Betreff
Förderung der Musikschularbeit der Musikschule Weserland e. V.
Vorlage
2015/084
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Antrag der Musikschule Weserland e. V. vom 05.11.2014 wird abgelehnt, da eine Vergleichbarkeit mit der Musikschule Nienburg/Weser e. V. nicht gegeben ist.


Sachverhalt

Der Verein Musikschule Weserland e.V. mit Sitz in Uchte hat mit Schreiben vom 05.11.2014 eine Unterstützung für die eigene Musikschularbeit beantragt. In Anlehnung an die jährlichen Zuwendungen für die Musikschule Nienburg/Weser e.V. hat man den gewünschten Zuwendungsbetrag mit rd. 100 € je Schüler beziffert, was bei 120 Musikschülern eine jährliche Zuwendung von rd. 12.000 € ausmachen würde.

 

Das Schreiben, welches unmittelbar an den Kulturausschuss gerichtet ist, ist dieser Beschlussdrucksache in der Anlage beigefügt.

 

Der Antrag wird damit begründet, dass die Musikschule Nienburg/Weser e.V. verhältnismäßig hohe jährliche Zuwendungen vom Landkreis erhält, die Musikschule Weserland e.V. jedoch keine Unterstützung bekommt. Hieraus wird eine Ungleichbehandlung abgeleitet.

 

Grundsätzlich hat der Landkreis Nienburg/Weser mehrere Möglichkeiten, um eine als förderungsfähig angesehene Aufgabe wie die musische Erziehung und Förderung der Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zu unterstützen. Er kann sich einzelner, besonders leistungsfähiger, kreisweiter Einrichtungen bedienen um die Arbeit zu fördern, er kann alle Einrichtungen fördern oder er beteiligt sich aktiv an dieser Aufgabe und engagiert sich selbst durch eine Mitgliedschaft in einer solchen Einrichtung.

 

Bei der Musikschule Nienburg/Weser e.V. haben Landkreis und Stadt Nienburg die Gründung einer kreisweit tätigen Einrichtung betrieben und finanzieren diese seit Gründung zu einem hohen Anteil.

 

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist eine Vergleichbarkeit der beiden Musikschulen nicht gegeben. Die wesentlichen Gründe werden nochmals wie folgt zusammengefasst:

 

à Die Musikschule Nienburg/Weser e.V. wurde 1977 in Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser, der Stadt Nienburg/Weser und der Nienburger Initiativgruppe „Arbeitsgemeinschaft Musikalische Früherziehung“ gegründet. Es bestand ein kreisseitiges Interesse an einer flächendeckenden musikalischen Erziehung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Ein entsprechendes öffentliches Interesse lag bei Gründung der Musikschule Weserland e.V. nicht vor.

à Der Einzugsbereich der Musikschule Nienburg/Weser e.V. umfasst das komplette Kreisgebiet.

à Die Musikschule Nienburg/Weser e.V. ist öffentlich gegründet, den Vorsitz nimmt der Erste Kreisrat des Landkreises Nienburg/Weser wahr. 

 

Die Kreisverwaltung schlägt vor, keine Zuwendung für die Musikschule Weserland e.V. zu erbringen. Es steht der Musikschule jedoch frei, einzelne projektbezogene Anträge beim Landschaftsverband Weser-Hunte e.V. einzureichen.

 


Anlagen:

 

·        Antrag der Musikschule Weserland vom 05.11.2014