Betreff
Ergänzungsantrag für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthallen an der Realschule Marklohe und an der Grundschule Wietzen
Vorlage
2015/099
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.


Sachverhalt

Die Angelegenheit war bereits am 26.02.2013 im Schulausschuss für die allgemein bildenden Schulen diskutiert worden (vgl. Drucksache 2013/016).

 

  1. Sporthalle Marklohe

Für die Sanierung der Sporthalle Marklohe, welche für den Schulsport durch die Realschule Marklohe am Berg genutzt wird, sind nach Aussage der Samtgemeinde Marklohe Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung aus 2013 (rd. 230.000 €) entstanden. Nach derzeitigem Stand betragen die aktualisierten Gesamtkosten demnach 288.610,94 €. Hiervon ist eine Drittmittelförderung für die Beleuchtungsanlage in Höhe von 33.558,78 € in Abzug zu bringen, so dass sich die zuwendungsfähigen Maßnahmekosten auf 255.052,16 € belaufen.

 

Die Mehrkosten begründen sich mit dem Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung und der zu berücksichtigenden Preissteigerungsrate. Bei der Erneuerung der elektrischen Beleuchtung ist darauf hingewiesen worden, dass von Seiten der Kommune eine Umstellung von der Variante der herkömmlichen Beleuchtungskörper auf die LED-Technik gewählt wurde. Ausschlaggebend hierfür war die mit der Umstellung der Beleuchtungstechnik bewirkte Energieeinsparung und damit gleichzeitig verbundenen Verbesserung bei der CO2-Belastung. 

 

  1. Sporthalle Wietzen

Für die Sanierung der Sporthalle Wietzen sind Mehrkosten in einer Größenordnung von rd. 15 % entstanden. Die Maßnahme war zunächst mit rd. 850.000 € berechnet worden.

 

Rohbaukosten und Kosten für Zimmererarbeiten sind höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Für Zimmererarbeiten musste beispielsweise die Herstellung einer Holzrahmenbauwand erfolgen. Für die Heizungsinstallation musste eine Flachdachaufstockung über den Sanitär- und Umkleidebereichen erfolgen. Beides stellte sich erst nach Beginn der Baumaßnahme heraus. Außerdem war die Herstellung einer Glasbrüstung für die Tribüne vorgenommen worden, damit der Zuschauerraum mit kompletter Spielfeldeinsicht optimal genutzt werden kann. In Ermangelung hinreichender Bestandsunterlagen waren außerdem zusätzliche Arbeiten im Bereich der Versorgungstrasse zum Gebäude erforderlich geworden.

 

Unter Berücksichtigung der veränderten Kosten errechnet sich ein neuer zuwendungsfähiger Höchstbetrag wie folgt:

 

Sporthalle Marklohe = 127.527 € (Hälfte der Maßnahmekosten) und

Sporthalle Wietzen =   324.951 € (ein Drittel der Maßnahmekosten).

 

Die Erhöhung aus der Kreisschulbaukasse beträgt somit 54.145 € (452.478 € anstelle von 398.333 €) gegenüber der bisher berechneten Zuwendung.

 

Die im Rahmen der Kreisschulbaukasse zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel   würden sich dadurch von zuletzt 507.757,65 € nunmehr auf 453.612,65 € reduzieren, wobei die IGS Nienburg dabei weiterhin nur mit einem Abschlag für Planungskosten berücksichtigt wäre (vgl. Anlage 2 zu Drucksache 2015/022).