Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2015/058/1
Aktenzeichen
131-20 15 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

1.     Der Schulverein der Astrid-Lindgren-Schule aus 31582 Nienburg spendet der Astrid-Lindgren-Schule Ausstattungsgegenstände für einen „Snoezelen-Raum“ (Therapieraum) im Wert von 10.000 Euro.

 

2.     Der Lions Club Nienburg/Weser Cor Leonis spendet dem Fachdienst Familie und Integration zur Durchführung eines niedrigschwelligen Deutschkurses für Flüchtlingsfrauen und -mädchen einen Betrag in Höhe von 3.200 Euro.

 

3.     Radio Mittelweser spendet dem Fachdienst Familie und Integration für den Sonderfonds „Wir sind dabei!“ den Gewinn aus einer Spendengala. Die Höhe wird auf ca. 4.000 Euro geschätzt.