hier: Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser zu den Gebietsvorschlägen der 3. Tranche
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Landkreis Nienburg/Weser zu den Gebietsvorschlägen der 3. Tranche zur Umsetzung der FFH-Richtlinie wird unter Berücksichtigung der Inhalte der vorgenannten Punkte dieser Drucksache abgegeben.
Zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat/FFH-Richtlinie sollen neben den bestehenden Gebieten "Steinhuder Meer" und "Rehburger Moor" elf neue Gebiete mit einer Gesamtgröße von rd. 1.500 ha im Landkreis Nienburg/Weser an die EU gemeldet werden. Entsprechende Vorschläge hat jetzt das Niedersächsische Umweltministerium (MU) vorgelegt.
Bislang hat Niedersachsen
insgesamt 172 Gebietsvorschläge an die Europäische Kommission zur Erfüllung der
sog. FFH-Richtlinie gemeldet. Diese Meldungen wurden zwischenzeitlich durch die
Kommission bewertet. Für Deutschland hat sich dabei ergeben, dass alle
Bundesländer - so auch Niedersachsen - ihre "FFH-Gebietslisten"
vervollständigen müssen. Landesweit sind rd. 250 Gebiete mit einer Gesamtfläche
von 56.000 ha als Nachmeldevorschäge ermittelt worden, die in einer
breiten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Diskussion gestellt werden. Da die
Vorschläge ausschließlich auf der Basis der beim Land vorhandenen Daten und
Kenntnisse entwickelt wurden, soll das Beteiligungsverfahren auch dazu dienen,
das Fachwissen örtlicher Behörden, Institutionen, Verbände und kundiger
Bürgerinnen und Bürger einzubringen.
Unter NATURA 2000 versteht die EU ein zusammenhängendes Netz ökologischer
Schutzsysteme als natürlichen Lebensraum für gefährdete wildlebende Tier- und
Pflanzenarten. Neben den FFH-Gebieten gehören dazu auch noch die
Vogelschutzgebiete.
Die Meldung eines FFH-Gebietes bedeutet zunächst, dass sich der Zustand der
Arten und der Lebensräume nicht verschlechtern darf. Die spätere langfristige
Sicherung kann u.a. durch Unterschutzstellung als Landschafts- bzw.
Naturschutzgebiet oder über Vertragsnaturschutz erfolgen. In diesen Fällen
würden Verträge mit Eigentümern oder Nutzungsberechtigten auf freiwilliger
Basis erfolgen.
Rechtmäßige Nutzungen und rechtsverbindliche Planungen genießen Bestandsschutz. Für Projekte und Pläne innerhalb oder außerhalb der gemeldeten Gebiete, die deren Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können, muss nach § 34c NNatG eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
/ In den nachfolgenden Tabellen und Lageplänen (Anlagen 1 - 11) werden die Gebietsvorschläge beschrieben und die Stellungnahme des Landkreises begründet.
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1. Beschreibung |
Es
handelt sich um das Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs in der Bückener
Stiftskirche. Die Fledermäuse fliegen von dort in die Jagdgebiete im
Lichtenmoor und in der Hämelheide (Gebietsvorschlag Nr. 422). |
2. Schutzstatus |
Nicht
geschützt nach Naturschutzrecht |
3. Sicherungsvorschlag |
Sicherung
der Quartiere über die Selbstbindung des kirchlichen Eigentümers. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken. |
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1. Beschreibung |
Das
Gebiet ist 84 ha groß und besteht im Wesentlichen aus einem großen
ungenutzten Buchenwald mit alten Eichen und einem gut ausgeprägtem Moorschlatt
(Hainsimsen-Buchenwälder, Übergangs- und Schwingrasenmoore). |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist teilweise durch das Naturschutzgebiet HA 98
"Burckhardtshöhe" geschützt. Ergänzend ergibt sich ein Schutzstatus
nach § 28a NNatG und als
Waldschutzgebiet. |
3. Sicherungsvorschlag |
Der
Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend angesehen. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da es sich überwiegend um
Waldflächen im öffentlichen Eigentum (FA Syke) handelt und ein Großteil
bereits als Naturschutz- und Waldschutzgebiet ausgewiesen ist. |
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1. Beschreibung |
Das
57 ha große Gebiet besteht im Bereich des Naturschutzgebietes aus einem
strukturreichen, naturnahen Eichen-Hainbuchenwald und anderen Laubforsten
(Erle, Ahorn, Esche).
