Betreff
Aufhebung der Hauptschulen Bücken und Wechold und Errichtung einer "Hauptschule Hoya"
Vorlage
2004/AAS/004
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

Die Organisationsteile “Hauptschule” der GHS Bücken und der GHS Wechold werden nach § 106 Abs. 1 NSchG mit Ablauf des 31.7.2007 aufgehoben. Mit Wirkung vom 1.8.2007 wird am Standort Hoya an der Straße “Auf dem Kuhkamp” eine neue “Hauptschule Hoya” errichtet.

 

Die “Hauptschule Hoya” wird nach § 23 NSchG in der Organisationsform “Ganztagsschule” geführt.

 

Für die vorbereitenden Planungen wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die – mit Zustimmung der Schulbehörde – vorläufig die Funktionen einer Schulleitung und der Gesamtkonferenz im Planungsprozess
übernimmt.

 

Die mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya geschlossene Vereinbarung über die laufende Verwaltung von Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser wird gem. § 13 zum 31.12.2006 gekündigt. Über die Laufzeit vom 1.1. 2007 bis zum 31.7.2007 wird mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya eine übergangsweise Regelung vereinbart.

 

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird empfohlen, als Träger der Organisationsteile “Grundschule” Beschlüsse über die Verselbständigung der Grundschulen Bücken und Wechold mit Wirkung vom 1.8.2007 zu fassen.

 

 


Der Landkreis Nienburg/Weser hat die Schulträgerschaft der SEK-I-Schulen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya zum 1.1.1979 übernommen.

 

Seit 1978 wurden Überlegungen angestellt, wie die einzügigen Hauptschulen Bücken, Wechold und Eystrup organisatorisch und pädagogisch am besten geführt werden können. Ausreichende Schülerzahlen für eine  Einzügigkeit dieser Schulen sind seit jener Zeit ständiges Thema zum Schuljahresbeginn.

 

Mehrfach ist die Zukunft der Hauptschule Wechold diskutiert worden. Initiativen vor Ort setzten sich für deren Fortbestand ein. Durch Schulbezirksfestlegungen wurde versucht, den Hauptschulen Bücken und Wechold den Fortbestand zu sichern. Diese Lösung hat nicht die gewünschten Wirkungen erbracht.

 

Nach der Schulreform zum 1.8.2004 werden die Hauptschulen insgesamt noch stärkerem Druck ausgesetzt sein. Da die langfristigen Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung auf Grund der demografischen Entwicklung und durch eine geringere Bildungsbeteiligung abnehmende Tendenz haben, wird die Bildung der Eingangsklassen in Hauptschulen immer schwieriger. Die Höchstzahl je Klasse beträgt künftig 26 Schüler; einzügige Hauptschulen haben – nach gegenwärtiger Erlasslage – langfristig wenigstens 16 Schüler.

 

Eine Neuordnung der Hauptschulen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird auch von der Bezirksregierung in ihrer Genehmigungsverfügung zum Schulentwicklungsplan – Fortschreibung zum 1.1.1996 – vorgeschlagen. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Hannover – Außenstelle Nienburg – zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1.1. 2005 schlägt erneut die Zusammenlegung der Hauptschulen Bücken und Wechold zu Gunsten einer “Hauptschule Hoya” vor. Die Stellungnahmen der übrigen Beteiligten zu dieser Frage sind in der Anlage 1 zu Drucksache Nr. 2004/AAS/001-01 dokumentiert.

 

 

Gegenwärtige Situation

 

Die Schulen in Wechold und Bücken sind Grund- und Hauptschulen. Träger der Organisationsteile Grundschule ist die Samtgemeinde, Träger der Organisationsteile Hauptschule der Landkreis. Die lfd. Schulverwaltung ist  für den Sek.-I-Bereich gem. § 103 NSchG der Samtgemeinde Grafschaft Hoya auf Antrag übertragen worden. Die Personal- und Sachkosten der Schulen werden nach einem durch Verwaltungsvereinbarung festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Für die Durchführung der lfd. Schulverwaltung werden der Samtgemeinde Grafschaft Hoya für die beiden Hauptschulteile rund 7.700 Euro jährlich gezahlt. Für eine “Hauptschule Hoya” würde der Landkreis als Schulträger die lfd. Verwaltung selber durchführen.

 

Die GHS Wechold hat im Sek.-I-Bereich als planerischen Einzugsbereich die Gemeinden Hilgermissen, Hoyerhagen und mit Bücken
überlappend die Stadt Hoya.

Die GHS Bücken hat im Sek.-I-Bereich als planerischen Einzugsbereich die Gemeinden Bücken, Schweringen, Warpe und mit Wechold überlappend die Stadt Hoya. Die Einzugsbereiche im Primarbereich weichen davon ab.

 

Die Hauptschulen Bücken und Wechold hatten in den letzten Jahren folgende Eingangsklassen (7.) und Gesamtschülerzahlen:

 

                        Bücken                                             Wechold                                          

                        7. Klasse        Insges.                       7. Klasse        Insges:           Kl. 7 zus.

1987/88          24                    104 /5                         18                    52 /3               = 42

1988/89          22                    94 /4                           10                    48 /3               = 32

1989/90          25                    87 /4                           17                    46 /3               = 42

1990/91          17                    96 /5                           15                    44 /3               = 32

1991/92          16                    99 /6                           23                    52 /3               = 39

1992/93          11                    84 /5                           16                    52 /3               = 27

1993/94          21                    82 /5                           15                    53 /3               = 36

1994/95          24                    96 /5                           13                    47 /3               = 37

1995/96          20                    108 /5                         19                    51 /3               = 39

1996/97          26                    114 /5                           6                    42 /3               = 32

1997/98          16                    133 /6                         15                    44 /3               = 31

1998/99          17                    132/6                          12                    42/3                = 29

1999/00          27                    106/6                          0                     0                     = 27

2000/01          26                    110/6                          21                    36/2                = 47

2001/02          15                    111/6                          16                    35/2                = 31

2002/03          19                    103/5                          20                    59/3                = 39

2003/04          14                    106/5                          15                    61/3                = 29

 

/    Die demografische Entwicklung (Anlage 1) zeigt den deutlichen Ab-

wärtstrend in der Zahl der jährlichen Geburten bzw. der Zahl der zur Einschulung jeweils anstehenden Jahrgangsstärken. In Zusammenhang mit einer niedrigen Bildungsbeteiligungsquote in den Hauptschulen werden sich daraus in den nächsten Jahren erhebliche Schwierigkeiten in der Klassenbildung dieser Schulform ergeben.

 

Die Schulreform zum 1.8.2004 ordnet den Hauptschulen auch die 5. und 6. Jahrgänge zu. Dies führt zwangsläufig zu einem höheren Raumbedarf an den Standorten Bücken und Wechold. Unter der planerischen Voraussetzung einer Hauptschul-Bildungsbeteiligung von 20 % in Klasse 5 und von 25 % ab Klasse 6 ergeben sich folgende Anforderungen:

 

GHS Bücken

1.8.2004                  Zusammen

Bedarf                      15 AUR, 7 FUR

Bestand                   14 AUR, 5 FUR        mithin Fehl 1 AUR, 2 FUR.

Sport                                    Raumfehl zwischen 2 und 12 Wochenstunden

 

1.8.2010                  Zusammen

Bedarf                      15 AUR, 7 FUR

Bestand                   14 AUR, 5 FUR        mithin Fehl 1 AUR, 2 FUR.

 

GHS Wechold

1.8.2004                  Zusammen

Bedarf                      13 AUR, 7 FUR

Bestand                   10 AUR, 5 FUR        mithin Fehl 3 AUR, 2 FUR

Sport                                    Raumfehl zwischen 10 und 21 Wochenstunden

 

1.8.2010                  Zusammen

Bedarf                      9 AUR, 7 FUR

Bestand                   10 AUR, 5 FUR        mithin Überh. 1 AUR, Fehl 2 FUR

 

Die jetzige übergangsweise Hinnahme der Fehlbestände könnte den Schulen nicht dauerhaft zugemutet werden.

 

Neben diesen Fehlbeständen sind auch die vorhandenen Fachunterrichtsräume an beiden Schulstandorten abgängig. Diese Räume sind bei Errichtung der Schulen hergestellt und seitdem nicht mehr erneuert worden. Die Nutzungsdauer beträgt inzwischen 30 bis 40 Jahre. Fachunterrichtsräume sind erfahrungsgemäß nach 25 bis 30 Jahren Nutzung “aufgebraucht”. Die Sanierung von insgesamt 6 FUR

(2 Werken, 2 Küchen, 2 Naturwissenschaften) einschl. notwendiger Bau- und Anpassungsmaßnahmen wird mit 205.000 € veranschlagt. Diese Investitionen müssen in einem Zusammenhang mit der Zahl der Klassenverbände gesehen werden, für die diese  Einrichtungen geschaffen würden. Eine im Interesse des Schulträgers liegende ausreichende Fachraumauslastung wäre nicht zu erreichen.

 

Jede Investition in diese beiden Hauptschulstandorte wäre wegen der geringen Schülerzahlen und der damit einhergehenden Bestandsproblematik kritisch zu bewerten.

