Betreff
Zuwendungen für die Kunstschule Mittelweser in Stolzenau
Vorlage
2015/083
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt

Der Verein Kunstschule Mittelweser im Landkreis Nienburg/Weser e.V. mit Sitz in Stolzenau hatte mit Schreiben vom 25.11.2014 auch für das Kalenderjahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 1.670 € für das Projekt „Kunstschule 2020“ beim Fachbereich Bildung und Kultur beantragt.

 

In den Jahren 2013 und 2014 waren jeweils Zuwendungen in gleicher Höhe bewilligt worden. Die Unterstützung war als Anschubfinanzierung gedacht.

 

Das Projekt ist vom Antragsteller auch für 2015 mit Gesamtkosten von 10.010 € veranschlagt. Der Zuwendungsbetrag des Landkreises soll erneut 1.670 € betragen. Als weitere Zuwendungsgeber waren zunächst das Land Niedersachsen, die Samtgemeinde Mittelweser und der Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. vorgesehen.

 

Das Land Niedersachsen hat den Förderantrag mit Schreiben vom 17.02.2015 jedoch abgelehnt. Für das Jahr 2015 hatten sich mehr Kunstschulen als erwartet um eine Landeszuwendung beworben und bisher nicht geförderte Kunstschulen hatten von der nachbewilligten, aber begrenzten Fördersumme profitiert.

 

Die Kunstschule möchte den begonnenen Umstrukturierungsprozess gerne weiterführen. Für die ausbleibende Landesförderung soll ein zusätzlicher Antrag beim Landschaftsverband Weser-Hunte gestellt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte eine finanzielle Unterstützung für ein weiteres Jahr gewährt werden, wenn es dem Verein gelingt, die fehlenden 5.000 € durch eine ergänzende Drittmittelfinanzierung zu bekommen. Damit wäre dann jedoch die vorgenannte Anschubfinanzierung ausreichend geleistet. In Folgejahren wären dann keine Zuwendungen für das Projekt „Kunstschule 2020“ zu erbringen.