Betreff
NATURA 2000 - Umsetzung der Europäischen Flora-Fauna-Habitat/FFH-Richtlinie
hier: Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser zu den Gebietsvorschlägen der 3. Tranche
Vorlage
2004/ALNU/002
Aktenzeichen
66/67-10/010/2/1
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme des Landkreis Nienburg/Weser zu den Gebietsvorschlägen der 3. Tranche zur Umsetzung der FFH-Richtlinie wird unter Berücksichtigung der Inhalte der vorgenannten Punkte dieser Drucksache abgegeben.


Zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat/FFH-Richtlinie sollen neben den bestehenden Gebieten "Steinhuder Meer" und "Rehburger Moor" elf neue Gebiete mit einer Gesamtgröße von rd. 1.500 ha im Landkreis Nienburg/Weser an die EU gemeldet werden. Entsprechende Vorschläge hat jetzt das Niedersächsische Umweltministerium (MU) vorgelegt.

 

Bislang hat Niedersachsen insgesamt 172 Gebietsvorschläge an die Europäische Kommission zur Erfüllung der sog. FFH-Richtlinie gemeldet. Diese Meldungen wurden zwischenzeitlich durch die Kommission bewertet. Für Deutschland hat sich dabei ergeben, dass alle Bundesländer - so auch Niedersachsen - ihre "FFH-Gebietslisten" vervollständigen müssen. Landesweit sind rd. 250 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 56.000 ha als Nachmeldevorschäge ermittelt worden, die in einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion gestellt werden. Da die Vorschläge ausschließlich auf der Basis der beim Land vorhandenen Daten und Kenntnisse entwickelt wurden, soll das Beteiligungsverfahren auch dazu dienen, das Fachwissen örtlicher Behörden, Institutionen, Verbände und kundiger Bürgerinnen und Bürger einzubringen.

Unter NATURA 2000 versteht die EU ein zusammenhängendes Netz ökologischer Schutzsysteme als natürlichen Lebensraum für gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Neben den FFH-Gebieten gehören dazu auch noch die Vogelschutzgebiete.

Die Meldung eines FFH-Gebietes bedeutet zunächst, dass sich der Zustand der Arten und der Lebensräume nicht verschlechtern darf. Die spätere langfristige Sicherung kann u.a. durch Unterschutzstellung als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet oder über Vertragsnaturschutz erfolgen. In diesen Fällen würden Verträge mit Eigentümern oder Nutzungsberechtigten auf freiwilliger Basis erfolgen.

Rechtmäßige Nutzungen und rechtsverbindliche Planungen genießen Bestandsschutz. Für Projekte und Pläne innerhalb oder außerhalb der gemeldeten Gebiete, die deren Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können, muss nach § 34c NNatG eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

 

/    In den nachfolgenden Tabellen und Lageplänen (Anlagen 1 - 11) werden die Gebietsvorschläge beschrieben und die Stellungnahme des Landkreises begründet.


 


Kennziffer 273


Mausohr-Wochenstubengebiet Weser/Aller

1.  Beschreibung

Es handelt sich um das Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs in der Bückener Stiftskirche. Die Fledermäuse fliegen von dort in die Jagdgebiete im Lichtenmoor und in der Hämelheide (Gebietsvorschlag Nr. 422).

2.  Schutzstatus

Nicht geschützt nach Naturschutzrecht

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Sicherung der Quartiere über die Selbstbindung des kirchlichen Eigentümers.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken.

 

 


Kennziffer 281


Burckhardtshöhe

1.  Beschreibung

Das Gebiet ist 84 ha groß und besteht im Wesentlichen aus einem großen ungenutzten Buchenwald mit alten Eichen und einem gut ausgeprägtem Moorschlatt (Hainsimsen-Buchenwälder, Übergangs- und Schwingrasenmoore).

Das Gebiet wurde zur Verbesserung der Repräsentanz für Hainsimsen-Buchenwälder im Naturraum "Dümmer-Geestniederung und Ems-Hunte-Geest" ausgewählt.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist teilweise durch das Naturschutzgebiet HA 98 "Burckhardtshöhe" geschützt. Ergänzend ergibt sich ein Schutzstatus nach § 28a NNatG und als Waldschutzgebiet.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Der Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend angesehen.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da es sich überwiegend um Waldflächen im öffentlichen Eigentum (FA Syke) handelt und ein Großteil bereits als Naturschutz- und Waldschutzgebiet ausgewiesen ist.

 


 


Kennziffer 282


Hägerdorn

1.  Beschreibung

Das 57 ha große Gebiet besteht im Bereich des Naturschutzgebietes aus einem strukturreichen, naturnahen Eichen-Hainbuchenwald und anderen Laubforsten (Erle, Ahorn,

Esche). Das Gebiet wurde vorrangig ausgewählt, da es zur Verbesserung der Repräsentanz des Lebensraumtyps „ Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ im Naturraum „Weser-Aller-Flachland“ beiträgt.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist teilweise durch das Naturschutzgebiet HA 108 „Hägerdorn“ geschützt. Ergänzend ist es als Waldschutzgebiet gesichert.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Der Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend angesehen.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da es sich überwiegend um Waldflächen im öffentlichen Eigentum (FA Syke) handelt und ein Großteil bereits als Naturschutz- und Waldschutzgebiet ausgewiesen ist.

 


 


Kennziffer 289


Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg

1.  Beschreibung

Das Gebiet wurde ausgewählt, aufgrund des Vorkommens zweier bedeutender Teichfledermaus-Quartiere in Diethe und in Binnen. Die Fledermauskolonien nutzen Still- und Fließgewässer im Radius von 15 km um das jeweilige Quartier als Jagdlebensraum.
Als prioritärer Lebensraumtyp mit Auwäldern aus Erle und Esche wird eine Fläche von ca. 1 ha Größe am Estorfer See bezeichnet. Weiterhin gehören diverse Stillgewässer (z.B. Tongrube bei Wellie, naturnahe Altarme an der Großen Aue und an der Weser, abgeschlossene oder noch im Betrieb befindliche Kiesgruben wie der Bereich Hakenwerder, Schäferhof, Liebenau, Stolzenau-Leese, Diethe sowie der Weseraltarm an der Wellier Schleife) und die Große Aue zum Gebietsvorschlag. Insgesamt ist das Gebiet 634 ha groß.
Das Teilgebiet der Kiesgrube „Schäferhof“ ist durch rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Nienburg als Freizeitgelände festgelegt.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist teilweise durch die Landschaftsschutzgebiete NI 22 "Estorfer See", NI 35 "Weseraltarm westlich der Staustufe Landesbergen", NI 42 "Weserniederung Diethe-Müsleringen", NI 50 "Altarm der Großen Aue", NI 53 "Wesermarsch" und die Naturschutzgebiete HA 176 "Domäne Stolzenau/Leese", HA 177 "Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen" geschützt.
Außerdem ist das Gebiet teilweise durch das EU-Vogelschutzgebiet V43 "Wesertalaue bei Landesbergen" gesichert.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Der Erhaltungszustand soll im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung gesichert werden.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Flächen hat bereits heute schon einen Schutzstatus nach dem NNatG. Das Gewässer Große Aue befindet sich im Landeseigentum, sodass die Zielsetzung den Erhaltungszustand im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu erreichen, durch öffentlichen Träger gewährleistet ist. Außerdem wird künftig der gute ökologische Zustand der Gewässer durch die Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie zu gewährleisten sein.

 


 


Kennziffer 298


Marklohe

1.  Beschreibung

Es handelt sich um einen Altbaumbestand mit Vorkommen des Hirschkäfers sowie vier Stillgewässer. Das Gebiet wurde aufgrund des Vorkommens des Hirschkäfers ausgewählt, der hier sein einziges bekanntes Vorkommen am östlichen Rand des Naturraums "Dümmer-Geestniederung und Ems-Hunte-Geest" hat. Das Gebiet ist 7 ha groß und besteht zum einen aus einem Erlenwald an einem teilweise naturnahen Bachverlauf, aus mehreren Fischteichen, die aktuell zur Forellenzucht genutzt werden und einem Buchenwald mit vereinzelten alten Eichen. Der Buchenwald hat einen Parkcharakter.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet NI 48 "An der Schleifmühle" geschützt.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Sicherung des Habitats über Vertragsnaturschutz im Privatwald.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Gegen den Gebietsvorschlag werden keine Bedenken erhoben. Der NABU könnte z.B. durch den Erwerb alter Eichen zum Erhalt des Lebensraums für den Hirschkäfer beitragen.

 


 


Kennziffer 299


Nienburger Bruch

1.  Beschreibung

Es handelt sich um ein 111 ha großes naturnahes Laubwaldgebiet in den Gemeinden Leeseringen und in Nienburg. Der Staatsforst besteht überwiegend aus bodensauren Buchen-Eichenmischwäldern, daneben Eichen-Hainbuchenwald, Drahtschmielen-Buchenwälder und Erlen-Eschenauwäldern mit Quellbereichen. Durch den Forst fließen der Steinhuder Meerbach und der Bärenfallgraben. Das Gebiet ist aus Sicht von "NATURA 2000" von Bedeutung, da es der Verbesserung der Repräsentanz von Lebensräumen der Bechsteinfledermaus und der Teichfledermaus dient. Außerdem gibt es ältere Nachweise der Fischarten Schlammpeitzger und Steinbeißer.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet NI 39 "Meerbachniederung" und ist überwiegend als Waldschutzgebiet geschützt. Außerdem sind einige Biotope nach § 28a/28b NNatG enthalten.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Der gegebene Schutzstatus ist ausreichend.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da aufgrund des gegebenen Schutzstatus und des öffentlichen Eigentums als Staatsforst (FA Nienburg) und der Gewässer, die Ziele der "FFH-Richtlinie" zu gewährleisten sind.

 


 


Kennziffer 310


Steinhuder Meerbach und Nebengewässer
(mit Leeser Erlen-Riede)

1.  Beschreibung

Das 88 ha große Gebiet ist zum einen gekennzeichnet durch die begradigten Fließgewässer des Steinhuder Meerbachs, des Süd- und Nordbachs und der Fulde und zum anderen durch einen nordwestlichen Waldkomplex aus Erlen- und bodensaurem Eichen-Mischwald. Die bezeichneten Fließgewässer sind Lebensraum der Fischarten Schlammpeitzger und Steinbeißer, der Libellenarten Helm-Azurjungfer und Grüne Keiljungfer und im Bereich des Eichen-Mischwaldes für den Hirschkäfer.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist teilweise durch das Landschaftsschutzgebiet LSG NI 39 "Meerbachniederung", durch Biotope nach §28a NNatG und Waldschutzgebiete geschützt.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Es wird vorgeschlagen, die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch Vertragsnaturschutz umzusetzen. Außerdem sollte durch ein Gewässer-Qualitätsmanagement der Lebensraum für die betroffenen Fischarten (Wasserqualität, Durchgängigkeit) verbessert werden.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es werden keine Bedenken gegen den FFH-Gebietsvorschlag erhoben, da das Leeser Erlen-Ried Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sowie als Staatsforst im Eigentum des Landes ist (FA Nienburg). Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung stehen in öffentlich-rechtlicher Verantwortung des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Meerbach und Führse. Es werden auch die Ziele im Sinne der der EU-Wasserrahmen-Richtlinie beachtet.

 


 


Kennziffer 322


Feuchtwiese bei Diepenau

1.  Beschreibung

Es handelt sich um eine kleine, artenreiche Feuchtwiese mit typischen Arten von Pfeiffengras-Wiesen. Hierzu zählen insbesondere die Arten Saum-Segge, Floh-Segge, Lungen-Enzian, Gewöhnliches Zittergras, Blaugrüne Segge, Geflecktes Knabenkraut, Moor-Labkraut, Kleiner Baldrian und Teufelsabbiss. Die Wiese ist 0,5 ha groß. Sie ist in Privateigentum und wird mit finanziellen Mitteln des Landes regelmäßig gemäht.

2.  Schutzstatus

Die Wiese ist geschützt nach § 28a NNatG.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Es wird die Ausweisung eines Naturschutzgebietes vorgeschlagen.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Gegen den Gebietsvorschlag werden keine Bedenken erhoben. Es wird jedoch vorgeschlagen, aufgrund der geringen Gebietsgröße das Gebiet entweder durch Erwerb und Überführung in öffentliches Eigentum oder durch Vertragsnaturschutz im Sinne der FFH-Richtlinie zu erhalten.

 


 


Kennziffer 323


Tongrube Diepenau

1.  Beschreibung

Im Südteil des insgesamt 11 ha großen Gebietes befindet sich die Tongrube des ehemaligen Tonwerkes Diepenau mit kalkreichen Stillgewässern sowie Sumpfvegetationen basenreicher Standorte. Der nördliche Teil des Gebietsvorschlages besteht zum einen aus dem rechtskräftig festgesetzten Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet - Bei der Ziegelei" der Gemeinde Diepenau und andererseits aus einem feuchten Erlenbruchwald. Die Flächen des Gewerbegebietes bestehen zz. aus feuchten Wiesen und Anpflanzungen aus Kompensationsmaßnahmen.
Insgesamt wurde das Gebiet vorgeschlagen, weil aufgrund einer älteren Datenlage der 90er Jahre eine größere Population des Kammmolches vorhanden sein soll. Außerdem sind in dem teilweise verfüllten Bereich der Tongrube besonders geschützte Pflanzenarten der Roten Liste vorhanden (z.B. Echte Sumpfwurz, Sumpf-Löwenzahn, Sumpf-Dreizack).

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist nicht nach Naturschutzrecht geschützt. Einzelne Teilflächen weisen aber besonders geschützte Biotope gemäß § 28a NNatG auf.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Es wird die Sicherung der Reproduktionsgewässer des Kammmolches sowie der Verbindungselemente (Hecken und Raine) als geschützte Landschaftsbestandteile vorgeschlagen.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Die Aufnahme der Tongrube Diepenau in die Liste der FFH-Gebietsvorschläge wird abgelehnt.
Es handelt sich um einen Biotop auf Zeit. Aufgrund der Genehmigung des Landkreises vom 23.06.2000 wird das Wasser in der Tongrube abgepumpt, um das Einbringen von unbelastetem Bodenaushub zu ermöglichen. Nach Ende der Bodenverfüllung (50 % des Volumens) kann nur durch unwirtschaftliches weiteres Abpumpen der Zustand erhalten bleiben. Die Lebensraumbedingungen für den Kammmolch (Flachwasserbereiche, ausgeprägte Unterwasservegetation und flache Böschungen) wären dann nicht mehr vorhanden.
Der nördliche Teil des Gebietsvorschlages mit potentieller bedeutung als Winterquartier und Landlebensraum ist nicht geeignet, da ein Großteil des Gebietes bereits seit 1975 rechtskräftig als Bebauungsplan (Gewerbegebiet) festgesetzt ist. Außerdem wird ein Teilbereich durch die Ablagerung von Abfällen beeinträchtigt.

 


 


Kennziffer 324


Sündern bei Loccum

1.  Beschreibung

Das Gebiet ist 306 ha groß und besteht im Wesentlichen aus Auwäldern mit Erle und Esche (prioritärer Lebensraumtyp), natürlichen und naturnahen nährstoffreichen Stillgewässern, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern. Das Gebiet wurde ausgewählt, weil es die Repräsentanz für Waldmeister-Buchenwälder und als Lebensraum für die Teichfledermaus im Naturraum "Weser-Aller-Flachland" verbessert.

2.  Schutzstatus

Das Gebiet ist überwiegend durch das Landschaftsschutzgebiet NI 34 "Sündern" geschützt. Weiterhin wird es teilweise durch Biotope nach § 28a NNatG gesichert.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Der gegebene Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend bewertet. Hinzu soll der Vertragsnaturschutz im Privatwald (Klosterforst) entwickelt werden.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, unter der Voraussetzung der genannten Sicherungen.

 


 


Kennziffer 422


Mausohr-Jagdgebietskomplex bei Bücken
(Lichtenmoor)

1.  Beschreibung

Das Gebiet steht im Zusammenhang mit dem Gebietsvorschlag Nr. 273 (Mausohr-Wochenstube Stiftskirche Bücken) und besteht insgesamt aus sieben Flächen (3 im Landkreis Nienburg) mit nachgewiesenen Jagdhabitaten für das Große Mausohr. Als Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie kommen hier insbesondere im Westteil des Lichtenmoores gelegene Moorwälder (prioritär), Stillgewässer in aufgelassenen Torfstichen, trockene Heiden und renaturierungsfähige Hochmoore vor. Insgesamt ist das Gebiet 534 ha groß. Zwei Teilflächen liegen im Gebiet der Gemeinde Hämelhausen (Hasseler Bruch und Wälder in der Hämelheide südlich Hämelhausen). Die übrigen Flächen sind Randbereiche am Naturschutzgebiet Lichtenmoor zwischen Anderten und Lichtenmoor.

2.  Schutzstatus

Die Teilflächen im Landkreis Nienburg sind teilweise geschützt nach § 28a NNatG (Flächen westlich angrenzend NSG Lichtenmoor). Die Flächen im Randbereich des NSG LÜ 17 „Lichtenmoor“ sind außerdem im geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises als Vorrangflächen für Natur und Landschaft ausgewiesen.

3.  Sicherungsvorschlag
des Landes

Es wird die Erweiterung des Naturschutzgebietes Lichtenmoor und die Sicherung der übrigen Mausohr-Jagdgebiete im Privatwald über Vertragsnaturschutz vorgeschlagen.

4.  Stellungnahme des
Landkreises
Nienburg/Weser

Es bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da dem Vorschlag zur Sicherung des Landes gefolgt werden kann. Die Vorrangflächen für Natur und Landschaft angrenzend an das NSG Lichtenmoor sind außerdem als Flächen für die Kompensation im Rahmen der laufenden Flurbereinigung Heemsen bzw. im Rahmen der geplanten Flurbereinigung Steimbke vorgesehen.

 


 

Insgesamt ist festzustellen, dass in vielen Fällen auf der Maßstabsebene 1 : 50.000 die Gebietsabgrenzungen teilweise ungenau sind und im Gelände einer Überprüfung bedürfen. Die Datenlage der wertbestimmenden Tier- und Pflanzenarten ist teilweise sehr veraltet. Außerdem wird nicht deutlich, wer für diese erforderlichen Prüfungen nach den wahrscheinlich vorhandenen, dem Landkreis jedoch nicht bekannten, landeseinheitlichen Kriterien für die verschiedenen Faunengruppen verantwortlich ist. Die untere Naturschutzbehörde ist aufgrund von personellen Engpässen derzeit nicht in der Lage, die Überprüfung aller Gebiete im Gelände vorzunehmen.

Weiterhin ist bei den Gebietsvorschlägen mit Gewässern zu berücksichtigen, dass durch die Umsetzung der Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie entsprechende Ziele beachtet werden müssen.

 

Das öffentliche Verfahren läuft bis Mitte Juli 2004. Die Landkreise richten ihre Stellungnahmen über den Landkreistag an das Niedersächsische Umweltministerium.