 

In der GHS Bücken wäre mittelfristig auch der unzureichende Verwaltungs- und Lehrerbereich neu zu ordnen. Dies würde erhebliche Um- oder Anbauten erfordern, die mit sechsstelligen Euro-Beträgen zu veranschlagen wären.

 

Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sieht für Hauptschulen mindestens eine Zweizügigkeit vor. Eine Fortführung bei Einzügigkeit ist zwar statthaft, jedoch pädagogisch nicht vorteilhaft.

 

Aus pädagogischen, schulrechtlichen, organisatorischen und finanzpolitischen  Gründen ist eine Zusammenlegung der beiden Hauptschulen in Hoya geboten.

 

Für eine Zusammenlegung der beiden Hauptschulen in Hoya stehen Gebäude- und Grundstückskapazitäten derzeit nicht zur Verfügung. Eine unmittelbare Nähe zur Realschule und zum Johann-Beckmann-Gymnasium mit ihren pädagogischen, personellen, sächlichen und räumlichen Möglichkeiten kann als vorteilhaft angesehen werden.

/    Das Raumprogramm (Anlage 2) nennt den Bedarf an fehlenden AUR und FUR, wenn alle Sek.-I-Schulen (ohne SOS-L) in Hoya auf dem Grundstück “Auf dem Kuhkamp” vereint wären. Die Verwaltung wird hierzu Näheres mündlich vortragen.

 

Ganztagsbetrieb

 

Für die “Hauptschule Hoya” wird vorgeschlagen, diese in der Organisationsform “Ganztagsschule” zu führen. Für die Hauptschulen ist landesweit ein besonderer Bedarf an Ganztagsbetreuung festgestellt worden. Diese Schulform benötigt erweiterte Möglichkeiten, die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler, ihre sozialen Fähigkeiten, ein aktives Freizeitverhalten zu fördern und sie gleichzeitig auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten.

 

Die Schulleitungen der GHS Bücken und Wechold haben in ihren Stellungnahmen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum Ausdruck gebracht, dass im Falle eines zentralen Hauptschulstandortes in Hoya die Frage der Ganztagsbetreuung zu prüfen sei. Daneben soll u. a. erreicht werden, aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes (siehe Drucksache Nr. 2004/AAS/002-01) für notwendige Maßnahmen Zuwendungen zu erhalten. Dafür sind bis Januar 2005 die in der bezeichneten Drucksache erforderlichen Vorarbeiten zu leisten. Diese Vorarbeiten sind jedoch nur sinnvoll, wenn zuvor ein Beschluss über die Aufhebung der Hauptschulen Bücken und Wechold und deren Zusammenlegung gefasst worden ist.

 

 

Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen müsste über die Kreisschulbaukasse, über die Zuwendungen aus dem Ganztagsschulinvestitionsprogramm und indirekt aus langfristigen Einsparungen bei der nicht mehr fremd vergebenen lfd. Schulverwaltung und der vereinfachten Schülerbeförderung getätigt werden.

 

Rechtliche Umsetzung

 

Der Schulträger ist verpflichtet, nach § 106 Abs. 1 NSchG Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben. Ob ein Bedürfnis für eine dieser organisatorischen Maßnahmen besteht, richtet sich insbesondere nach der Entwicklung der Schülerzahlen.  Diese lassen für die Organisationsteile Hauptschule der GHS Bücken und der GHS Wechold auf  Sicht eine Fortführung als jeweils einzügige Hauptschulen nicht zu. Deshalb sind rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten, die im Interesse der Schülerinnen und Schüler auch künftig eine geordnete Ausbildung ermöglichen.

 

Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Aufhebung der beiden Hauptschulen und die Bildung einer neuen Hauptschule unumgänglich ist. Damit einhergehend  ist die Verselbständigung der beiden Grundschulen notwendig, da diese künftig nicht mehr Teil einer GHS sein werden.

 

Schülerbeförderung

 

Die Schülerbeförderung im Nordkreis ist durch die Hauptschulstandorte kompliziert. Eine Vereinfachung kann durch die dargestellten organisatorischen Maßnahmen erreicht werden, weil Schüler des Sekundarbereichs I zentral in Hoya beschult würden.

 

Bildung einer Arbeitsgruppe

 

Für die Planung einer neuen Hauptschule und für die Ausarbeitung der Konzepte für den Ganztagsbetrieb ist wegen des Fehlens einer Schulleitung und einer Gesamtkonferenz mit Zustimmung der Schulbehörde eine Arbeitsgruppe zu bilden, die diese Vorarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Schulträger übernimmt.

 

Damit soll der Antrag auf Genehmigung der Ganztagsschule pädagogisch, organisatorisch und finanziell fundiert vorbereitet der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Einzelheiten erläutert die Drucksache 2004/AAS/002-01.