Betreff
Errichtung von Ganztagsschulen
Vorlage
2004/AAS/002
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

Die neu zu errichtende “Hauptschule Hoya” wird vom 01.08.2007 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Waldschule HRS Loccum, Waldschule HS Steyerberg, HRS Steimbke und die Schule am Winterbach, Sonderschule L, Pennigsehl, werden vom 01.08.2006 an als Ganztagsschule geführt.

 

Die Anträge auf Genehmigung dieser Organisationsform nach § 23 NSchG sind bis 31.01.2005 beim Land zu stellen und zum Investitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007” anzumelden.

 

Für die baufachlichen Planungen werden im Nachtragshaushalt 2004  85.000 € veranschlagt. Zur Ausführung der Planungsarbeiten werden Architekturbüros beauftragt.

 

 


Allgemein bildende Schulen mit Ausnahme der Abendgymnasien können als Ganztagsschulen geführt werden. Eine Ganztagsschule ergänzt den Unterricht an mindestens 4 Tagen der Woche um ein Förder- und Freizeitangebot. Die Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Unterricht und zusätzliches Angebot sollen acht Zeitstunden an einem Tag nicht
überschreiten (§ 23 Abs. 1 NSchG).

 

Für die Errichtung von Ganztagsschulen gilt zurzeit noch der Erlass “Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule” vom 08.03.2002, dessen wesentlicher Inhalt Ganztagsbetrieb an vier Tagen in der Woche mit verpflichtendem Ganztagsangebot an mindestens zwei Tagen in der Woche vorsieht.

 

Zur Neugestaltung der Organisationsform “Ganztagsschule” wird der entsprechende Erlass vom 8.3.2002 zurzeit vom Kultusministerium überarbeitet. Der Erlassentwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. Dessen Inkrafttreten ist zum 1.8.2004 vorgesehen.

 

Eine wesentliche Veränderung besteht in der Abkehr von der verpflichtenden Teilnahme am Ganztagsbetrieb zur freiwilligen Teilnahme, die nach einer Anmeldung für ein Schuljahr oder Schulhalbjahr dann allerdings verpflichtend ist.

 

Soweit der Erlassentwurf für die Schulträger wichtige Regelungen enthält, sind diese nachstehend in Kurzfassung aufgeführt.

 

1.     Bei der Einführung von Ganztagsangeboten sind Hauptschulen besonders zu berücksichtigen.

2.     Jede Schule arbeitet auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts.

3.     Der Erlass betont u. a. den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 NSchG, insbesondere die Vorbereitung des Übergangs von der Schule in eine berufliche Tätigkeit.

4.     Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern.

5.     Zum Ganztagsbetrieb gehören an mindestens 4 Tagen einer vollen Unterrichtswoche der Unterricht der Halbtagsschule, das Mittagessen, die Mittagspause und ein Ganztagsangebot im Umfang von zwei Unterrichtsstunden bis zu einer Gesamtdauer von 7 ½ bis 8 Zeitstunden.

6.     Die Teilnahme ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme.

7.     Ganztagsschulzüge können an Halbtagsschulen geführt werden, wenn der Schulträger zustimmt und der Träger der Schülerbeförderung nicht widerspricht.

8.     Die Gesamtkonferenz entscheidet mit Zustimmung des Schulelternrates, des Schülerrates und des Schulträgers über das Modell (Ganztagsschule oder Ganztagsschulzüge).

9.     Die Organisationsform bedarf der Genehmigung durch die Schulbehörde. Schule und Schulelternrat haben jeweils ein Antragsrecht. Ein Antrag kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

 

Darüber hinaus enthält der Erlassentwurf Regelungen für Unterricht, Lehrerstundenzuweisungen, über pädagogische Mitarbeiter, Budgetzuteilung und –verantwortung usw.

 

Neben diesen niedersächsischen Rechtsgrundlagen über Ganztagsschulen hat das MK mit RdErl. vom 3.11.2003 die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003 – 2007” veröffentlicht

/    (Anlage 1). Der Bund stellt den Ländern in diesem Zeitraum für den Aufbau und die Schaffung von Ganztagsangeboten insgesamt 4 Mrd. € zur Verfügung. Davon entfallen auf Niedersachsen 394.617.429 €.

