Betreff
Rückübertragung der Winterbachschule an die Gemeinde Pennigsehl
Vorlage
2015/085
Art
Beschlussvorlage

Die Winterbachschule wird an die Gemeinde Pennigsehl rück übertragen.  Für die vom Landkreis fest verbaute Mobilbauklasse soll eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 15.000 € geleistet werden.  Sofern hinsichtlich der Mobilbauklasse keine Einigung erzielt werden kann, sind die Container abzureißen.


Sachverhalt

 

Ab dem 01.07.1986 wurde das Grundstück mit sämtlichen darauf stehenden Baulichkeiten unentgeltlich von der Gemeinde Pennigsehl an den Landkreis Nienburg/Weser übertragen. Für die Übertragung wurde vertraglich vereinbart, den Übertragungsgegenstand ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist der Übertragungsgegenstand lasten- und kostenfrei zurück zu übertragen.

 

Zum 01.08.2015 soll die Schule am Winterbach in Pennigsehl auf Grund der Schulentwicklungsplanung geschlossen werden. Damit besteht die rechtliche Verpflichtung der Rückübertragung.

 

An der Schule wurden im Jahre 2007 Container als Mobilbauklassen angebaut. Die Samtgemeinde Liebenau hat darum gebeten, zeitnah eine Aussage zu Abriss oder Verbleib der Container zu treffen.

 

Ein Abbau und Aufbau an anderer Stelle ist nicht wirtschaftlich, da diese Container mit der Versorgungstechnik des Gebäudes fest verbunden sind und auf einem soliden Fundament stehen.  Es ist mit massiven Beschädigungen zu rechnen. Zusätzlich würden Transportkosten sowie Kosten für die Anpassung an aktuelle Standards sowie Aufbau an einem anderen Standort entstehen. Aus ähnlichen Gründen sollte von einem Verkauf abgesehen werden.

 

Der Fachdienst Liegenschaften schätzt, dass für einen Abbau der Container Kosten in Höhe von 30.000 € entstehen.

 

Der bauliche Zustand der Mobilbauklassen gemessen am Alter (8 Jahre), ist noch sehr gut.  Buchtechnisch wird für Schulcontainer eine Lebensdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt.

 

Vor diesem Hintergrund ist ein Abriss baufachlich nicht sinnvoll. Andererseits ist verständlich, dass die Samtgemeinde Liebenau bzw. die Gemeinde Pennigsehl nicht für Folgekosten (Reinigung, Versicherung, Bauunterhaltung) aufkommen möchte, insbesondere wenn die Räume eventuell nicht mehr benötigt werden.

 

Daher wird vorgeschlagen anstelle eines Abbruches der Gemeinde Pennigsehl einen Ausgleich für die zusätzlichen Aufwendungen anzubieten. Hierbei ist die Hälfte der Abrisskosten im Hinblick auf tadellos intakte Räumlichkeiten angemessen.

 

Haushaltsmittel wurden für diesen Zweck zwar nicht eingeplant, aber für erste Schritte in der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung wurden vorsorglich je 30.000 € für die Standorte Steimbke, Loccum und Marklohe berücksichtigt. Ein Teil dieser Mittel kann für die Entschädigung bzw. einen Abriss verwendet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 15.000 € beziehungsweise 30.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 11520 zur Verfügung.