Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den
Zwischenbericht 2014 des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von
Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.
Sachverhalt
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat in seiner Sitzung vom
17.10.2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“
zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis 2015 beschlossen. Nach den
Erfahrungen des zweiten Projektjahres wird folgender Zwischenbericht abgegeben:
Es konnten
im Jahr 2014 nur 170 Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Hiervon gilt
für ca. 70 Maßnahmen, dass sie in 2014 zwar kontrolliert wurden, eine
Rückmeldung an den Eingriffsverursacher jedoch noch aussteht. Durch die
Laufzeit des Projektes über zunächst drei Jahre können jeweils im Winter und
Frühjahr auch noch die im vorigen Herbst kontrollierten aber nicht mehr zum
Abschluss gebrachten Verfahren zu Ende geführt werden. Die Aufarbeitung der
noch nicht zum Abschluss gebrachten Kontrollen ist für die Zeit bis Anfang
April vorgesehen, da erneute Ortsbesichtigungen erst ab Mitte April sinnvoll
durchgeführt werden können.
Diese
Abweichung von der Zielvorgabe (170 zu 225 Maßnahmen) liegt in erster Linie in der
unvorhergesehen starken Inanspruchnahme der zuständigen
Mitarbeiter/innen durch die Bekanntgabe der Geschützten Landschaftsbestandteile
und dem daraus resultierenden immensen Beratungsbedarf gegenüber Flächeneigentümern
und ggf. davon abweichenden Flächenbewirtschaftern begründet.
Vereinzelt
konnte aufgrund der vorliegenden Luftbilder (Stand 2011) bereits hinreichend
sicher festgestellt werden, ob Handlungsbedarf von Seiten der Naturschutzbehörde
besteht.
2013
Im Rahmen der Kontrollen wurden vielfach erhebliche
Mängel festgestellt. Die Kompensationsverpflichteten wurden schriftlich auf die
Mängel hingewiesen und aufgefordert, diese zu beheben.
Insgesamt
sind bei etwa 46% aller kontrollierten und abschließend bearbeiteten
Kompensationsmaßnahmen größere oder kleinere Mängel bis hin zur Nichtumsetzung
aufgefallen, die durch die Eingriffsverursacher beseitigt werden müssen. Die
übrigen 54% sind so hergerichtet und gepflegt, dass das Maßnahmenziel erreicht
werden kann.
Im
Vergleich zeigt sich ein ähnliches Bild wie im vergangenen Jahr:
Für einige
weitere, ansonsten unbeanstandete Maßnahmen wurde der Hinweis gegeben, dass
nach dem festgestellten erfolgreichen Anwuchs der Gehölze der nicht mehr
benötigte und manchmal auch defekte Wildschutzzaun kurzfristig zurückgebaut
werden soll, damit die Kompensationsmaßnahme wieder als Teil der freien Landschaft
nutz- und erlebbar und nicht möglicherweise zur Falle für wildlebende Tiere
wird.
Sofern es
sich bei den Eingriffsverursachern um private Vorhabenträger handelte, konnten
gem. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) die Aufwendungen für die Kontrolle
in Rechnung gestellt werden. Das war für 34 (34%) der kontrollierten Kompensationsmaßnahmen
möglich. Die zu Projektbeginn geschätzten 11.000 € jährliche Einnahmen
durch die Bearbeitung von 225 Fällen (Zielvorgabe für 2014) konnten aufgrund
der deutlich geringeren Anzahl abschließend bearbeiteter Kontrollen nicht
erreicht werden. Durch Gebührenerhebungen konnten für das Jahr 2014 insgesamt
4.737 € eingenommen werden.
Die
Laufzeit des Projektes über mehrere Jahre ermöglicht, „am Ball“ zu bleiben und
die Umsetzung bzw. den Erhalt der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nachdrücklich
einzufordern und Defizite zu erkennen. Durch die wiederkehrenden Kontrollen
werden die Eingriffsverursacher motiviert, sich ernsthaft mit der Erfüllung
ihrer Kompensationsverpflichtung auseinanderzusetzen. Es ist zu erwarten, dass
diese Bemühungen in den kommenden Jahren auf breiter Front Erfolg zeigen und
der ökologische Wert der freien Landschaft zum Wohle der Allgemeinheit
nachhaltig gesteigert wird.
Aufgrund der Tatsache, dass dieses Projekt in 2014 nicht im
angestrebten Maße umgesetzt werden konnte, ist geplant, in der ALNU-Sitzung am
24.11.2015, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem nächsten halben
Jahr, eine Gesamtauswertung vorzunehmen und einen Ausblick für das mögliche
weitere Vorgehen bei der Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen zu geben.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Kosten i. H. v. 20.000,00 € für 2015.
Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55411.429101 „Kontrolle und
Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Verfügung. Dem Aufwand sind
zusätzliche Erträge in Höhe von 9.000,00 € im Produkt 55411.331100
„Verwaltungsgebühren“ zugeordnet.
Anlagen
keine