Betreff
Durchführung von orientierenden Untersuchungen bei Altlasten im Rahmen der Förderrichtlinie "Altlasten-Gewässerschutz";
hier: Ergebnisbericht des Programmteils 2013 und 2014
Vorlage
2015/174
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der Richtlinie Mittel zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten.

 

Gegenstand der Förderung sind hier orientierende Untersuchungen im Zuge der Gefahrerforschung (§ 9 Abs. 1 BBodSchG). Die Untersuchungen werden mit 75% bezuschusst.

 

Folgende Orientierenden Untersuchungen (OU) wurden in den Jahren 2013/14 durchgeführt: und abgeschlossen

 

1.         Die Molkerei Warmser Spezialitäten

 

Der Molkereibetrieb befindet sich in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Bahnverbindung Nienburg – Rahden und betreibt für seine Lebensmittelproduktion zwei Trinkwasserbrunnen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde im geförderten Rohwasser das Pflanzenschutzmittel (PSM) Ethidimuron festgestellt. Ziel der Untersuchung war es, analog zu anderen Standorten, eine Verbindung zwischen dem Ethidimuron – Gehalt im Grundwasser und dem Gleiskörper als Eintragsort herstellen zu können. Hierzu wurden im Rahmen der OU Grundwasserschöpfproben und Bodenproben im Gleisbereich entnommen und untersucht. Im Ergebnis ließ sich ein grundsätzlicher Zusammenhang ableiten. Aufgrund der Größenordnung der Befunde gibt es derzeit aus bodenschutzrechtlicher Sicht keinen weiteren Handlungsbedarf.

 

2.         Tanklager Loccum / Wasserwerk Loccum

 

Die OU Tanklager Loccum bezieht sich auf einen Teilbereich des ehemaligen Tanklagers, innerhalb dessen sich auch die Förderanlagen des Wasserwerks Loccum befinden. Anlass für die Beantragung der Maßnahme waren einzelne, geringe Befunde von Ethidimuron und Benzol in Vorfeldmessstellen des Wasserwerks. Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Vielzahl an Grundwasser-  und Bodenproben untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich lediglich in einer GW – Messstelle die vorab gemessene PSM – Konzentration im Bereich der Nachweisgrenze / Geringfügigkeitsschwelle belegen ließ. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

3.         Ehem. Holzverarbeitung Stolle/ Südringkreisel / Wasserwerk Nienburg

 

Anlass für die Beantragung der OU waren mehrere Verdachtsflächen im Anstrom des Nienburger Wasserwerks. Es wurden Boden- und Grundwasserproben genommen und analysiert sowie bereits vorhandene Analysedaten ausgewertet. Hintergrund war die Absicht ggf. noch bestehende Rest - Verunreinigungen des sanierten Schadens Stolle auch im Zusammenhang mit der bestehenden Gesamtsituation im Rahmen einer orientierenden Untersuchung zu erkunden und ggf. einzugrenzen. Im Ergebnis werden immer noch „Reste“ aus der ehemaligen Holzverarbeitung im Grundwasser nachgewiesen. Angesichts  der geringen Schadstoffgehalte und der fehlenden Hinweise auf ansteigende Tendenzen der Konzentrationen im Grundwasser, besteht hier aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

 

4.         Muna Langendamm

 

Die OU bezieht sich auf den Teilbereich einer ehemaligen Kläranlage innerhalb des Muna-Standortes. Zu untersuchen waren Boden- und GW-Verunreinigungen durch Sprengstofftypische Verbindungen (StV), insbesondere um die Eintragsstellen beschreiben zu können. Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass ein Schadstoffeintrag aus dem untersuchten Bereich stattgefunden hat bzw. noch stattfindet. Nicht eindeutig geklärt werden konnte der Eintragsmechanismus. Trotz eindeutig fehlender Beweise wird derzeit davon ausgegangen, dass die vorhandene Grundwasserbelastung auf eine Kombination von StV – Konzentrationen im Oberboden und eine Einleitung sprengstoffhaltiger Abwässer zurückzuführen ist. Sehr unwahrscheinlich ist die Existenz einer bislang unbekannten Quelle im GW – Zustrom.

Zur Eingrenzung der Schadstofffahne und Ermittlung der GW – Qualität im Abstrom der ehem. Füllstellen und des Pulverhauses wurde eine weitere Maßnahme bewilligt, die in 2015/16 durchgeführt werden wird.

 

Weitergehende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

keine