FFH-Gebiet 281 "Burckhardtshöhe";
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Verfassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet HA 098 "Burckhardtshöhe" inder Samtgemeinde Grafschaft Hoya und in der Gemeinde Hoyerhagen
Sachverhalt
Anlass der Unterschutzstellung ist die
europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch
nationales Recht.
Zur hoheitlichen
Sicherung des gemeldeten FFH-Gebiets 281 „Burckhardtshöhe“ ist die Ausweisung
per Naturschutzgebietsverordnung nach Vorgaben der FFH-Richtlinie notwendig.
Das bereits
bestehende Naturschutzgebiet (NSG) HA 098 „Burckhardtshöhe“ ist Bestandteil des
FFH-Gebiets 281 „Burckhardtshöhe“, deckt jedoch nur einen geringen Teil des
gemeldeten Gebiets ab. Zudem entspricht die NSG-Verordnung nicht den Vorgaben
zur Sicherung eines FFH-Gebiets, sodass eine entsprechende räumliche sowie
inhaltliche Anpassung der bereits bestehenden NSG-Verordnung zu erfolgen hat.
Das geplante NSG
liegt ca. 2 km südwestlich der
Ortschaft Hoyerhagen an der L 330 in der Gemeinde Hoyerhagen. Es hat eine
Größe von ca. 105 ha und ist identisch mit dem FFH-Gebiet 281 „Burckhardtshöhe“
(s. Anlage 2).
Es handelt sich
bei den von der Schutzgebietsausweisung betroffenen Flächen ausschließlich um
Flurstücke, die sich im Eigentum der
Niedersächsischen Landesforsten (NLF) befinden.
Bei dem NSG
handelt es sich um einen geschlossenen Waldkomplex, der sich vorwiegend durch
bedeutsame Vorkommen von naturnahen und strukturreichen Altholzbeständen
bodensaurer Buchenwälder auszeichnet. Den Kernbereich des NSG bildet ein von
den NLF bereits 1974 eingerichteter Naturwald mit etwa 140-jährigen
Buchenbeständen und einzelnen eingewachsenen ca. 220 Jahre alten Eichen.
Im Naturwald
findet keine forstwirtschaftliche Nutzung statt. Er bildet zusammen mit einigen
ebenfalls aus der Nutzung genommenen Flächen die Prozessschutzzone im NSG, in der sich der Wald ohne direkte
menschliche Eingriffe entwickeln kann. In diesen Bereichen werden die
Anforderungen, die an einen günstigen Erhaltungszustand zu stellen sind,
maßgeblich miterfüllt.
Das Gebiet weist
eine hohe Anzahl an charakteristischen Baum-, Strauch-, und Krautschichtarten
der bodensaurer Buchen- und Eichenwälder sowie einen hohen Anteil an Alt- und
Totholzvorkommen auf. Durch die Seltenheit der im NSG vorhandenen Waldbestände,
bildet das Gebiet einen wichtigen Baustein im Biotopverbund von Buchen- und
Eichenwaldgesellschaften im niedersächsischen Tiefland.
Weitere
Einzelheiten zum Schutzzweck sowie zu den geplanten Schutzbestimmungen und
Freistellungen können den Anlagen 1 und
3 entnommen werden.
Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurden im Vorfeld
Gespräche und Ortbesichtigungen mit dem Forstamt Nienburg, dem betroffenen
Revierleiter Hrn. Niedergesäss und Fr. Blass, Försterin für Waldökologie und
Naturschutz der NLF, durchgeführt. Ziel der Gespräche war eine Abwägung der
naturschutzfachlichen und forstlichen Ziele im Gebiet.
Es wurden
Verordnungsinhalte für die forstwirtschaftliche Nutzung im NSG durch die untere
Naturschutzbehörde (UNB) und die NLF entwickelt und gegeneinander abgewogen.
Die zusammen mit
dem Forstamt Nienburg abgestimmte zusätzlich eingegangene Stellungnahme des
anschließend vorab beteiligten Forstplanungsamtes wurde eingehend geprüft und
teilweise in den Verordnungsentwurf eingearbeitet.
Der
Verordnungsentwurf basiert vorrangig auf dem „Erlass zur Unterschutzstellung
von Natura 2000-Gebieten im Wald durch Naturschutzgebietsverordnung“. Dieser
Erlass befindet sich seit geraumer Zeit in der Überarbeitung durch das MU,
sodass sich ggf. zeitnah Änderungen ergeben, die dann noch Auswirkungen auf die
Endfassung der geplanten NSG-Verordnung haben können. Es ist aber mit dem MU
und dem Nds. Landkreistag abgestimmt, die Beteiligungs- und Auslegungsverfahren
schon jetzt durchzuführen, um dem hohen Zeitdruck gerecht zu werden.
Weitere Verfahrensschritte sind nach der Beschlussfassung wie folgt
geplant:
·
TÖB-Beteiligung
und öffentliche Auslegung, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
·
ALNU-Sitzung
im Februar/März 2016; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des
VO-Entwurfs
·
Kreisausschuss
·
Kreistag,
Beschluss der NSG-Verordnung
·
Inkrafttreten
durch Verkündung im Ministerialblatt.
Finanzielle Auswirkungen:
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden auf
Flächen, die im Eigentum der NLF sind, nach Vorgabe eines Bewirtschaftungsplans
durch die NLF im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung durchgeführt. Daher
sind künftige, durch die UNB
veranlasste Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen im NSG, in absehbarer Zeit nicht
erforderlich.
Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 2500 € für die Beschilderung des NSG.
Die Mittel werden für den nächsten Haushalt im Produktkonto 55410.424100
eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet
„Burckhardtshöhe“
Anlage 2 - Entwurf der Verordnungskarte im Maßstab 1:8.000
Anlage 3 - Begründung zur Naturschutzverordnung „Burckhardtshöhe“