Betreff
Kreisschulbaukasse ab 01.01.2016
Vorlage
2015/102
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Förderperiode 2016-2020 werden Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß § 117 Absatz 1 NSchG wie bisher gewährt. Für größere Instandsetzungen nach § 117 Absatz 3 NSchG werden nur noch zinslose Darlehen erbracht.

Die jährliche Beitragshöhe wird auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen. 

 

Die kreisangehörigen Gemeinden werden um eine Stellungnahme zu den Veränderungen gebeten.


Sachverhalt

Die Laufzeit der bestehenden Kreisschulbaukasse endet am 31.12.2015. Für den Zeitraum ab 01.01.2016 ist über die Modalitäten der Verlängerung der Kreisschulbaukasse zu entscheiden. Diese Entscheidung ist vom Kreistag spätestens in der 2. Jahreshälfte 2015 zu treffen. Er hat u. a. über Laufzeit, Höhe der einzuzahlenden Beiträge und ggf. neue Fördergrundsätze zu befinden.    

 

Die Verwaltung hatte den Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2015 umfangreich über Rahmenbedingungen, Finanzierungsstand, Veränderungsmöglichkeiten und die weitere Vorgehensweise informiert (vgl. Beschlussdrucksache 2015/022).

 

Der Fachdienst Schule und Kultur hat die geplanten gemeindlichen Schulbaumaßnahmen abgefragt. Außerdem liegt eine vom Fachdienst Liegenschaften erstellte Bestandsübersicht der geplanten eigenen Maßnahmen vor.

 

Das Gesamtvolumen der beantragten Maßnahmen liegt bei rd. 65 Mio. € in den kommenden 5 Jahren. Es handelt sich lediglich um grobe Schätzungen der Baukosten. Die Maßnahmen sind in der Regel noch nicht beschlossen. Einige sind darüber hinaus nicht förderfähig. Bei Umsetzung sämtlicher Maßnahmen errechnen sich Zuweisungen in einer Größenordnung von rund 29 Mio. €. Diese unterteilen sich wie folgt:

 

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach § 117 Absatz 1 NSchG = rd. 11,6 Mio. €.

 

Hiervon sind rd. 10,1 Mio. € für Maßnahmen des Landkreises und rd. 1,5 Mio. € für gemeindliche Maßnahmen vorgesehen.

Die größeren Positionen des Landkreises sind rd. 9 Mio. € für den Neubau der IGS Nienburg und 500.000 € für eine Mensa an der Oberschule Marklohe. Außerdem handelt es sich um Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion.

Für die kreisangehörigen Kommunen sind ebenfalls Inklusionsmaßnahmen vorgesehen. Außerdem Maßnahmen für den Ganztagsunterricht und Gebäudeerweiterungen aufgrund zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen oder veränderter pädagogischer Konzepte. Mit Ausnahme der Samtgemeinde Grafschaft Hoya haben alle Gemeinden und Samtgemeinden Maßnahmen nach § 117 Absatz 1 NSchG angemeldet.

 

Größere Instandsetzungen nach § 117 Absatz 3 NSchG = rd. 17,8 Mio. €.

 

Maßnahmen nach § 117 Absatz 1 NSchG sind in jedem Fall aus der Kreisschulbaukasse zu finanzieren. Hierfür ist eine finanzielle Mindestausstattung vorzusehen, welche die Erfüllung dieser Verpflichtungen sichert.

 

Würde man die Höhe der gegenwärtigen Beitragseinzahlungen von jährlich 2 Mio. € (Landkreis zwei Drittel = 1,33 Mio. € und kreisangehörige Kommunen ein Drittel = 0,66 Mio. €) beibehalten, errechnet sich zuzüglich der Darlehensrückflüsse im Zeitraum 2016-2020 (insgesamt rd. 2,05 Mio. €) ein Finanzvolumen von rd. 12 Mio. €. Hieraus könnten die geplanten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten komplett finanziert werden.

 

Bei den größeren Instandsetzungen ist es unrealistisch davon auszugehen, dass sämtliche Maßnahmen und das vorgenannte Bauvolumen in den Jahren 2016-2020 umgesetzt werden. Bei der weiteren Betrachtung wird deshalb eine Umsetzungsquote von lediglich 75 % angenommen.

 

Die Beitragshöhe müsste dann um 2,7 Mio. € auf 4,7 Mio. € jährlich angehoben werden. Um die Beitragsbelastung zu senken, könnten die Mittel ganz oder teilweise als Darlehen vergeben werden.

 

Wenn für größere Instandsetzungen eine Darlehensvariante mit 10 Jahren Laufzeit und linearer Tilgung beschlossen würde, ergäbe sich ein zusätzlicher durchschnittlicher Finanzierungsmehrbedarf von nur 2,16 Mio. €/Jahr (Landkreis zwei Drittel =  1,44 Mio. € und kreisangehörige Kommunen ein Drittel = 0,72 Mio. €). Ab 2021 würden dann weitere Rückflüsse von insgesamt 10,8 Mio. € erfolgen, die in der nachfolgenden Periode der Kreisschulbaukasse zur Verfügung stünden.

 

bei 10 Jahren Laufzeit und Tilgung linear

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bewilligung

2,7 Mio. €

2,7 Mio. €

2,7 Mio. €

2,7 Mio. €

2,7 Mio. €

Rückfluss

 

270.000 €

540.000 €

810.000 €

1,08 Mio. €

 

 

 

 

 

 

Finanzbedarf

2,7 Mio. €

2,43 Mio. €

2,16 Mio. €

1,89 Mio. €

1,62 Mio. €

 

 

 

 

 

 

Ø 2,16 Mio. € Finanzbedarf  jährlich zusätzlich für Instandsetzungen

 

 

 

 

 

Bei kompletter Umstellung auf Darlehen wäre ein durchschnittlicher Finanzierungsmehrbedarf von 3,76 Mio. € erforderlich (Landkreis zwei Drittel = 2,51 Mio. € und kreisangehörige Kommunen ein Drittel = 1,25 Mio. €). Hier würden in den Folgejahren Rückflüsse von 18,8 Mio. € zur Verfügung stehen.

 

bei 10 Jahren Laufzeit und Tilgung linear

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bewilligung

4,7 Mio. €

4,7 Mio. €

4,7 Mio. €

4,7 Mio. €

4,7 Mio. €

Rückfluss

 

470.000 €

940.000 €

1,41 Mio. €

1,88 Mio. €

 

 

 

 

 

 

Finanzbedarf

4,7 Mio. €

4,23 Mio. €

3,76 Mio. €

3,29 Mio. €

2,82 Mio. €

 

 

 

 

 

 

Ø 3,76 Mio. € Finanzbedarf

jährlich insgesamt

 

 

 

 

 

Andere Landkreise (Diepholz, Schaumburg, Hameln-Pyrmont) gewähren ausschließlich Darlehen aus der Kreisschulbaukasse.

 

Zusammengefasst lassen sich die Möglichkeiten wie folgt darstellen:

 

  1. Förderung sämtlicher Maßnahmen als Zuwendungen

à jährliche Beitragshöhe KSBK rund 4,7 Mio. €

  1. Förderung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten als Zuwendungen und von größeren Instandsetzungen als Darlehen

à jährliche Beitragshöhe KSBK rund 4,16 Mio. €

  1. Förderung sämtlicher Maßnahmen als zinslose Darlehen

à jährliche Beitragshöhe KSBK rund 3,76 Mio. € 

  1. Förderung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten als Zuwendungen und keine Zuwendungen für größere Instandsetzungen

à jährliche Beitragshöhe KSBK  2,0 Mio. € (wie bisher)

  1. Förderung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten als zinslose Darlehen und keine Zuwendungen für größere Instandsetzungen

à jährliche Beitragshöhe KSBK rund 1,6 Mio. €.

 

Da bei der Variante 4 der Landkreis mit seinen Maßnahmen besonders profitieren würde, wird die Variante 2, die auch den Interessen der Gemeinden Rechnung trägt, vorgeschlagen. Inwieweit sich die Gewährung von Darlehen bei der derzeitigen Niedrigzinssituation am Kreditmarkt für die kreisangehörigen Kommunen tatsächlich als attraktiv darstellt, werden die Stellungnahmen ergeben.

 

Die Angelegenheit soll ergänzend im Ausschuss für Finanzen und Personal (nächste Sitzung am 09.06.2015) beraten werden.

 

 

Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt geplant:

 

Die Verwaltung wird die kreisangehörigen Kommunen zu der am 28.05.2015 getroffenen Empfehlung des Schulausschusses um eine schriftliche Stellungnahme bis Mitte Juli 2015 bitten. Anschließend soll es am 06.10.2015 eine gemeinsame Sitzung von Schulausschuss und Ausschuss für Finanzen und Personal geben. In dieser Sitzung sollen die gemeindlichen Stellungnahmen vorgestellt und eine Beschlussempfehlung für Kreisausschuss (12.10.15) und Kreistag (16.10.15) ausgesprochen werden.