 

Der Ganztagsschulerlass(-entwurf) und die Förderrichtlinie sind nicht in allen Details deckungsgleich. Ein synoptischer Vergleich wesent-

/    licher Inhalte ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit und die Antragsfristen im Bundesprogramm sind alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser am 24.11.2003 angeschrieben worden, ob sie unter den genannten Bedingungen am Programm teilnehmen wollen. Es haben sich folgende Schulen gemeldet:

 

1.     Schule am Winterbach, Pennigsehl, Sonderschule-L

2.     Friedrich-Fröbel-Schule, Nienburg, Sonderschule-L

3.     HRS Steimbke

4.     HS Waldschule, Steyerberg

5.     HRS Waldschule, Loccum.

 

Erläuterungen:

Zu 2.) Ein Antrag wurde bereits am 12.9.2002 gestellt und wegen der zu erwartenden Erlassänderungen noch nicht weiter verfolgt.

Zu 4.) und 5.): Beide Schulen sind am Programm “Stärkung Hauptschule” beteiligt und verfügen ansatzweise über entsprechende Strukturen im Hinblick auf Ganztagsbetreuung.

 

Voraussetzungen für alle weiteren inhaltlichen und organisatorischen Regelungen sind Beschlüsse der Gesamtkonferenzen, pädagogischen Konzepte, Bedarfsermittlungen über die voraussichtlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und Vorschläge der Schulen an den Schulträger, welche sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen aus Sicht der Schulen für die Ganztagsbetreuung erforderlich sind.

 

Am 09.02.2004 hat mit den oben genannten Schulen ein gemeinsames Gespräch über die Vorgehensweise stattgefunden. Das Thema wurde in Einzelgesprächen mit den Schulen am 17.02., 24.02., 25.02., 08.03., 18.03. und mit Rundschreiben vom 24.03.2004 weiter vertieft.

 

Es ist darüber hinaus als Verwaltungsvorschlag vorgesehen, die Hauptschulen Bücken und Wechold aufzuheben und als “Hauptschule Hoya” neu zu errichten. Diese soll in der Organisationsform “Ganztagsschule” geführt werden. (Siehe Drucksache 2004/AAS/004-01).

 

Weil es für eine neue “Hauptschule Hoya” noch keine schulrechtlichen Organisationsgefüge gibt (Schulleitung, Kollegium, Gesamtkonferenz, Schülervertretung, Elternvertretung) muss hier in der Antragsbegründung ein anderer Weg beschritten werden. Es wird eine Arbeitsgruppe zu bilden sein, die die planerischen Arbeiten begleiten kann.

 

Ziel der oben genannten Anträge ist insbesondere die Einbringung der baulichen Aufwändungen in das Finanzierungsprogramm des Bundes.

 

Über den aktuellen Stand der Gespräche und Planungen wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 07.06.2004 berichten.

 

Nachrichtlich wird die Absicht der Stadt Nienburg mitgeteilt, für die HS Leintorschule Ganztagsbetrieb einzuführen. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung und die Gewährung von Zuwendungen aus dem Bundesprogramm ist von der Stadt Nienburg als Schulträger gestellt worden.

 

Mit diesen insgesamt vorgesehenen Schulen kann zunächst von einer regional ausgewogenen Verteilung innerhalb des Kreisgebietes ausgegangen werden. Ob diese Verteilung im Detail gesellschaftliche, soziale und pädagogische Bedürfnisse deckt, bleibt offen.

 

In der systematischen Reihenfolge der Antragsbearbeitung steht zunächst das pädagogische Konzept, auf dem aufgebaut die personellen, sächlichen und organisatorischen Maßnahmen darzustellen sind. Diese sind schließlich die Grundlage für die baulichen Konzepte und Maßnahmen einschließlich der Kosten- und Finanzierungspläne.

 

Die baufachlichen Pläne und Kostenermittlungen können vom kreiseigenen Hochbau wegen dessen Auslastung nicht erstellt werden. Es sind hierfür Aufträge extern zu vergeben.

