Betreff
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Landkreis Nienburg/Weser;
hier: Bericht über den Bearbeitungsstand zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima
Vorlage
2015/171
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) ist bezüglich der Kapitel

  1. Überblick über das Plangebiet,
  2. Fachliche Vorgaben und 
  3. Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen

fast abgeschlossen.

Die weiteren noch folgenden zu bearbeitenden Kapitel stehen kurz vor der Ausschreibung.

 

Die Ergebnisse mit dem Stand eines Vorentwurfs sind  jetzt durch das beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe Umwelt, Hannover vorgelegt worden. Über die Ergebnisse zu den Schutzgütern wird in den  ALNU-Sitzungen berichtet.

 

Als erstes hat die Verwaltung in der ALNU-Sitzung am 14.07.15 zur Bestandserfassung und Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild berichtet (s. BV 2015/141).

 

Im gültigen LRP 1996 sind die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima zum großen Teil aufbauend auf analogen Sachinformationen im Erfassungsmaßstab von 1:200.000, bestenfalls von 1:50.000 bearbeitet worden.

 

Im digitalen Zeitalter liegen die zur Auswertung heranzuziehenden Grundlagendaten, vorrangig bereitgestellt durch das  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), sehr viel flächengenauer  und in der Informationstiefe differenzierter vor. Vor allem durch die heute bestehenden digitalen Verschneidungs- und Auswertemöglichkeiten haben die Aussagen zur Zustandsbewertung  zu diesen abiotischen Naturhaushaltspotenzialen eine wesentlich höhere Qualität.

Deshalb werden bei der noch zu erarbeitenden Ziel- und Maßnahmenkonzeption diese Ergebnisse eine stärkere Berücksichtigung finden können, als bei der Erstaufstellung des LRP.

 

In der Sitzung wird die Projektleiterin Frau Peters von der beauftragten Planungsgruppe Umwelt aus Hannover die Ergebnisse zum gegenwärtigen Zustand von Boden, Wasser, Luft und Klima im Landkreis vorstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

keine