Beschlussvorschlag:
Dem vorgeschlagenen Verfahrensweg zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird zugestimmt.
Durch das “Gesetz zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten” vom 25.06.2003 wurde das Niedersächsische Schulgesetz geändert.
Das 2002 eröffnete Verfahren zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Nienburg/Weser wurde nach Verabschiedung des o.g. Gesetzes mit einer nochmaligen Anhörung der zu Beteiligenden fortgeführt. Sie hatten Gelegenheit, bis zum 31.03.2004 Vorschläge (Anregungen, Wünsche, Hinweise, eigene Planungsvorstellungen) einzureichen. Davon ist Gebrauch gemacht worden.
Diese Stellungnahmen sind in Kurzfassung in die Datei “Stellungnahmen zum SEP 2005” aufgenommen worden. Diese Aufstellung
/ ist als Anlage beigefügt. Sie ist nach Gemeinden/Samtgemeinden gebietsweise geordnet.
Nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) sind im Verfahren durch den Landkreis zu beteiligen:
1. Die
kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden, öffentlich-rechtlich Verpflichteten,
der Kreiselternrat und der Kreisschülerrat sowie die Gemeindeelternräte und die
Gemeindeschülerräte,
2. die
Träger von Schulen in freier Trägerschaft und von Tagesbildungsstätten,
3. die
benachbarten Träger der Schulentwicklungsplanung,
4. die Schulbehörde.
Schulelternrat und Schülerrat einer Schule sind durch den Kreiselternrat bzw. den Kreisschülerrat zu beteiligen.
Eine Verpflichtung zur Stellungnahme haben die zu Beteiligenden jedoch nicht. Deshalb fehlen in der genannten Aufstellung auch die Rückäußerungen etlicher Schulen.
Entsprechend dieses weit gefassten Kreises der zu Beteiligenden sind auch die Stellungnahmen nicht immer deckungsgleich. Die Interessenlagen divergieren zum Teil erheblich. Dem Landkreis obliegt es, im weiteren Verfahren die unterschiedlichen Standpunkte zu diskutieren und zu Einzelfragen sowie schließlich zum gesamten Plan Entscheidungen zu treffen.
Der Schulentwicklungsplan wird vom Träger der Schulentwicklungsplanung festgestellt (Kreistagsentscheidung) und der oberen Schulbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
/ Mit der beigefügten Kurzfassung soll den Fraktionen schon jetzt Gelegenheit gegeben werden, die besonders schwierigen, weit reichenden oder strittigen Fragen im Vorfeld diskutieren zu können.
Um auf diese besonderen Punkte aufmerksam zu machen, sind diese nachfolgend aufgelistet:
1. Zusammenlegung
Hauptschulen Bücken und Wechold
2. Errichtung
einer gymnasialen Oberstufe am Johann-Beckmann-Gymnasium, Hoya
3. Veränderung
der Einzugsbereiche der Schulkindergärten an den Grundschulen Hoya, Liebenau
und Nienburg “NTS”
4. Realschulzweig
an der GHS Eystrup (?)
5. Veränderung
des Einzugsbereichs der HRS Heemsen
6. Errichtung
einer gymnasialen Außenstelle an der HRS Steimbke
7. Errichtung
einer HRS Marklohe oder Gebäude- und Schultausch zwischen den Samtgemeinden
Marklohe und Liebenau
8. Errichtung
einer HRS Liebenau/Steyerberg (Zusammenhang mit lfd. Nr. 7)
9. Belassung
der HS Steyerberg in Steyerberg (Zusammenhang mit lfd. Nr. 7 und 8)
10. Schwerpunktbildungen
im Gymnasium Stolzenau
11. Prüfung
der Hauptschulstandorte Lavelsloh der GHS Diepenau und der HS Uchte;
Zusammenlegung?
12. Allgemein:
Erhalt kleiner Grundschulen auch bei weiter zurück gehenden Schülerzahlen
13. Allgemein:
Entwicklung von Ganztagsschulen an diversen Standorten
14. Fortführung
von schulischen Außenstellen bzw. deren zeitliche Begrenzung
15. Allgemein:
Sicherung bestehender Schulformen und –standorte
Zu diesen Punkten werden in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben.
Die Verwaltung wird auf der Basis der Erhebung der Geburtsjahrgänge zum 30.06.2004 eine neue Schülerzahlenprognose aufstellen, die im weiteren Verfahren Grundlage des Planes sein wird.
In dann folgenden Sitzungen des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Anträge zu beleuchten und zu entscheiden sein.