Betreff
Festsetzungsverfahren für die Neufassung des Überschwemmungsgebiets "Weser";
hier: Beschluss über die Verordnung für das Gebiet im Landkreis Nienburg
Vorlage
2015/173
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die neue Verordnung wird beschlossen.

 


Sachverhalt

In der Sitzung des ALNU vom 18.03.2014 (Drucksache Nr. ALNU/2014-044) wurde das Überschwemmungsgebiet der Weser mit dem Verordnungsentwurf erläutert.

 

Den Bürgern und Behördenvertretern vor Ort wurde das Überschwemmungsgebiet mit dem Verordnungsentwurf an zwei sehr gut besuchten Info-Veranstaltungen in Bücken und Estorf im Juni 2014 vorgestellt.

 

Hinsichtlich des Ablaufs des Festsetzungsverfahrens wird von Seiten der Verwaltung hervorgehoben, dass es sich sehr positiv ausgewirkt hat, im Vorfeld Informationsgespräche für einzelne Interessengruppen sowie die betroffenen Grundstückseigentümer durchzuführen. Hierdurch konnten bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wichtige Belange berück-sichtigt werden.

 

Vom 07.07.2014 bis zum 06.08.2014 erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Unterlagen lagen in dieser Zeit bei den jeweiligen Gemeinden und der Unteren Wasserbehörde öffentlich aus.

 

Die Untere Wasserbehörde hat die Stellungnahmen und erhobenen Einwände geprüft und im Erörterungstermin am 18.06.2015 behandelt. Zu den Abwägungsergebnissen sind keine Bedenken und Einwendungen vorgebracht worden.

 

Nach Abschluss des Abwägungsprozesses erfolgte die endgültige Erstellung der Verordnung. Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Hinweise, haben, soweit ihnen gefolgt werden soll, Eingang in den als Anlage beigefügten Verordnungstext über das Überschwemmungsgebiet gefunden.

 

Als Anlage 1 ist die Überschwemmungsgebietsverordnung und als Anlage 2 ist die Abwägung mit den jeweiligen Stellungnahmen beigefügt.

 

Die Übersichtskarte und Detailkarten in denen die Abgrenzungen des berechneten Überschwemmungsgebietes dargestellt sind, werden aufgrund des Umfangs nicht übersandt.

Sie können unter der Internetseite www.landkreis-nienburg.de/uesgweser2015 eingesehen werden.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Überschwemmungsgebietsverordnung

Anlage 2 - Tabelle der Abwägung mit den jeweiligen Stellungnahmen