hier: Beschluss über die Verordnung für das Gebiet im Landkreis Nienburg
Sachverhalt
In der Sitzung des
ALNU vom 18.03.2014 (Drucksache Nr. ALNU/2014-044) wurde das
Überschwemmungsgebiet der Weser mit dem Verordnungsentwurf erläutert.
Den Bürgern und
Behördenvertretern vor Ort wurde das Überschwemmungsgebiet mit dem Verordnungsentwurf an zwei sehr gut
besuchten Info-Veranstaltungen in Bücken und Estorf im Juni 2014 vorgestellt.
Hinsichtlich des Ablaufs des Festsetzungsverfahrens wird von Seiten der
Verwaltung hervorgehoben, dass es sich sehr positiv ausgewirkt hat, im Vorfeld
Informationsgespräche für einzelne Interessengruppen sowie die betroffenen
Grundstückseigentümer durchzuführen. Hierdurch konnten bereits vor dem
gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wichtige Belange berück-sichtigt
werden.
Vom 07.07.2014 bis zum 06.08.2014 erfolgte die gesetzlich
vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Unterlagen
lagen in dieser Zeit bei den jeweiligen Gemeinden und der Unteren Wasserbehörde
öffentlich aus.
Die Untere Wasserbehörde hat die Stellungnahmen und erhobenen Einwände geprüft
und im Erörterungstermin am 18.06.2015 behandelt. Zu den Abwägungsergebnissen
sind keine Bedenken und Einwendungen vorgebracht worden.
Nach Abschluss des Abwägungsprozesses erfolgte die endgültige Erstellung
der Verordnung. Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Hinweise,
haben, soweit ihnen gefolgt werden soll, Eingang in den als Anlage beigefügten
Verordnungstext über das Überschwemmungsgebiet gefunden.
Als Anlage 1 ist die Überschwemmungsgebietsverordnung und als Anlage 2
ist die Abwägung mit den jeweiligen Stellungnahmen beigefügt.
Die Übersichtskarte und Detailkarten in denen die Abgrenzungen des
berechneten Überschwemmungsgebietes dargestellt sind, werden aufgrund des
Umfangs nicht übersandt.
Sie können unter der Internetseite www.landkreis-nienburg.de/uesgweser2015 eingesehen
werden.
Nähere
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1 - Überschwemmungsgebietsverordnung
Anlage 2 - Tabelle der Abwägung mit den jeweiligen Stellungnahmen