angezeigt bzw. hat diese selbst erfasst, die
aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und –würdigkeit zum Naturdenkmal ausgewiesen werden sollen; § 21 Niedersächsisches
Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zu § 28
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Gleichzeitig müssen einzelne Naturdenkmäler,
die durch Verordnung aus dem Jahre 1984 geschützt bzw. durch Verordnung vom
17.12.2010 geändert worden sind, gelöscht bzw. geändert werden, weil sie nicht
mehr existent sind oder sich in ihrem Bestand verändert haben.
Mit der in Anlage 1 beigefügten Verordnung
soll das Verzeichnis der Naturdenkmäler im Landkreis Nienburg/Weser auf den
aktuellen Stand gebracht werden.
Das erforderliche Beteiligungsverfahren der
Gemeinden sowie die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der anerkannten Naturschutzvereinigungen wurde bereits durchgeführt; § 14 Abs.
1 NAGBNatSchG zu § 22 BNatSchG sowie § 38 NAGBNatSchG zu § 63 BNatSchG.
Vom Niedersächsischen Forstamt Nienburg
wurden zweifach geringfügige Bedenken gegen die geplante Verordnung
vorgetragen, die im Nachgang zur Beteiligung ausgeräumt werden konnten bzw. als
unerheblich eingestuft werden.
Ansonsten wurden keine Bedenken vorgetragen.
Ebenfalls wurden die von den
Unterschutzstellungen, Änderungen oder Löschungen betroffenen Eigentümer sowie
Nutzungsberechtigten schriftlich beteiligt; § 14 Abs. 3 NAGBNatSchG zu § 22
BNatSchG. Auch wurden den bereits am Vorverfahren beteiligten Bürgermeistern
der Gemeinden Stöckse und Linsburg die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme
zugeleitet.
Auch hier wurden keine Bedenken gegen die
geplante Verordnung geäußert.
Begründungen für die erforderlichen Löschungen von Naturdenkmälern:
Naturdenkmal
ND NI 2 „Tillylinde in Warmsen“
Die Linde soll
beseitigt werden, da sie abgängig ist. Der Stamm zerfällt immer weiter.
Außerdem liegt ein massiver Befall mit aggressiven Schadpilzen (Brandkruste,
Hallimasch) vor.
Naturdenkmal
ND NI 7 „Dorflinde Wietzen“
Im Oktober 2012
musste die Linde zur Wahrung der Verkehrssicherheit gefällt werden, da sich der
Baum nach einem Sturm stark zur Seite in Richtung der Kreisstraße geneigt
hatte. Es wurden Risse an den Wurzelanläufen und im Wurzelbereich im Boden
festgestellt.
Naturdenkmal ND NI 41 „Zwillingslinde
Eystrup“
Die auf einer Verkehrsinsel gelegene Linde drohte im November 2011 unter
ihrem Eigengewicht zusammen zu brechen und musste zur Wahrung der
Verkehrssicherheit gefällt werden.
Naturdenkmal ND NI 54 „Buche
in Wendenborstel“
Im April 2014 stürzte einer von drei Stämmlingen der Buche auf den benachbarten
Acker. Es wurde ein massiver Befall mit Schadpilzen im gesamten Bereich des
Stammfußes festgestellt. Die Samtgemeinde Steimbke will zur Wahrung der
Verkehrssicherheit die beiden noch erhaltenen Stämmlinge in der 10. KW 2015
beseitigen.
Folgende Naturdenkmäler müssen geändert werden:
Naturdenkmal
ND NI 26 „Kastanie Stolzenau“
Eine der
ursprünglich zwei Kastanien des Naturdenkmals wurde bereits im Dezember 1999
zur Wahrung der Verkehrssicherheit gefällt.
Naturdenkmal
ND NI 37 „6 Eichen in Leese“
Der Bestand hat
sich auf 6 Eichen verringert, da ein Baum 2001 ohne Fremdeinwirkung umgestürzt
war.
Naturdenkmal
ND NI 39 „20 Eichen, 4 Buchen und 1 Linde in Steyerberg“
Im Jahre 2008
wurden die Bäume nummeriert. Bei der letzten Kontrolle Anfang 2012 ergab die
Registrierung die oben aufgeführten 25 Bäume.
