Betreff
Fahrbahnausbau und Neubau eines Radweges (2. BA) im Zuge der K 3 in der OD Stöckse
Vorlage
2015/180
Aktenzeichen
551-K 3 OD Stöckse
Art
Bericht

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen am 9.7.2015 wurde über die verschiedenen möglichen Ausführungsvarianten beraten und im Ergebnis die Ausführung der Variante 2, welche die Herstellung eines Rad-/Gehweges auf bestehender Gehweganlage in 2,5 m Breite im Zweirichtungsverkehr an der Fahrbahnsüdseite (Weiterführung des bestehenden Radweges aus dem 1. Bauabschnitt) beinhaltet, beschlossen (Drucksache 2015/144).

 

Die anteiligen Kosten, fallend auf Landkreis Nienburg/Weser und Gemeinde, waren durch die Verwaltung noch zu ermitteln.

 

Grundlage für die Ermittlung des Kostenanteiles der Gemeinde sind die OD-Richtlinien.

Die Kosten von gemeinsamen Nebenanlagen, wie in diesem Fall, sind bei einer Neuherstellung zu je 50% von der Gemeinde und dem Baulastträger der Straße zu tragen.

Sind jedoch Gehwege vorhanden, so sind diese unter Anrechnung des Zeitwertes der Gehweganlage bei der Kostenteilung- bzw. ermittlung zu berücksichtigen.

 

Die Kosten sind durch die Straßenbauverwaltung ermittelt worden.

Nach jetziger Berechnung (vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses) wären, ausgehend von Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von rd. 1,52 Mio. Euro, ca. 1,397 Mio. Euro durch den Landkreis und damit rd. 124 Tsd. Euro durch die Gemeinde zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Es entstehen Kosten i. H. v. rd. 1.397.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

keine