Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2015/119
Aktenzeichen
131-20 15 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

1.     Der Förderverein Oberschule Hoya e.V. aus 27318 Hoya spendet der Oberschule Hoya 7.017,76 Euro für die Errichtung eines „Grünen Klassenzimmer“.
Die Gelder wurden im Rahmen eines Sponsorenlaufs von Firmen aus der Samtgemeinde Hoya und Eltern gesammelt.

 

2.     Die Bollmann Stiftung spendet der Volkshochschule insgesamt 4.500 Euro. Für die Beschaffung von 10 „Museumshocker“ wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gezahlt. Für die Durchführung der „KinderUni“ werden 1.500 Euro bereitgestellt. Ferner werden 2.000 Euro für Schulung der Seniorenbegleiter gezahlt.

3.     Der Landschaftsverband Weser e.V. spendet für das LandArt-Projekt bis zu 2.700 Euro (50% der Gesamtkosten).