Betreff
Hochwasservorsorgeplan Weser für den Landkreis Nienburg/Weser
hier: Zusammenarbeit mit den Gemeinden und einem Ingenieurbüro
Vorlage
2004/ALNU/003
Aktenzeichen
66/67-657-13/2-2
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Nienburg stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und einem Ingenieurbüro einen detaillierten Hochwasservorsorgeplan für die Weser auf. Der Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 25 % der Projektkosten, maximal 25.000,00 € steht unter der Vorraussetzung der Mitfinanzierung durch Fördermittel und Gelder der Gemeinden. Die Mittel werden über den Nachtragshaushaltsplan 2004 bereitgestellt.


In der öffentlichen Ausschusssitzung am 02.06.2003 (DS-Nr.: 2003/ALNU/002/01) wurden bereits die Möglichkeiten und Aufgaben einer rechtzeitigen Hochwasservorsorge zwischen dem Fachamt und den betroffenen Gemeinden des Landkreises Nienburg/Weser erläutert. Als wesentliche Aufgaben wurden der Hochwassermeldedienst, die Bauvorsorge, die Verhaltens- und Risikovorsorge genannt.

 

Der Erfahrungsaustausch mit den Gemeinden hat ergeben, dass es zweckmäßig ist, eine für den Landkreis einheitliche und gemeindegebiets übergreifende Hochwasservorsorgeplanung für die Mittelweser einschließlich ausgewählter Zuflüsse aufzustellen. Dem Landkreis Nienburg/Weser obliegt auch als zuständige Katastrophenschutzbehörde die Verantwortung für die Koordination und die Umsetzung des Vorhabens.

 

Für die Erstellung des Hochwasservorsorgeplanes ist es erforderlich, ein fachlich anerkanntes Ingenieurbüro mit einzubeziehen.

 

Der Hochwasservorsorgeplan umfasst die folgenden zu erbringenden Leistungen:

 

1. Die Berechnung der Hochwasserspiegellagen der Weser mit einem 1-dimensionalen hydraulischen Modell für das 100-jährliche Hochwasser und einer weiteren Jährlichkeit (HQ200).

2. Durch Verschneidung mit den vorhandenen Geländehöhen werden aus den Hochwasserspiegellagen die Überschwemmungsgebiete und Fließtiefen je Hochwasserszenario errechnet.

3. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse des Schadenspotentials in Bezug auf Sachschäden z.B. an Wohngebäuden, an gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen.

4. Auf Grundlage der Schadensanalyse werden die Maßnahmen zur Bauvorsorge wie Deiche, Schutzwände oder mobile Einrichtungen empfohlen.

5. Durch zeitlich simulierte Deichbruchanalysen werden Gefahrenpunkte erkannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.

6. Es werden Hochwasserkarten erstellt, in denen alle überschwemmten Gebiete je Hochwasserszenario tiefenabhängig eingefärbt sind. Darin sollen Maßnahmen im Hochwasserfall, wie Straßensperrungen, Fluchtwege, die Evakuierung von Gebäuden oder hochwasserfreie Verkehrswege dargestellt werden.

7. Die Ergebnisse der Hochwasservorsorgeplanung sollen jeweils den Gemeinden und dem Landkreis Nienburg/Weser in Form von Karten und textlichen Erläuterungen analog und digital übergeben werden.

 

Der Hochwasservorsorgeplan Weser ist für den Landkreis Nienburg und die betroffenen Gemeinden eine wesentliche Grundlage, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Gefahrenabwehr nachzukommen und sich sowie die betroffene Bevölkerung auf extreme Hochwasserereignisse vorzubereiten.

Auf den Grundlagen dieses Planes werden die Alarmierungs- und Gefahrenabwehrpläne erarbeitet, die als Handlungsgrundlage dem Katastrophenmanagement dienen.

Außerdem ist der Hochwasservorsorgeplan in so genannten Trockenwetterzeiten eine gute Grundlage für die gemeindliche Bauleitplanung und dient der Wasserbehörde bei der Beurteilung von Einzelvorhaben in den Überschwemmungsgebieten.

 

Der Kostenumfang für die Planung wird auf bis zu 100.000 € geschätzt. Die Finanzierung des Projektes kann zu 50 % aus Fördermitteln des Landes oder der EU (z. B. Interreg IIIb), zu 25 % von den Gemeinden und zu 25 % durch den Landkreis Nienburg aufgeteilt werden. Der Eigenanteil des Landkreises Nienburg in Höhe von maximal 25.000,00 € soll über Nachtragshaushaltsplan 2004 bereitgestellt werden.

Die Durchführung des Projektes steht unter der Vorraussetzung, dass die Finanzierungsanteile aus Geldern der Gemeinden und aus Fördermitteln gesichert sind.

Ein qualifiziertes Ingenieurbüro wird im Wettbewerb ermittelt.