Der Schulausschuss nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser wird sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch im so genannten Freistellungsverkehr (Einzelbeförderung mit Taxi oder Kleinbus) betrieben. Für ÖPNV und Schülerbeförderung werden jährlich rd. 6,6 Mio. € aus Kreismitteln bereitgestellt.
A. Vertragsgrundlagen
Für den ÖPNV ist ein Vertrag mit den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser mbH (VLN) abgeschlossen worden bzw. eine Finanzierungszusage erteilt. Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31.07.2017.
Insgesamt gibt es 5 Linienbündel im hiesigen Landkreis, von denen der Stadtbus Nienburg in der Verantwortung der Stadt Nienburg das Linienbündel 5 betreibt. Die Linienbündel 1-3 beinhalten das übrige Kreisgebiet und bedienen die Stadt Nienburg von außerhalb. Das Linienbündel 4 fährt im Stadtverkehr Nord und Süd. Die Linienbündel 1-4 sind durch den Landkreis beauftragt.
Die Basis des VLN-Vertrages bilden die in 2009 angefallenen Kilometer in den einzelnen Linienbündeln. Jedes Linienbündel ist dabei für sich zu betrachten.
Die Kilometerleistungen sind wie folgt vereinbart:
Linienbündel 1 = 1.155.829 Fahrplan-Km
Linienbündel 2 = 1.200.000 Fahrplan-Km
Linienbündel 3 = 1.447.095 Fahrplan-Km und
Linienbündel 4 = 81.000 Fahrplan-Km.
Veränderungen in den Kilometerleistungen (Mehr- oder Minderkilometer) sind nur dann an die Verkehrsunternehmen zu zahlen bzw. von diesen zu erstatten, wenn sie um mehr als 3 % von den Basiskilometern abweichen. Bei Überschreitung werden jedoch die kompletten Kilometer zur Zahlung fällig.
Bei der kürzlich vorgelegten Jahresendabrechnung für das Kalenderjahr 2014 waren Jahreskilometer wie folgt angefallen:
Linienbündel 1 = 1.176.957 Fahrplan-Km
Linienbündel 2 = 1.168.220 Fahrplan-Km
Linienbündel 3 = 1.432.968 Fahrplan-Km und
Linienbündel 4 = 85.388 Fahrplan-Km.
B. Veränderungen in der Schullandschaft
Die im Juni vergangenen Jahres durch den Kreistag beschlossenen Veränderungen in der Schulentwicklungsplanung (Zusammenlegung und Schließung von Schulstandorten) führen zu einer besonderen Herausforderung im Rahmen der Schülerbeförderung bzw. des ÖPNV. Dies wird insbesondere in den nächsten Jahren dadurch erschwert, dass auslaufende Schulstandorte vorübergehend noch angefahren, gleichzeitig aber weiter bestehende Schulstandorte aus einem größeren Einzugsbereich heraus zu bedienen sind. Als neue Schule kommt die Oberschule Mittelweser am Standort Landesbergen hinzu.
Grundsätzlich gilt, dass jede Schule zur 1., zur 6. und zur 8. Unterrichtsstunde aus ihrem planerischen Einzugsbereich heraus anzubinden ist. Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch darauf, die nächstgelegene Schule der von Ihnen angewählten Schulform im Rahmen der Schülerbeförderung zu erreichen. Dabei sind die in der Schülerbeförderungssatzung festgeschriebenen maximalen Beförderungszeiten (75 Min. im SEK. I und 45 Min. im Primarbereich) und die Wartezeiten beim Umstieg zu beachten. Verbindliche Schulbezirke zur Steuerung der Schülerströme gibt es ab 01.08.2015 nicht mehr.
Die neuen Bedienungsnotwendigkeiten ab 01.08.2015 (Fahrplanwechsel im September 2015) sehen wie folgt aus:
IGS Nienburg
à Optimierung der Schülerbeförderung auf den bestehenden Regio-Linien
Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya
à bessere Anbindung aus der SG Marklohe und zusätzliche Anbindung aus der SG
Heemsen
Gymnasium Stolzenau
à bessere Anbindung aus der Stadt Rehburg-Loccum
Oberschule Steimbke
à Anbindung aus der Samtgemeinde Heemsen
Oberschule Marklohe
à Anbindung aus dem Flecken Steyerberg
Oberschule Mittelweser
à Anbindung des Schulstandortes in Landesbergen (für 5. und 6. Jahrgang) aus allen Ortsteilen der Samtgemeinde Mittelweser
Wilhelm-Busch-Schule Rehburg
à Anbindung Einzugsbereich Käthe-Kollwitz-Schule Hoya
Friedrich-Fröbel-Schule Nienburg
à Anbindung Einzugsbereich Schule am Winterbach Pennigsehl
Außerdem sind die Schulstandorte Käthe-Kollwitz-Schule Uchte, Schule am Winterbach Pennigsehl und Hauptschule Eystrup zum 01.08.2015 wegen der Schließung der Schulen nicht mehr anzufahren.
Gleichzeitig hat es eine Abfrage bei allen Schulen im Kreisgebiet gegeben. Einige Schulen haben weitere Wünsche für Veränderungen geäußert, die teilweise umgesetzt werden können. Auch die Samtgemeinde Mittelweser, der Flecken Steyerberg und die Stadt Nienburg haben Änderungswünsche benannt. Aufgrund der Komplexität werden hier nicht alle Änderungswünsche im Einzelnen dargestellt. Die wesentlichen Wünsche werden unter C. erläutert.
C. Umsetzung ab 01.08.2015
Die Verwaltung hat bei den Planungen für das kommende Schuljahr eine strategische Herangehensweise auf Basis des bestehenden VLN-Vertrages gewählt. Dabei wurde versucht, die Kilometerkorridore in den einzelnen Linienbündeln nicht zu überschreiten und so kilometerbedingte Mehrkosten für den Landkreis zu verhindern.
Die Beförderungsunternehmen der VLN vertreten die Auffassung, der Landkreis müsse zumindest dann einen höheren Landkreisbeitrag zahlen, wenn zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Der Fachbereich Recht teilt diese Auffassung im Rahmen seiner juristischen Prüfung allerdings nicht.
Darüber hinaus macht es keinen Sinn für wenige Schülerinnen und Schüler (große) Schulbusse einzusetzen. In der Vergangenheit musste stets eine Beförderungsgröße von mindestens 10 Schüler/innen erreicht sein, bevor ein Linienbus beauftragt wurde. Bei einer geringeren Schülerzahl wird aus Zweckmäßigkeitserwägungen heraus versucht, die Beförderung im Freistellungsverkehr umzusetzen.
Von den unter B. genannten Notwendigkeiten werden die Anbindung des Johann-Beckmann-Gymnasiums Hoya aus der Samtgemeinde Heemsen und die Anbindung der Oberschule Marklohe aus dem Flecken Steyerberg wegen einer erwarteten Schülerzahl unterhalb von 10 Personen zunächst im Freistellungsverkehr umgesetzt. Die Schülerzahlen sind zu beobachten. Ansonsten werden alle Notwendigkeiten im ÖPNV bedient.
Von den schulischen Wünschen werden u. a. eine
ÖPNV-Anbindung der Oberschule Uchte aus dem Flecken Steyerberg (Schülerzahl
steigt auf eine Größe oberhalb von 10 Kindern), eine verbesserte Anbindung der
Oberschule Steimbke aus Erichshagen, Holtorf und dem Stadtgebiet Nienburg und
eine Anbindung der Freien Schule Mittelweser (nicht: Oberschule
Mittelweser) -welche zum 01.08.2015 von Stolzenau in das Schulgebäude der
Als Fazit lässt sich festhalten, dass es im Kalenderjahr 2015 nach jetzigem Planungsstand keine Überschreitung des 3 %-Korridors in den Linienbündeln 1, 2 und 3 geben wird. Auch im Linienbündel 4 gibt es aufgrund der anstehenden Veränderungen zur Schulentwicklungsplanung keine neuen, kilometerbedingten Mehrkosten. Der Korridor ist in diesem Linienbündel allerdings bereits heute überschritten.
Die Leistungen im Freistellungsverkehr hingegen werden im
kommenden Schuljahr steigen.