Betreff
Rücknahme des Antrages auf Planfeststellung für den Radweg K 38 Nendorf - Steyerberg
Vorlage
2015/091
Aktenzeichen
551-K 38
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 38 zwischen Nendorf und Steyerberg wird zurückgezogen.


Sachverhalt

Lt. Bauprogramm des Landkreises Nienburg/Weser vom 18.05.2005 war vorgesehen, im Zuge der K 38 zwischen Nendorf und Steyerberg auf einer Länge von ca. 5,753 km einen Radweg zu bauen.

 

Wegen der Haushaltssituation des Landkreises Nienburg/Weser haben sowohl der Ausschuss für Kreisstraßen als auch der Kreisausschuss am 04.05.2010 bzw. 25.05.2010 beschlossen, den Bau der lt. Bauprogramm geplanten Radwege zunächst zu verschieben. Die Planungen sollten jedoch bis zum Abschluss der planungsrechtlichen Absicherung weiter geführt werden.

 

Dies wurde im Bauprogramm vom 14.09.2010 in der Fassung der Fortschreibung vom 15.11.2011 entsprechend berücksichtigt.

 

Für die Radwegebaumaßnahme im Zuge der K 38 sind die Entwurfsunterlagen soweit fertig gestellt, dass mit Antrag vom 19.12.2014 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Fachbereich Recht beantragt worden ist.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden von verschiedenen privaten Einwanderhebern Bedenken dahingehend vorgetragen, dass der geplante Radweg voraussichtlich nicht genutzt werden wird, weil es parallel zur K 38 eine gut ausgebaute Alternativstrecke ab Nendorf über den Enser Weg (Ensen – Sehnsen – Bruchhagen) gibt, die von Radfahrern gerne genutzt wird. Die Abgabe von Flächen für den Neubau eines Radweges wird daher abgelehnt.

 

Ferner sprechen sich die Polizei und die Verkehrsbehörde gegen den geplanten Radwegneubau aus und begründen dies einerseits mit der Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Alternativstrecke. Andererseits wird die Anlage von Schutzstreifen in der Ortsdurchfahrt Nendorf als problematisch angesehen, weil hierfür eine Mindestbreite von 7,00 m, besser 7,50 m erforderlich ist, der Zustand der Nebenanlagen (Gosse) ein Befahren durch Radfahrer aber nicht zulässt. Bei der geringen Verkehrsstärke und dem Unfallgeschehen auf dieser Strecke lässt sich zudem eine Radwegebenutzungspflicht schwer durchsetzen.

 

In der Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes im vergangenen Jahr wurde nach Abfrage der Gemeinden eine Prioritätenreihung vorgenommen, wonach der Radweg im Zuge der K 38 auf Rang 44 (Flecken Steyerberg) bzw. 46 (Samtgemeinde Mittelweser) eingeordnet wurde.

 

Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen im Planfeststellungsverfahren und der nachrangigen Einordnung im Radwegebedarfsplan 2014 wird vorgeschlagen, den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für dieses Maßnahme zurückzuziehen und das Verfahren zu stoppen.