Folgende Naturdenkmäler sollen neu ausgewiesen werden:
Naturdenkmal
ND NI 96 „Hainbuche“ im Sündern (Heemsen)
Die Hainbuche
weist einen besonders eigenartigen Wuchs auf. Ihr Stamm ist im unteren Bereich
auf den ersten drei Metern durch zahlreiche Wulste und Höhlungen markant
geformt.
Naturdenkmal
ND NI 97 „Drillingsbuche“ in Linsburg
Die dreistämmmige
Buche weist einen besonders geraden, astreinen und hohen Wuchs auf.
Mehrstämmige Buchen von dieser Größe mit einem so ausgeprägten regelmäßigen
Wuchs sind besonders selten.
Naturdenkmal
ND NI 98 „Mehrstämmige Esche“ in Rohrsen
Die Esche hat
sechs Stämmlinge und weist eine beachtliche Größe auf. Mehrstämmige Exemplare
von dieser Größe und einer solchen markanten Form sind besonders selten.
Naturdenkmal ND NI 100
„Findling“ in Linsburg / Stöckse
Der Findling aus rötlichem, kleinkörnigem Granit mit einem Durchmesser
von ca. 2,50 m liegt auf der auf der Gemeindegrenze Linsburg / Stöckse. Er
stammt vermutlich aus Smaland/Schweden und hat aufgrund seiner Größe und
Gesteinsart eine besondere Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und
Landeskunde.
Naturdenkmal ND NI 102 „3
Mammutbäume“ in Bad Rehburg
Auf einem Privatgrundstück in Bad Rehburg
stockt der vermutlich knapp 200 Jahre alte Mammutbaum. In unmittelbarer
Nachbarschaft stehen zwei jüngere Exemplare. Schutzwürdig ist insbesondere der
große Baum aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit, aber auch seiner
kulturgeschichtlichen Bedeutung als Zeugnis der Gartenkultur des 19. Jh..
Aufgrund der Ensemblewirkung, die mit zunehmendem Wachstum der beiden kleineren
Bäume ein immer beeindruckenderes Gesamtbild ergeben wird, sollen die kleineren
Bäume mit unter Schutz gestellt werden.
Den jeweiligen Schutzzweck für die geplanten
neuen Naturdenkmäler bitte ich dem Verordnungsentwurf (Anlage 1) zu entnehmen.
Kartenausschnitte zu den geplanten neuen Naturdenkmälern sind beigefügt (Anlage
2). Eine Synopse im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und der
Abwägungs-vorschläge der Unteren Naturschutzbehörde finden Sie in Anlage 3.
Nähere Erläuterungen erfolgen in der
Ausschusssitzung.
Finanzielle Auswirkungen
Potenzielle finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch alle als
Naturdenkmäler ausgewiesenen Bäume. Dabei kommt der Landkreis grundsätzlich für
Pflegemaßnahmen an den Naturdenkmälern auf. Liegt das Eigentum bei der
öffentlichen Hand erfolgt gleichmäßige Teilung der Kosten. Die
Verkehrssicherungspflicht liegt hingegen bei den jeweiligen Eigentümern. Diese
müssen entsprechend für Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit selber
aufkommen.
Es ist davon auszugehen, dass sich für den Landkreis die Kosten für
Pflegemaßnahmen an Naturdenkmälern insgesamt nicht wesentlich ändern werden, da
den Neuausweisungen auch immer wieder Löschungen entgegenstehen. Außerdem achtet
der Fachdienst Naturschutz darauf, keine „Problembäume“ neu auszuweisen, so
dass durch die neu hinzukommenden ND mittelfristig keine zusätzlichen Kosten zu
erwarten sind.
In den Haushalt 2015 sind im Produkt 55410 3.500,- € für
Pflegemaßnahmen an den derzeit insgesamt 57 als Naturdenkmal ausgewiesenen
Bäumen eingestellt.
Anlagen
1.
Entwurf
der Verordnung zur Sicherung, Änderung und Aufhebung von Naturdenkmälern im
Landkreis Nienburg/Weser
2.
Kartenausschnitte
der geplanten Naturdenkmäler
3.
Synopse
der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge