Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis
Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder
Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Der
Förderverein Oberschule Hoya e.V. aus 27318 Hoya spendet der Oberschule Hoya
7.017,76 Euro für die Errichtung eines „Grünen Klassenzimmer“.
Die Gelder wurden im Rahmen eines Sponsorenlaufs von Firmen aus der Samtgemeinde
Hoya und Eltern gesammelt.
2.
Die
Bollmann Stiftung spendet der Volkshochschule insgesamt 4.500 Euro. Für
die Beschaffung von 10 „Museumshocker“ wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro
gezahlt. Für die Durchführung der „KinderUni“ werden 1.500 Euro bereitgestellt.
Ferner werden 2.000 Euro für Schulung der Seniorenbegleiter gezahlt.
3.
Der
Landschaftsverband Weser e.V. spendet für das LandArt-Projekt bis zu
2.700 Euro (50% der Gesamtkosten).