Betreff
Bericht über den Sachstand der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch
Vorlage
2015/042
Art
Bericht

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht 2014 des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 17.10.2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis 2015 beschlossen. Nach den Erfahrungen des zweiten Projektjahres wird folgender Zwischenbericht abgegeben:

 

Es konnten im Jahr 2014 nur 170 Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Hiervon gilt für ca. 70 Maßnahmen, dass sie in 2014 zwar kontrolliert wurden, eine Rückmeldung an den Eingriffsverursacher jedoch noch aussteht. Durch die Laufzeit des Projektes über zunächst drei Jahre können jeweils im Winter und Frühjahr auch noch die im vorigen Herbst kontrollierten aber nicht mehr zum Abschluss gebrachten Verfahren zu Ende geführt werden. Die Aufarbeitung der noch nicht zum Abschluss gebrachten Kontrollen ist für die Zeit bis Anfang April vorgesehen, da erneute Ortsbesichtigungen erst ab Mitte April sinnvoll durchgeführt werden können.

 

Diese Abweichung von der Zielvorgabe (170 zu 225 Maßnahmen) liegt in erster Linie in der unvorhergesehen starken Inanspruchnahme der zuständigen Mitarbeiter/innen durch die Bekanntgabe der Geschützten Landschaftsbestandteile und dem daraus resultierenden immensen Beratungsbedarf gegenüber Flächeneigentümern und ggf. davon abweichenden Flächenbewirtschaftern begründet.

 

Vereinzelt konnte aufgrund der vorliegenden Luftbilder (Stand 2011) bereits hinreichend sicher festgestellt werden, ob Handlungsbedarf von Seiten der Naturschutzbehörde besteht.

 

  

 

2013

 
Im Rahmen der Kontrollen wurden vielfach erhebliche Mängel festgestellt. Die Kompensationsverpflichteten wurden schriftlich auf die Mängel hingewiesen und aufgefordert, diese zu beheben.

 

Insgesamt sind bei etwa 46% aller kontrollierten und abschließend bearbeiteten Kompensationsmaßnahmen größere oder kleinere Mängel bis hin zur Nichtumsetzung aufgefallen, die durch die Eingriffsverursacher beseitigt werden müssen. Die übrigen 54% sind so hergerichtet und gepflegt, dass das Maßnahmenziel erreicht werden kann.

 

Im Vergleich zeigt sich ein ähnliches Bild wie im vergangenen Jahr:

 

 

 

Für einige weitere, ansonsten unbeanstandete Maßnahmen wurde der Hinweis gegeben, dass nach dem festgestellten erfolgreichen Anwuchs der Gehölze der nicht mehr benötigte und manchmal auch defekte Wildschutzzaun kurzfristig zurückgebaut werden soll, damit die Kompensationsmaßnahme wieder als Teil der freien Landschaft nutz- und erlebbar und nicht möglicherweise zur Falle für wildlebende Tiere wird.

 

Sofern es sich bei den Eingriffsverursachern um private Vorhabenträger handelte, konnten gem. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) die Aufwendungen für die Kontrolle in Rechnung gestellt werden. Das war für 34 (34%) der kontrollierten Kompensationsmaßnahmen möglich. Die zu Projektbeginn geschätzten 11.000 € jährliche Einnahmen durch die Bearbeitung von 225 Fällen (Zielvorgabe für 2014) konnten aufgrund der deutlich geringeren Anzahl abschließend bearbeiteter Kontrollen nicht erreicht werden. Durch Gebührenerhebungen konnten für das Jahr 2014 insgesamt 4.737 € eingenommen werden.

 

Die Laufzeit des Projektes über mehrere Jahre ermöglicht, „am Ball“ zu bleiben und die Umsetzung bzw. den Erhalt der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nachdrücklich einzufordern und Defizite zu erkennen. Durch die wiederkehrenden Kontrollen werden die Eingriffsverursacher motiviert, sich ernsthaft mit der Erfüllung ihrer Kompensationsverpflichtung auseinanderzusetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Bemühungen in den kommenden Jahren auf breiter Front Erfolg zeigen und der ökologische Wert der freien Landschaft zum Wohle der Allgemeinheit nachhaltig gesteigert wird.

 

Aufgrund der Tatsache, dass dieses Projekt in 2014 nicht im angestrebten Maße umgesetzt werden konnte, ist geplant, in der ALNU-Sitzung am 24.11.2015, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem nächsten halben Jahr, eine Gesamtauswertung vorzunehmen und einen Ausblick für das mögliche weitere Vorgehen bei der Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen zu geben.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 20.000,00 € für 2015.

Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Verfügung. Dem Aufwand sind zusätzliche Erträge in Höhe von 9.000,00 € im Produkt 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet.

 


Anlagen

 

keine