Das Gebiet wurde vorrangig ausgewählt, da es zur Verbesserung der
Repräsentanz des Lebensraumtyps „ Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ im
Naturraum „Weser-Aller-Flachland“ beiträgt. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist teilweise durch das Naturschutzgebiet HA 108 „Hägerdorn“
geschützt. Ergänzend ist es als Waldschutzgebiet gesichert. |
3. Sicherungsvorschlag |
Der
Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend angesehen. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da es sich überwiegend um
Waldflächen im öffentlichen Eigentum (FA Syke) handelt und ein Großteil
bereits als Naturschutz- und Waldschutzgebiet ausgewiesen ist. |
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1. Beschreibung |
Das
Gebiet wurde ausgewählt, aufgrund des Vorkommens zweier bedeutender
Teichfledermaus-Quartiere in Diethe und in Binnen. Die Fledermauskolonien
nutzen Still- und Fließgewässer im Radius von 15 km um das jeweilige
Quartier als Jagdlebensraum. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist teilweise durch die Landschaftsschutzgebiete NI 22 "Estorfer
See", NI 35 "Weseraltarm westlich der Staustufe
Landesbergen", NI 42 "Weserniederung Diethe-Müsleringen",
NI 50 "Altarm der Großen Aue", NI 53 "Wesermarsch" und
die Naturschutzgebiete HA 176 "Domäne Stolzenau/Leese", HA 177
"Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen" geschützt. |
3. Sicherungsvorschlag |
Der
Erhaltungszustand soll im Rahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung
gesichert werden. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag. Ein großer Teil der
vorgeschlagenen Flächen hat bereits heute schon einen Schutzstatus nach dem NNatG. Das Gewässer Große Aue befindet sich im
Landeseigentum, sodass die Zielsetzung den Erhaltungszustand im Rahmen der
ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu erreichen, durch öffentlichen Träger
gewährleistet ist. Außerdem wird künftig der gute ökologische Zustand der
Gewässer durch die Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie zu gewährleisten
sein. |
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1. Beschreibung |
Es
handelt sich um einen Altbaumbestand mit Vorkommen des Hirschkäfers sowie
vier Stillgewässer. Das Gebiet wurde aufgrund des Vorkommens des Hirschkäfers
ausgewählt, der hier sein einziges bekanntes Vorkommen am östlichen Rand des
Naturraums "Dümmer-Geestniederung und Ems-Hunte-Geest" hat. Das
Gebiet ist 7 ha groß und besteht zum einen aus einem Erlenwald an einem
teilweise naturnahen Bachverlauf, aus mehreren Fischteichen, die aktuell zur
Forellenzucht genutzt werden und einem Buchenwald mit vereinzelten alten
Eichen. Der Buchenwald hat einen Parkcharakter. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet NI 48 "An der
Schleifmühle" geschützt. |
3. Sicherungsvorschlag |
Sicherung
des Habitats über Vertragsnaturschutz im Privatwald. |
4. Stellungnahme des |
Gegen
den Gebietsvorschlag werden keine Bedenken erhoben. Der NABU könnte z.B.
durch den Erwerb alter Eichen zum Erhalt des Lebensraums für den Hirschkäfer
beitragen. |
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1. Beschreibung |
Es
handelt sich um ein 111 ha großes naturnahes Laubwaldgebiet in den
Gemeinden Leeseringen und in Nienburg. Der Staatsforst besteht überwiegend
aus bodensauren Buchen-Eichenmischwäldern, daneben Eichen-Hainbuchenwald,
Drahtschmielen-Buchenwälder und Erlen-Eschenauwäldern mit Quellbereichen.
Durch den Forst fließen der Steinhuder Meerbach und der Bärenfallgraben. Das
Gebiet ist aus Sicht von "NATURA 2000" von Bedeutung, da es der
Verbesserung der Repräsentanz von Lebensräumen der Bechsteinfledermaus und
der Teichfledermaus dient. Außerdem gibt es ältere Nachweise der Fischarten
Schlammpeitzger und Steinbeißer. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet NI 39
"Meerbachniederung" und ist überwiegend als Waldschutzgebiet
geschützt. Außerdem sind einige Biotope nach § 28a/28b NNatG enthalten.
