Betreff
Hilfe zur Arbeit;
hier: Einrichtung eines Pro-Aktiv-Centers
Vorlage
2004/SGA/005
Aktenzeichen
50-413-21
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, der Einrichtung eines Pro-Aktiv-Centers im Landkreis Nienburg/Weser zunächst für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005 zuzustimmen.


Unter dem Eindruck steigender Jugendarbeitslosigkeit ist auf der Grundlage des “Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in Niedersachsen” mit Wirkung vom 01.08.2002 ein Jugendbüro eingerichtet worden. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages wurde die DEULA Nienburg GmbH mit der Trägerschaft beauftragt.

 

Die Umsetzung des Programms hat eine bis heute positive Entwicklung eingeleitet. So ist es gelungen durch das Instrument des Sofortangebotes, viele Jugendliche in Ausbildung oder in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln und sie dauerhaft Sozialhilfe unabhängig zu machen. In Kooperation mit der Berufsberatung konnten auch viele Jugendliche in Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation vermittelt werden.

 

Das Land Niedersachsen fördert seit dem 01.01.2004 die Einrichtung von Pro-Aktiv-Center mit Landesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Verwaltung hält die Einrichtung eines Pro-Aktiv-Centers im Landkreis für sinnvoll und notwendig als Nachfolge des bisherigen Modellvorhabens Jugendbüro.

 

Das Programm sieht vor, individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zur dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt die notwendigen Hilfen zur Integration in Schule, Ausbildung und Beruf zu geben. Die bisherigen Einzelprogramme RAN, RABaZ, Jugendbüro und “Arbeit und Qualifizierung sofort – AQs” sind die Basiselemente für die Einrichtung der Pro-Aktiv-Center, die den am Arbeitsmarkt benachteiligten jungen Menschen individuelle Unterstützung “aus einer Hand” bieten. Es soll auch der Einstieg in den Bezug von Sozialhilfeleistungen oder eine längere Bezugsdauer vermieden werden. Pro-Aktiv-Centren sollen aber nicht nur Sozialhilfeempfänger/innen, sondern alle beeinträchtigten und benachteiligten jungen Menschen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr erreichen und ein weit gefächertes Angebot von passgenauen Eingliederungsleistungen bieten. Außerdem soll mit Schulen kooperiert werden und beim Übergang von Schule in den Beruf entsprechende präventive Hilfe angeboten werden. Die Arbeitswelt bezogene Jugendsozialarbeit soll ebenfalls kooperativ einbezogen werden. In der Eingliederungsphase wird die/der Jugendliche, wie auch jetzt durch das Jugendbüro, kontinuierlich durch das Pro-Aktiv-Center begleitet. Primärziel ist es weiterhin, eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erreichen. Sofortangebote sollen in ausreichender Zahl geschaffen werden (Jugendwerkstatt, kreiseigenes Möbellager, Praktika in der Privatwirtschaft, gemeinnützige Organisationen). Getreu dem Grundsatz “Fördern und Fordern” soll sich jede/r Jugendliche seinen Lebensunterhalt erarbeiten. Ohne Gegenleistung besteht kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2005).

 

Die Sofortangebote sollen auch weiterhin durch Zahlung eines sozialversicherungspflichtigen Entgeltes die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt/Arbeitslosengeld II erübrigen. Diese Leistungen sollen nach Wohnverhältnissen der/des Jugendlichen gestaffelt werden. Dabei wird für das Jahr 2004 von laufenden Sozialaufwendungen zwischen 215,00 € (Einzelperson mit Unterbringung im Haushalt der Eltern) und 715,00 € (4-Personen-Haushalt, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern im eigenen Haushalt) ausgegangen. Für das Jahr 2005 wird von entsprechenden Aufwendungen des Arbeitslosengeldes II zwischen 291,00 € und 870,00 € ausgegangen. Hierin enthalten ist ein Anteil der Kosten der Unterkunft zwischen 100,00 € (Einzelperson ohne eigenen Haushalt) und 476,00 € (4-Personen-Haushalt). Angedacht sind Zahlungen etwas oberhalb der Sozialhilfe‑/Arbeitslosengeld II-Grenze.

 

Vorgesehen ist weiterhin eine Unterbringung in den jetzigen Räumlichkeiten des Jugendbüros bei der DEULA Nienburg. Die Sozialarbeit soll durch den jetzigen Sozialarbeiter des Jugendbüros, der unmittelbar bei der DEULA angestellt ist, wahrgenommen werden. Die Verwaltungstätigkeit soll auch weiterhin mit der bereits dort jetzt tätigen Angestellten mit einem ganzen Stellenanteil erledigt werden.

 

Die Einrichtung des Pro-Aktiv-Centers wird mit bis zu 180.000,00 € jährlich aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 20 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben, somit 45.000,00 €. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen sowie Gemeinkosten.

 

Laut anliegenden Berechnungen wird für die Zeit vom 01.08.2004 bis 31.07.2005 mit Nettosozialhilfeeinsparungen bzw. Einsparungen der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II in Höhe von insgesamt ca. 30.000,00 € gerechnet. Sofern der Landkreis Nienburg/Weser mit einer Option für die gesamte Leistung des Arbeitslosengeldes II ab 2005 zuständig ist, wird sich die Einsparung erheblich erhöhen.

 

Bezüglich der kalkulierten Teilnehmerentgelte wurde davon ausgegangen, dass, wie im Jahr 2003, etwa 80 Arbeitsverträge abgeschlossen werden und die Entgelte um etwa 22 % erhöht werden, damit sich für diese Teilnehmer/innen der Bezug von Sozialhilfeleistungen bzw. Arbeitslosengeld II erübrigt. Die Einsparungen bei der Sozialhilfe während der sechsmonatigen Teilnahme sowie durch Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt oder Einsparungen durch Ausbildung oder Studium wurden ebenfalls auf der Basis der Teilnehmerzahl des Jugendbüros für das Jahr 2003 kalkuliert.

 

Weitere Einsparungen, die jedoch in der Summe nicht fest kalkuliert werden können, ergeben sich aus Kürzungen/Einstellung der Sozialhilfe wegen mangelnder Mitwirkung/Ablehnung eines Sofortangebotes oder durch Vermittlung in bestimmte Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildung und Eingliederungschancen –BBE- und andere Qualifizierungs-/Beschäftigungsmaßnahmen mit Leistungsansprüchen (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe –BAB-). Weitere Kosten könnten allerdings dadurch entstehen, dass das Pro-Aktiv-Center bei Bedarf für einzelne Teilnehmer/innen ein Assessment mit Beauftragung Dritter durchführen muss sowie ein freier Zugang zum Pro-Aktiv-Center und auf suchende Arbeit gewährleistet sein soll. 

 

Im Jahr 2003 wurden vom Jugendbüro insgesamt 376 Teilnehmer/innen betreut. Hiervon haben 215 ein Sofortangebot und 80 einen Arbeitsvertrag erhalten. 16 Teilnehmer/innen konnten in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden und 11 Teilnehmer/innen sind in Ausbildung oder Studium ausgeschieden. Bei 52 Teilnehmern/innen wurde die Betreuung wegen mangelnder Mitwirkung beendet. Die Verwaltung geht auch für die Zukunft im Rahmen eines Pro-Aktiv-Center von entsprechenden Teilnehmerzahlen aus.


Anlagen:

 

Berechnungen