Betreff
Anerkennung von Freien Trägern der Jugendhilfe;
Anträge
- des Kreisjugendrings e. V., Nienburg
- der Care Contor GmbH, Raddestorf
- des Kreissportbundes Nienburg/Weser e. V.
- der Kreissportjugend im Kreissportbund
Vorlage
2015/188
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss erkennt folgende Träger gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe an:

 

-       Kreisjugendring Nienburg e.V., Weserstr. 13, 31582 Nienburg,

-       Care Contor GmbH, Raddestorf 9, 31604 Raddestorf,

-       Kreissportbund Nienburg/Weser e.V., Neißeweg 9, 31608 Marklohe,

-       Kreissportjugend im Kreissportbund Nienburg/Weser e.V., Neißeweg 9, 31608 Marklohe.

 


Sachverhalt

Die obigen Träger haben einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt.

Anerkannt werden gem. § 75 Absatz SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen.

 

Zuständig für die Anerkennung ist der Jugendhilfeausschuss.

 

Als Voraussetzung muss der Antragsteller

 

  1. Auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne von § 1 SGB VIII tätig sein,
  2. Gemeinnützige Ziele verfolgen,
  3. Aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und
  4. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

Der Kreisjugendring:

Der seit 1972 bestehende Kreisjugendring Nienburg e.V. stellt einen Zusammenschluss von derzeit 34 Mitgliedsvereinen dar, der sich als Bindeglied zwischen der aktiven Jugendarbeit, der Politik und der Verwaltung versteht.

Neben der Vernetzung der überwiegend ehrenamtlichen Jugendarbeit, der  umfassenden Information der Mitglieder zu jugendhilferelevanten Themen und der Lobbyarbeit für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft widmet sich der Kreisjugendring Nienburg e.V. dem präventiven Jugendschutz durch zahlreiche Projekte, die der Gewaltprävention , der Alkoholprävention und der Vermittlung von Medienkompetenzen dienen.

Daneben ist der Kreisjugendring Nienburg e.V. langjähriger Kooperationspartner insbesondere des Fachdienstes Jugendarbeit und Sport in zahlreichen Projekten und Maßnahmen sowie bei den Freizeiten. Darüber hinaus unterstützt der Kreisjungendring Nienburg e.V. auch andere Träger bei der Umsetzung ihrer Projekte.

 

Die Care Contor GmbH:

Die Care Contor GmbH unterhält die Jugendhilfeeinrichtung „Landsitz Eickhof“ in Liebenau.

Die Einrichtung, die seit 2013 betrieben wird umfasst mittlerweile 37 Plätze, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt.

In der Einrichtung arbeitet ausschließlich qualifiziertes Personal. Eine durchgeführte Qualitätsprüfung hat keinerlei Beanstandungen ergeben.

Der Träger wirkt intensiv in der Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII mit. Die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend ist vorbehaltlos und eng.

 

Der Kreissportbund:

Der Kreissportbund Nienburg/Weser e.V., Marklohe, ist die auf freiwilliger Grundlage beruhende gemeinnützige Vereinigung von Vereinen, die Sport zur körperlichen Ertüchtigung treiben. Der Kreissportbund wirkt im gesamten Kreisgebiet und umfasst derzeit gut 53.000 Mitglieder.

Mit der Förderung des Sports in den Vereinen und insbesondere der Förderung der allgemeinen und sportlichen Jugendarbeit, die durch eine in der Sportregion Nienburg-Diepholz unterstützend und begleitend wirkende Fachkraft ergänzt wird, leistet der Kreissportbund mittel- wie unmittelbar einen wesentlichen Beitrag zur Jugendhilfe.

 

Die Kreissportjugend:

Die Kreissportjugend als Jugendorganisation des Kreissportbundes umfasst derzeit gut 15.000 Kinder und Jugendliche sowie gut 20.000 junge Menschen im Alter bis zum 27. Lebensjahr.

Die Sportjugend koordiniert, unterstützt und fördert die gemeinsame sportliche und allgemeine Jugendarbeit sowie die außerschulische Jugendbildung ihrer Mitglieder.

Die Sportjugend will durch ihre Jugendarbeit

-       den Sport im Landkreis Nienburg/Weser und in den Vereinen fördern,

-       zur Persönlichkeitsbildung und zu sozialem Verhalten der Jugend beitragen, sowie das gesellschaftliche Engagement anregen,

-       die Beachtung der spezifischen Situation von Jugend und Mädchen in Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen erreichen,

-       bei Begegnungen auf nationaler und internationaler Ebene Verständigung in sportlicher und überfachlicher Weise fördern,

-       den Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre Interessen und Ideen zu verwirklichen und sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen.

 

Beide Institutionen treten für die Menschenrechte und für Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein und treten jeglicher Form von Gewalt, rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden Verhaltensweisen entgegen.

 

Beide Träger sind seit Jahren bewährte Kooperationspartner der Jugendhilfe und leisten durch ihre Angebote und Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Jugendhilfe.

 

Prüfung weiterer Merkmale der Antragsteller:

Sämtliche Antragsteller bieten die Gewähr einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) und bieten keinerlei Ansatz zu Zweifeln an der Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse. Bei allen Trägern liegt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit/Verfolgung gemeinnütziger Ziele vor.