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3. Sicherungsvorschlag |
Der
gegebene Schutzstatus ist ausreichend. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da aufgrund des gegebenen
Schutzstatus und des öffentlichen Eigentums als Staatsforst (FA Nienburg) und
der Gewässer, die Ziele der "FFH-Richtlinie" zu gewährleisten sind. |
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1. Beschreibung |
Das
88 ha große Gebiet ist zum einen gekennzeichnet durch die begradigten
Fließgewässer des Steinhuder Meerbachs, des Süd- und Nordbachs und der Fulde
und zum anderen durch einen nordwestlichen Waldkomplex aus Erlen- und
bodensaurem Eichen-Mischwald. Die bezeichneten Fließgewässer sind Lebensraum der
Fischarten Schlammpeitzger und Steinbeißer, der Libellenarten
Helm-Azurjungfer und Grüne Keiljungfer und im Bereich des Eichen-Mischwaldes für
den Hirschkäfer. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist teilweise durch das Landschaftsschutzgebiet LSG NI 39
"Meerbachniederung", durch Biotope nach §28a NNatG und
Waldschutzgebiete geschützt. |
3. Sicherungsvorschlag |
Es
wird vorgeschlagen, die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch
Vertragsnaturschutz umzusetzen. Außerdem sollte durch ein
Gewässer-Qualitätsmanagement der Lebensraum für die betroffenen Fischarten
(Wasserqualität, Durchgängigkeit) verbessert werden. |
4. Stellungnahme des |
Es
werden keine Bedenken gegen den FFH-Gebietsvorschlag erhoben, da das Leeser
Erlen-Ried Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sowie als Staatsforst im
Eigentum des Landes ist (FA Nienburg). Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung
stehen in öffentlich-rechtlicher Verantwortung des Unterhaltungs- und
Landschaftspflegeverbandes Meerbach und Führse. Es werden auch die Ziele im
Sinne der der EU-Wasserrahmen-Richtlinie beachtet. |
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1. Beschreibung |
Es
handelt sich um eine kleine, artenreiche Feuchtwiese mit typischen Arten von
Pfeiffengras-Wiesen. Hierzu zählen insbesondere die Arten Saum-Segge, Floh-Segge,
Lungen-Enzian, Gewöhnliches Zittergras, Blaugrüne Segge, Geflecktes
Knabenkraut, Moor-Labkraut, Kleiner Baldrian und Teufelsabbiss. Die Wiese ist
0,5 ha groß. Sie ist in Privateigentum und wird mit finanziellen Mitteln des
Landes regelmäßig gemäht. |
2. Schutzstatus |
Die
Wiese ist geschützt nach § 28a NNatG. |
3. Sicherungsvorschlag |
Es
wird die Ausweisung eines Naturschutzgebietes vorgeschlagen. |
4. Stellungnahme des |
Gegen
den Gebietsvorschlag werden keine Bedenken erhoben. Es wird jedoch
vorgeschlagen, aufgrund der geringen Gebietsgröße das Gebiet entweder durch
Erwerb und Überführung in öffentliches Eigentum oder durch
Vertragsnaturschutz im Sinne der FFH-Richtlinie zu erhalten. |
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1. Beschreibung |
Im
Südteil des insgesamt 11 ha großen Gebietes befindet sich die Tongrube
des ehemaligen Tonwerkes Diepenau mit kalkreichen Stillgewässern sowie Sumpfvegetationen
basenreicher Standorte. Der nördliche Teil des Gebietsvorschlages besteht zum
einen aus dem rechtskräftig festgesetzten Bebauungsplan Nr. 4
"Gewerbegebiet - Bei der Ziegelei" der Gemeinde Diepenau und
andererseits aus einem feuchten Erlenbruchwald. Die Flächen des
Gewerbegebietes bestehen zz. aus feuchten Wiesen und Anpflanzungen aus
Kompensationsmaßnahmen. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist nicht nach Naturschutzrecht geschützt. Einzelne Teilflächen weisen
aber besonders geschützte Biotope gemäß §
28a NNatG auf. |
3. Sicherungsvorschlag |
Es
wird die Sicherung der Reproduktionsgewässer des Kammmolches sowie der
Verbindungselemente (Hecken und Raine) als geschützte Landschaftsbestandteile
vorgeschlagen. |
4. Stellungnahme des |
Die
Aufnahme der Tongrube Diepenau in die Liste der FFH-Gebietsvorschläge wird
abgelehnt. |
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1. Beschreibung |
Das
Gebiet ist 306 ha groß und besteht im Wesentlichen aus Auwäldern mit
Erle und Esche (prioritärer Lebensraumtyp), natürlichen und naturnahen
nährstoffreichen Stillgewässern, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern.
Das Gebiet wurde ausgewählt, weil es die Repräsentanz für
Waldmeister-Buchenwälder und als Lebensraum für die Teichfledermaus im
Naturraum "Weser-Aller-Flachland" verbessert. |
2. Schutzstatus |
Das
Gebiet ist überwiegend durch das Landschaftsschutzgebiet NI 34
"Sündern" geschützt. Weiterhin wird es teilweise durch Biotope nach
§ 28a NNatG gesichert. |
3. Sicherungsvorschlag |
Der
gegebene Schutzstatus wird grundsätzlich als ausreichend bewertet. Hinzu soll
der Vertragsnaturschutz im Privatwald (Klosterforst) entwickelt werden. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, unter der Voraussetzung
der genannten Sicherungen. |
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1. Beschreibung |
Das
Gebiet steht im Zusammenhang mit dem Gebietsvorschlag Nr. 273
(Mausohr-Wochenstube Stiftskirche Bücken) und besteht insgesamt aus sieben
Flächen (3 im Landkreis Nienburg) mit nachgewiesenen Jagdhabitaten für das
Große Mausohr. Als Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie kommen hier
insbesondere im Westteil des Lichtenmoores gelegene Moorwälder (prioritär),
Stillgewässer in aufgelassenen Torfstichen, trockene Heiden und
renaturierungsfähige Hochmoore vor. Insgesamt ist das Gebiet 534 ha
groß. Zwei Teilflächen liegen im Gebiet der Gemeinde Hämelhausen (Hasseler
Bruch und Wälder in der Hämelheide südlich Hämelhausen). Die übrigen Flächen
sind Randbereiche am Naturschutzgebiet Lichtenmoor zwischen Anderten und
Lichtenmoor. |
2. Schutzstatus |
Die
Teilflächen im Landkreis Nienburg sind teilweise geschützt nach § 28a NNatG (Flächen
westlich angrenzend NSG Lichtenmoor). Die Flächen im Randbereich des NSG LÜ
17 „Lichtenmoor“ sind außerdem im geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm
(RROP) des Landkreises als Vorrangflächen für Natur und Landschaft
ausgewiesen. |
3. Sicherungsvorschlag |
Es
wird die Erweiterung des Naturschutzgebietes Lichtenmoor und die Sicherung
der übrigen Mausohr-Jagdgebiete im Privatwald über Vertragsnaturschutz vorgeschlagen. |
4. Stellungnahme des |
Es
bestehen keine Bedenken gegen den Gebietsvorschlag, da dem Vorschlag zur
Sicherung des Landes gefolgt werden kann. Die Vorrangflächen für Natur und
Landschaft angrenzend an das NSG Lichtenmoor sind außerdem als Flächen für
die Kompensation im Rahmen der laufenden Flurbereinigung Heemsen bzw. im
Rahmen der geplanten Flurbereinigung Steimbke vorgesehen. |
Insgesamt ist festzustellen,
dass in vielen Fällen auf der Maßstabsebene 1 : 50.000 die
Gebietsabgrenzungen teilweise ungenau sind und im Gelände einer Überprüfung
bedürfen. Die Datenlage der wertbestimmenden Tier- und Pflanzenarten ist
teilweise sehr veraltet. Außerdem wird nicht deutlich, wer für diese
erforderlichen Prüfungen nach den wahrscheinlich vorhandenen, dem Landkreis
jedoch nicht bekannten, landeseinheitlichen Kriterien für die verschiedenen
Faunengruppen verantwortlich ist. Die untere Naturschutzbehörde ist aufgrund
von personellen Engpässen derzeit nicht in der Lage, die Überprüfung aller
Gebiete im Gelände vorzunehmen.
Weiterhin ist bei den Gebietsvorschlägen mit Gewässern zu berücksichtigen, dass
durch die Umsetzung der Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie entsprechende
Ziele beachtet werden müssen.
Das öffentliche Verfahren läuft bis Mitte Juli 2004. Die Landkreise richten ihre Stellungnahmen über den Landkreistag an das Niedersächsische Umweltministerium.