Betreff
Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr
Vorlage
2015/054
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der „Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen durch im Landkreis Nienburg/Weser ansässige Unternehmen vom 16.12.2011“ wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.


Sachverhalt

Die „Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen durch im Landkreis Nienburg/Weser ansässige Unternehmen“ wurde erstmalig zum 01.01.1972 erlassen. Seitdem erfolgt eine regelmäßige Anpassung der Beförderungsentgelte entsprechend der allgemeinen Preissteigerung. Die letzte Anpassung erfolgte mit der Verordnung vom 16.12.2011.

 

Der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes (GVV) hat, stellvertretend für die im Landkreis Nienburg ansässigen Taxiunternehmen, eine Änderung der Verordnung vom 16.12.2011 beantragt. Die Erhöhung wird mit der Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 begründet. Taxifahrer wurden nach Verlautbarung der GVV in der Vergangenheit mit einer Vergütung von 5,50 € bis 6,50 € entlohnt. Die durch den Mindestlohn gestiegenen Lohnkosten (8,50 €/Std.) sollen durch die Erhöhung der

/    Tarife ausgeglichen werden. Der Antrag ist als Anlage I beigefügt.

 

Grundsätzlich kann dieser Begründung gefolgt werden, allerdings nicht in der beantragten Höhe.

 

Es ist nicht möglich genau festzustellen, mit welchen zusätzlichen Kosten die Unternehmen tatsächlich zu rechnen haben, da es keine unabhängigen Zahlen zu den bisherigen Stundenlöhnen im Taxigewerbe gibt. Dies liegt überwiegend daran, dass die meisten Unternehmen einen Kombilohn aus einem Festlohn und einer Beteiligung an den Einnahmen mit den Fahrern vereinbart haben. Das Statistische Bundesamt geht aktuell von einem durchschnittlichen Verdienst eines Taxifahrers in Höhe von 6,85 € aus. Da es sich dabei um einen bundesweiten Wert handelt, lässt sich dieser nicht direkt auf den Landkreis umlegen, sondern kann lediglich hilfsweise herangezogen werden.

 

Die vom GVV beigefügte betriebswirtschaftliche Berechnung kann bei der Ermittlung der Kostensteigerungen ebenfalls lediglich als Anhalt dienen, da die Ergebnisse auch in der Langversion zu allgemein gehalten sind und die Kostenentwicklung im Landkreis Nienburg nur bedingt widerspiegeln.

 

Der GVV beantragt, die mutmaßliche Steigerung der Personalkosten eins zu eins auf die Erhöhung der Taxentarife umzulegen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht, da die Personalkosten lediglich einen Teil der Kosten des Unternehmens darstellen. Der GVV stellt bei seinem Berechnungsmodell richtigerweise fest, dass die Gesamtkosten lediglich um 18 % steigen werden, beantragt aber trotzdem eine Erhöhung der Gebühren von rund 30 %.

 

Die Begründung, dass die Erhöhung aufgrund der Betriebspflicht und der damit einhergehenden mangelhaften Auslastung der Taxen erforderlich sei, kann in diesem Zusammenhang nicht anerkannt werden. Hierbei handelt es sich um ein betriebswirtschaftliches Risiko des Unternehmers, das in diesem Umfang nicht durch die Allgemeinheit abgefangen werden sollte. Sollte der rentable Einsatz eines Taxis wegen fehlender Beförderungsaufträge und der Betriebspflicht nicht mehr möglich sein, hat der Unternehmer die Möglichkeit sein Taxi in einen Mietwagen umzuwandeln.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde mit dem GVV erörtert und die Tarife entsprechend der Feststellungen neu verhandelt. Die Abweichungen vom Antrag der GVV sind in

/    der Anlage II dargestellt.

 

Um die Funktionalität des Taximarktes als wichtigen Faktor des kommunalen Personennahverkehrs für die Zukunft aufrecht zu erhalten wird vorgeschlagen, die als

/    Anlage III beigefügte Änderungsverordnung zu beschließen.

 

Das Taxigewerbe drängt auf eine schnelle Umsetzung der Verordnung, da der Mindestlohn bereits seit dem 01.01.2015 zu zahlen ist und für die Unternehmen eine nicht unerhebliche Mehrbelastung bedeutet. Das Inkrafttreten ist daher für den 15.04.2015 vorgesehen.

 


Anlagen: