Betreff
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Oberschule Marklohe zum 01.08.2016
Vorlage
2015/103
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Oberschule Marklohe wird ab dem 01.08.2016 als Ganztagsschule geführt.

 

Der Antrag auf Genehmigung des Ganztagsschulbetriebes gemäß § 23 Absatz 3 NSchG ist bis zum 30.11.2015 beim Land Niedersachsen einzureichen.

 

Ein Architekturbüro ist mit der baulichen Vorplanung von Sanierung und Mensabau zu beauftragen. Planungskosten für die Mensa sind in Höhe von 30.000 € in den

1. Nachtragshaushalt 2015 einzustellen.


Sachverhalt

Der Kreistag hatte am 18.07.2014 im Rahmen seiner weiteren Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung u. a. beschlossen, die Hauptschulen Liebenau und Steyerberg und die Realschule Marklohe zum 01.08.2015 am Standort Marklohe in der Schulform Oberschule zusammenzuführen. Die Oberschule Marklohe war anschließend von der Landesschulbehörde Hannover mit Schreiben vom 11.12.2014 gemäß § 106 NSchG genehmigt worden.

 

Landesseitig wurde eine „Planungsgruppe Oberschule Marklohe“ eingerichtet, welche bis heute (Stand: 12.05.2015) insgesamt 8x getagt hat und sich mit wesentlichen Fragen für einen ordentlichen Schulbeginn beschäftigt und damit den noch nicht bestehenden Schulvorstand der Oberschule ersetzt. Neben Lehrkräften der Schulen Realschule Marklohe und Hauptschule Liebenau sind ergänzend Eltern- und Schülervertreter und der Fachdienst Schule und Kultur des Landkreises Nienburg/Weser als Schulträger in der Planungsgruppe vertreten.

 

Die Planungsgruppe hat sich neben zahlreichen weiteren Themen u. a. mit der Frage der Einführung des Ganztagsschulbetriebes zum 01.08.2016 befasst. Das Thema wurde auch im Rahmen einer Dienstbesprechung der Lehrkräfte der Realschule Marklohe (21.4.) behandelt und in der Sitzung des Schulelternrates der Schule (28.4.) diskutiert. Außerdem hat sich der Schulvorstand der Realschule Marklohe am 12.05.2015 mit dieser Frage auseinandergesetzt. Alle Gremien haben sich einstimmig für die Ganztagsschule ausgesprochen.

 

Ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsunterricht konnte bis heute aus Zeitgründen ebenso wenig erarbeitet werden, wie eine Festlegung für das umzusetzende Ganztagsschulmodell (offen, teilgebunden oder gebunden) beschlossen wurde.

 

Zum Raumprogramm einer Ganztagsschule gehören in der Regel eine Mensa mit Ausgabeküche, sowie ein Ruhe- und ein Multifunktionsraum. Bei der Planung und Realisierung wäre zu beachten, dass es im Schulgebäude einen erheblichen Sanierungsstau gibt. Die genannten Maßnahmen und die Sanierung des Schulgebäudes sind unbedingt aufeinander abzustimmen. Um dies zu gewährleisten, sollen beide Planungsaufträge an einen Architekten vergeben werden.

 

Für die Vorplanung der Mensa sollen zusätzliche Haushaltsmittel von 30.000 € in den 1. Nachtragshaushaltsplan eingestellt werden. Ansonsten scheint es schwierig, mit Planung und Ausführung der eigentlichen Baumaßnahme in 2016 zu beginnen. Ein Baubeginn in 2016 wäre schulfachlich auf jeden Fall anzustreben, damit der provisorische Start des Ganztagsschulbetriebes zum 01.08.2016 möglichst nicht allzu lange andauert. Auf Basis der bestehenden Fördergrundsätze wäre die Gesamtmaßnahme gemäß § 117 NSchG mit einem Fördersatz von 50 % aus der Kreisschulbaukasse förderfähig.

 

Zusätzliche Sachkosten würden für die Ausstattung der Mensa mit Inventar und Geräten und für die Einrichtung der weiteren Ganztagsschulräume entstehen. Außerdem wäre die Schülerbeförderung am Nachmittag für den Ganztagsunterricht zu optimieren.

 

Der Antrag auf Genehmigung des Ganztagsschulbetriebes gemäß § 23 Absatz 3 NSchG ist bis zum 30.11.2015 beim Land Niedersachsen einzureichen. Ggf. muss das erforderliche pädagogische Konzept nachgereicht werden.