Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Neubau einer Mensa an der Regenbogenschule GS Stolzenau
Vorlage
2015/101
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Mittelweser wird für den Neubau einer Mensa an der Regenbogenschule GS Stolzenau eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 1 NSchG in Höhe von höchstens 119.667 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Mittelweser hatte mit Schreiben vom 08.01.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer Mensa an der Regenbogenschule GS Stolzenau beim Landkreis eingereicht.

 

Im Zuge der Entwicklung der Grundschule Stolzenau zur offenen Ganztagsschule zum 01.08.2016 ist es erforderlich, eine Mensa mit Ausgabeküche zu schaffen. Die Mensa wird über rd. 100 Essensplätze verfügen, der Küchenbereich besteht aus der Essensausgabe, einem Spülbereich, einem Bereich für die Anlieferung des Essens und einem Personalraum. Außerdem entsteht ein WC-Bereich.  

 

Die Maßnahmekosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 373.250 €, wovon jedoch rd. 14.250 € für die Ausstattung der Mensa mit Mobiliar vorgesehen sind. Tatsächlich wären somit rd. 359.000 € als förderfähig einzustufen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u. a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Fördersatzes von einem Drittel errechnet sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 119.667 € für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Stolzenau.

 

Die Zuwendung ist in der Planung der Kreisschulbaukasse für 2015 (vgl. Anlage 2 zu Drucksache 2015/022) bereits vorgemerkt.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Regenbogenschule GS Stolzenau auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Mittelweser langfristig über ausreichend Schülerinnen und Schüler verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert zwei- bis dreizügig.