 

An den pädagogischen und organisatorischen Konzepten arbeiten die Schulen derzeit. Die fünf interessierten Schulen sind mit Schreiben vom 24.03.2004 gebeten worden, ihre Teilnahmewünsche dezidiert darzulegen und die Schwerpunkte ihrer Konzeptionen zu erläutern. Die Fröbelschule, Sonderschule L und Sp, hat mit Schreiben vom 29.04.2004 ihren Antrag zurückgezogen, weil ihr die Frist bis Ende Januar 2005 zu kurz bemessen ist. Sie möchte auf der Basis des zu erwartenden Erlasses zu einem späteren Zeitpunkt die Angelegenheit neu aufgreifen.

 

 

Das Land Niedersachsen räumt dem Landkreis Nienburg/Weser insgesamt 3 Ganztagsschuloptionen ein. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass nur ein Teil der Anträge berücksichtigt werden wird.

 

Nachdem die Stadt Nienburg die GHS Leintorschule gemeldet hat, bleiben zwei Optionen für den Landkreis Nienburg/Weser. Die Auswahl hat Rücksicht zu nehmen auf die “regional ausgewogene Verteilung” der schulischen Ganztagsangebote. Wegen des Vorrangs von Hauptschulen können andere Schulformen nicht in die höchste Förderpriorität eingestuft werden. Aus der Drucksache 2004/AAS/001-01 ist ersichtlich, dass Ganztagsangebote an vielen Schulen gewünscht werden.

 

Für eine Auswahl bieten sich verschiedene Kriterien an:

 

a)    Regionale Verteilung
“HS Hoya”, HRS Loccum, HS Steyerberg

b)    Bereits laufendes Programm “Stärkung Hauptschule”
HRS Loccum, HS Steyerberg

c)    Nach Investitionshöhe mit Förderung aus dem Bundesprogramm:
“HS Hoya”, HRS Steimbke, Schule am Winterbach

d)    Soziale/gesellschaftliche Aspekte
HS Steyerberg, Schule am Winterbach

 

e)    Nach Zeitplan für eine kurzfristige Umsetzungsmöglichkeit

1.)  HRS Loccum, HS Steyerberg

2.)  “HS Hoya”, HRS Steimbke, Schule am Winterbach

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keines der genannten Kriterien anzuwenden, sondern für alle Schulen die Genehmigung zu beantragen. Eine hier getroffene Vorauswahl könnte u.U. dazu führen, dass bei der Genehmigungsbehörde die hier ausgewählten Konzepte anders eingeschätzt werden. Die Möglichkeit, unter diesen Umständen keine Genehmigung zu erhalten, wäre vorhanden.

 

Die Antragspraxis der anderen Landkreise im Regierungsbezirk entspricht diesem Vorschlag. Auch die Bezirksregierung Hannover selbst empfiehlt die Vorlage der Anträge für alle Standorte.

Für die Betreuung der am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Maßgabe des Haushalts von der Schulbehörde eingestellt. Darüber hinaus erhalten die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zur Lehrerversorgung.

 

Eine Genehmigung des Ganztagsbetriebes ist demzufolge davon abhängig, ob das Land im Rahmen seiner Personalwirtschaft pädagogische Mitarbeiter einstellen kann.

 

Alternativ kann eine Ganztagsschule als so genanntes Kooperationsmodell genehmigt werden. Die Schulen können eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbaren, um auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule einzurichten. Bei diesem Modell fallen die entstehenden Personalkosten den Schulträgern zur Last. Dies ist ein wirtschaftliches Risiko.

 

Hinsichtlich der Schülerbeförderung besteht nach geltender Rechtslage nur ein Anspruch auf Beförderung für schulische Pflichtveranstaltungen. Wegen der Freiwilligkeit des Ganztagsangebots besteht deshalb für den Träger der Schülerbeförderung keine Verpflichtung, zeitgerechte Verkehrsverbindungen anzubieten. Dies könnte dazu führen, dass Teile der interessierten Schülerschaft benachteiligt werden.

 

Wollte man als freiwillige Leistung derartige Schülerbeförderungsansprüche einräumen, wäre dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden.