Betreff
Bericht zur Entwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2015/189
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Nienburg/Weser zur Kenntnis.


Sachverhalt

Während in den Vorjahren die Entwicklungen in der Jugendhilfe durchgängig in allen Leistungsbereichen von starken Fallzahlzuwächsen und einem deutlichen Anstieg der Jugendhilfekosten geprägt war, zeichnet sich mit Blick auf die ersten acht Monate des Jahres 2015 in einigen wenigen Bereichen ein verhaltener Rückgang ab, obgleich  die noch immer hohe Tendenz noch nicht einzudämmen war.

 

Deutlich im Rückgang begriffen ist derzeit die Jugendgerichtshilfe, wogegen die Intervention nach dem Nds. Kinderschutzgesetz bei fehlender Wahrnehmung der U-Untersuchungen den schon 2014 sehr hohen Anstieg wiederspiegelt(noch immer über 300 (!) Fälle, in denen durch den ASD die Wahrnehmung der Untersuchung hinterfragt werden musste). Auch die noch immer hohen  Zahlen der Beteiligung des Jugendamts in streitigen Sorgerechtsverfahren (ebenfalls über 300) geben noch keinen Anlass zur Entspannung. Sie binden nach wie vor in starkem Maß personelle Kapazitäten.

 

Die ambulanten Hilfen im Rahmen des § 35a SGB VIII (Seelische Behinderung) und die den Hilfen zugrunde liegenden Anträge konnten in deutlich besserer Weise fachlich aufgearbeitet werden und sind – was die Entscheidungen angeht - mittlerweile auch in den gerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber früheren Jahren deutlich problemfreier.

Unabhängig davon ist die Antragsflut auf LRS- und Dyskalkulie-Therapien und insbesondere auf Schulbegleitung noch einmal angestiegen und bedurfte einer finanziellen Nachjustierung.

 

Schwierig gestaltet sich dabei die Kooperation mit den Schulen, die vermehrt die Eltern in Richtung Schulbegleitung beraten und zur Antragstellung animieren, ohne die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Gewährung von Jugendhilfe in diesen Fällen einzubeziehen. Dies führt neben einer erhöhten Antragszahl auch zu einer sich in diesem Kontext immer schwieriger gestaltenden Kooperation von Schule und Jugendhilfe.

 

Bei den gemeinsamen Wohnformen gem. § 19 SGB VIII und den stationären Unterbringungen in Einrichtungen  tendieren die Fallzahlen aktuell in Richtung Stagnation. Unabhängig davon gestalten sich die bei den Kindern und Jugendlichen gegebenen Problemlagen vielfach so  schwierig, dass umfänglicher mit Hilfen und Unterstützung hierauf zu reagieren ist und sich zudem die Laufzeiten der Hilfen insgesamt  deutlich länger hinziehen. Dies führt dann unweigerlich – trotz Stagnation der Zahlen – zu höheren Ausgaben. Schwierig zeigt sich auch das Problem der Rückführungen in die elterlichen Haushalte, die oftmals nicht die Ressourcen für eine kindgerechte Erziehung aufbieten, in vielen Fällen trotz zusätzlicher Hilfen leider auch nicht ausreichend erwerben können. Ein langfristiger Verbleib in den Einrichtungen ist dann nicht zu vermeiden.

Positiv zu vermelden ist, dass  eine deutlich sichtbare Verlagerung von der stationären Unterbringung in Einrichtungen hin zur Vollzeitpflege in Pflegefamilien oder in Verwandtschaftspflege bei den neu dazugekommenen Fällen gelungen ist.

 

Allerdings zeigen auch hier  die von den Kindern eingebrachten Schwierigkeiten, Probleme und Traumata deutlich  finanzielle Konsequenzen, da sowohl versierte Pflegeeltern als insbesondere auch pflegende Verwandte schnell an ihre Grenzen geraten und teils intensiver  zusätzlicher Unterstützung durch ambulante Maßnahmen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Hilfen nach § 35a SGB VIII) bedürfen.

   

Sowohl die Meldungen über potentielle Kindeswohlgefährdungen von außen als auch die Zahl der Inobhutnahmen bewegen sich statistisch  (noch) auf Vorjahresniveau, stellen aber eine nicht berechenbare Größe dar.

 

Schwerpunkte  in den sozialen Diensten ASD und PKD werden – beginnend noch in 2015 – die weitere Verbesserung der Hilfeplanung und-steuerung (Zielvorgaben und Kontrolle der Erreichung) und die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes zur Verbesserung der Rückkehroptionen für Kinder in stationären Maßnahmen und Vollzeitpflege. Eng begleitet wird dies durch das Controlling hinsichtlich der Wirksamkeit der Hilfen und nach Rückkehr aus der Elternzeit im April 2016 auch durch die Jugendhilfeplanerin.

 

Darüber hinaus strebt der Fachbereich für Anfang 2016 eine Personalbemessung für die Dienste ASD und PKD an, die Klarheit über das notwendige Maß an Personal für eine auf die Zukunft gerichtete Aufstellung in diesen Diensten bringen soll.

 

Mit Blick auf die Steuerung und Planung der Jugendhilfe zeigen sich derzeit sehr starke Entwicklungen auf dem „Markt“ der freien Jugendhilfeanbieter. Sowohl beim Land als Aufsichtsbehörde als auch hier im Jugendamt ist ein starkes Interesse von Anbietern zu verzeichnen, die sich mit ihren ambulanten, vor allem aber auch stationären Angeboten hier im Kreisgebiet niederlassen wollen.

 

Dies bindet Leitung durch einen erheblichen Beratungs- und Begleitungsaufwand und die im Späteren daraus entstehenden Leistungsvereinbarungen, die es sowohl unter wirtschaftlichen als auch pädagogischen Gesichtspunkten zu bewerten und abzuschließen gilt.

 

Insgesamt steigt der Betreuungsaufwand im Sinne des § 78 SGB VIII aktuell sehr stark und bindet weit über das bisher gekannte Maß hinaus.

 

Gleichzeitig bietet die sowohl individuelle Auseinandersetzung als auch die gemeinsame Arbeit mit den Trägern in Arbeitskreisen die Chance auf Entwicklung einer den Erfordernissen entsprechenden Angebotsstruktur im Landkreis, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Es hat sich in den vergangenen Jahren ein sehr offenes, kritikfähiges und vom Gedanken der Kooperation getragenes Verhältnis sowohl zwischen Trägern und Jugendhilfe, aber auch bei den Trägern untereinander entwickelt, das die Umsetzung der Belange der Jugendhilfe befördert und erleichtert.

 

Im Weiteren setzen sich die Fachdienstleitungen und die Fachbereichsleitung derzeit  intensiv mit der Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendhilfe auseinander. Ziel ist hier die moderne Präsenz in allen Medien ohne Zugangsschwierigkeiten für die Nutzer. Die Jugendhilfe erarbeitet –gemeinsam mit dem Büro des Landrats – die Ideen und Wünsche (auch wieder unter Einbindung der freien Träger), die dann in 2016 an den Anbieter für die Außendarstellung herangetragen werden. In 2015 war und wird eine Auseinandersetzung, die zu einem abschließenden Ergebnis führt, noch nicht möglich. Die veranschlagten Mittel werden für 2016 erneut in die Veranschlagung gebracht.

Gleiches gilt für die Erhebung der Betreuungsbedarfe U6 im Landkreis und die zusätzlich zu erhebenden Bedarfe der Eltern zu frühen Unterstützungsmaßnahmen.

Aufgrund nicht ausreichender personeller Besetzung in 2015 kam es noch nicht abschließend zu einer Vergabe, so dass diese Erhebung nach weiterer Vorbereitung in 2015 dann  im kommenden Jahr durchgeführt werden soll.

 

Hinsichtlich der Betreuungssituation im Landkreis Nienburg/Weser wird anl. der Sitzung berichtet und die Ausführungen werden anschließend dem Protokoll beigefügt. Derzeit bestehen noch immer einige Unwägbarkeiten in einzelnen Gemeinden, die sich erst im Verlauf der ersten Wochen im Kindergartenjahr abschließend klären lassen. Insoweit soll in der Sitzung auf belastbare Daten zurückgegriffen werden, um ein tatsächliches Bild der Betreuungslandschaft aufzeigen zu können.

 

Der Bereich Beistandschaften und Vormundschaften legt  neben der Bearbeitung steigender Mündelzahlen seinen Schwerpunkt auf die Vorbereitung der Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, um den Anforderungen, die im kommenden Jahr durch den Gesetzgeber noch deutlich aufgestockt werden, gerecht werden zu können. In der Kooperation mit den sozialen Diensten arbeiten die Vormünder sehr erfolgreich mit einem scharfen Blick auf die Belange ihrer Mündel und sorgen für die bedarfsgerechte Betreuung durch ASD oder PKD.

 

Da die gesetzlich vorgegebene Quote von 50 Mündel/MitarbeiterIn bereits jetzt immer wieder einmal überschritten wird, ist bei weiterem Anstieg der Fallzahlen, insbesondere Zugang von Flüchtlingskindern, kurzfristig mit einer hierfür notwendigen Personalanforderung zu rechnen.

 

Im Aufgabengebiet Unterhaltsvorschuss gehört der Landkreis zu den wenigen, die aus Sicht des Landes(rechnungshofes) beispielgebend arbeiten und entsprechende Erfolge setzen.

 

Für die Bereiche PACE und Jugendwerkstatt gelten neue Förderrichtlinien, die eine scharfe Trennung der Arbeit unterschieden nach SGB VIII und SGB II fordern und die finanziellen Zuwendungen an diesen Vorgaben ausrichten. Sowohl für die Jugendwerkstatt als auch für das PACE sind die Fördermittel beantragt und darüber hinaus Gespräche über  die künftigen Kooperationsvereinbarungen mit dem Jobcenter aufgenommen worden.

 

Landes- und Bundesförderrichtlinien, die der Berufsvorbereitung  und dem Übergang von der Schule in den Beruf dienen, werden verfolgt und – soweit der Abruf aufgrund der hiesigen Gegebenheiten möglich ist, abgefordert. Dies bietet – gerade mit Blick auf die Integration der Zuwanderer, insbesondere Flüchtlinge, - die Chance, Angebote zu konzipieren, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für die jungen Zuwanderer forcieren können.

 

Der Personenkreis der U25 hat bei den Flüchtlingen einen deutlichen Anteil und wird sich sicher sehr schnell  in der gemeinsamen Arbeit von Jobcenter, Sozialamt und Jugendwerkstatt/PACE wiederfinden. Hierfür reichen sowohl die pädagogischen wie auch sprachlichen Möglichkeiten aufgrund der besonderen Problemlage der Flüchtlinge nicht aus.

 

Auch die Jugendpflege/Jugendarbeit in den Kommunen bedarf mit Blick auf die Zuwanderung einer deutlich intensiveren Unterstützung, um  die lokale Jugendarbeit ausreichend leisten  zu können.

 

Die Kreisjugendpflegerin, Frau Oelsner, und Ihre Kollegen und Kolleginnen werden bereits jetzt hierzu stark eingefordert.   

 

Die Vereinbarungen zum Kinderschutz wie sie im Bundeskinderschutzgesetz gefordert werden, sind im Wesentlichen mit allen Vereinen, die nach Maß und Art der Jugendarbeit infrage kommen, vorgenommen worden.

 

Was jetzt folgt, ist die überhaupt noch nicht kalkulierbare Inanspruchnahme von Beratungen zum Kinderschutz gem. § 8b SGB VIII, die vom Fachdienst Jugendarbeit und Sport von entsprechend ausgebildeten Fachkräften für die Vereine vorzuhalten ist.

 

Die Aufnahme von Flüchtlingen fordert vom ASD bereits jetzt im Rahmen von Inobhutnahmen und der sich anschließenden Einsteuerung in die notwendigen Hilfen (Unterbringung, Klärung von Zuständigkeiten, ID-Kontrollen in  Zusammenarbeit mit Ausländerbehörde und Polizei, spätere Hilfeplanarbeit) einen deutlich höheren Arbeitseinsatz als er mit „normalen“ Fallkonstellationen verbunden ist.

Zu bemerken ist hier, dass auch junge Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr über den

§ 41 SGB VIII grundsätzlichen Zugang zur Jugendhilfe haben (Hilfe für junge Erwachsene).

 

Auch die Aufnahme von Familienverbänden (Flüchtlinge) birgt aufgrund unterschiedlicher kulturell bedingter Erziehungsansätze und Traditionen ein herausforderndes Potential für die sozialen Dienste.

 

Deutlich spürbar ist bereits die Auswirkung einer vermehrten Wohnsitznahme von EU-Staatern (Rumänen, Bulgaren und Polen) in einigen userer Gemeinden. Diese Migrantinnen und Migranten haben eine Beschäftigung aufgenommen bei z.B. großen Geflügelschlachtereien und –verarbeitungsbetrieben.

Im Rahmen ihrer Wohnsitznahme haben diese Arbeitnehmer auch Familien mitgebracht. Es ergaben sich mittlerweile sehr schwierige Konfliktsituationen, die unter Beteiligung von Polizei und Schule stattfanden und die auf eine recht „lockere“ Einstellung zur deutschen Rechtsordnung und offensichtlich fehlenden Integrationswillen zurückzuführen sind. Dieses sind zwar wenige Ausnahmefälle, machen aber den Zugang aufgrund der Motivlage für die Zuwanderung sehr schwer.

 

Auch beim PKD gehören hochproblematische ausländische Pflegekinder und Eltern zwar bislang nur in Einzelfällen, aber dafür im Aufwand umso massiver, zum Geschäft. Hier prallen oft die Vorstellungen des Gegenübers (Eltern) auf die deutsche Rechtsordnung und auf unser  gemeines Verständnis sozialer Arbeit und des Kindeswohls.

 

Soweit es hier zu weiteren Zuwächsen kommt, gerät auch der PKD – schon aufgrund der derzeit deutlich steigenden Fallzahlen – in Schwierigkeiten. Dies nicht nur im Umgang mit den Eltern und Kindern, sondern dann auch in der Gewinnung neuer Pflegeeltern und Bereitschaftspflegestellen, die bereit sind, sich solchen Problemlagen zu stellen.

 

In den Wirtschaftlichen Hilfen ist  durch den Zugang minderjähriger Flüchtlinge, ob unbegleitet oder in Familienverbänden, sicher mit einer verstärkten Einbindung bei der Anmeldung von Erstattungsansprüchen und Zuständigkeitsklärungen zu rechnen.

 

Ebenso sicher ist ein Mehr im Bereich Kindergartengebühren, da davon auszugehen ist, dass für die Kinder aus diesen Familien die Gebühren für den Besuch der Tageseinrichtungen oder Tagespflege zu Lasten der Jugendhilfe gehen.

 

Die Beratungsstellen sind – neben der weiter fortschreitenden Orientierung im Sozialraum – bereits sehr intensiv mit der Vorbereitung auf die Flüchtlingsaufnahme beschäftigt. Hier spielen die Traumata und das kulturbedingt unterschiedliche Verständnis von Erziehung eine große Rolle.

Sowohl der Elementar- wie der Primarbereich, den Trägern der Jugendhilfe und anderen Institutionen gibt deutliche Signale, mit der Situation überfordert zu sein.

Sowohl hier als auch bei dem hoch engagierten Ehrenamt ist intensiv begleitend und beratend zu unterstützen.

 

Daneben wird die frühzeitige Erkennung sowohl geistiger als auch seelischer und emotional-sozialer Benachteiligung von Kinder und Jugendlichen aus dem Kreis der Zuwanderer dazukommen.

 

Die jetzt schon sehr hohe Nachfrage nach Diagnostik und Beratung wird auch hier bald zur Erreichung der Kapazitätsgrenzen führen.

 

Zu erwähnen ist noch, dass die Beratungsstelle, insbesondere hier die Leitung, sich seit Jahren mit der Beratung und Begleitung ehemaliger Heimkinder aus den 50/60er Jahren auseinandersetzt. Es handelt sich hier um hochproblematische ältere Persönlichkeiten, deren vielschichtige Problemlagen und Traumata, die auf die damalige Heimunterbringung zurückzuführen sind (Missbrauchs- und körperliche Gewalterfahrungen, seelische Misshandlung), Beratung und Begleitung in einem so intensiven Maß erforderlich macht, wie es kaum zu leisten ist.

 

Nachdem jetzt der „Heimfonds“ und die damit verbundene Beratung doch weitergeführt werden wird, müssen auch hier Möglichkeiten zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hinterfragt  werden. Nach den Entwicklungen der letzten Jahre kann von einer Abwicklung „quasi nebenbei“ nicht mehr ausgegangen werden.

 

Die Gruppenangebote für Kinder und die Beratungsangebote für Eltern, aber auch für Kinder und Jugendliche werden insgesamt sehr gut angenommen und wirken entlastend für die anderen Dienste.

 

Hinzugekommen zum Aufgabenkatalog ist seit 2011 in immer stärkerer Weise die Beratung Externer nach § 8b SGB VIII mit der Spezialisierung auf das Thema Sexuelle Gewalt.

 

In dem Aufgabenfeld der Frühkindlichen Bildung und Teilhabe sprengen die tatsächliche Sprachlosigkeit von Kindern und Jugendlichen und die sozial-emotionalen Auffälligkeiten – insbesondere im Elementarbereich – bereits in einigen Einrichtungen den Alltag.

 

Neben der Sensibilisierung und Schulung der päd. MitarbeiterInnen zu den besonderen Problemlagen investiert der Fachdienst vermehrt in Teamförderung und Qualitätsentwicklung, um die Fachkräfte angesichts der hohen Erwartungen aus Elternschaft und aus den Landesvorgaben zu Bildung, Erziehung und Betreuung – insbesondere für die Aufnahme der Zuwandererkinder – durch gute Begleitung und Beratung psychisch und fachlich  zu stärken.

 

Gleichzeitig wird die Sprachförderung deutlich verstärkt. In einigen hochbelasteten Einrichtungen und einer Grundschule  wird durch zusätzlichen Personaleinsatz „aus den Reihen des Fachdienstes“ entlastet, um eine „normale“ Arbeit in den Gruppen und Klassen zu ermöglichen.

 

Perspektivisch ist hier die Bindung des Personals für mindestens 2-3 Jahre zu erwarten, um in den betroffenen Elementarjahrgängen sinnvoll zu Ergebnissen zu kommen und den Übergang in die Grundschule positiv zu gestalten.

Insgesamt ist aufgrund der Zuwanderung von deutlich mehr Sprachförderbedarf auszugehen, der von den Kitas aufgrund der jetzt schon sehr hohen Belastung nicht abgedeckt werden kann.

 

Das für 2016 anstehende Bundesprojekt Sprachkitas wird maximal 4-5 Einrichtungen im Landkreis erreichen.

 

Die Vorgaben, die mit der Förderung hier einhergehen, erschweren  aus Sicht des Fachbereichs eine sinnvolle Förderung, ganz besonders unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im ländlichen Raum.

 

Die Elterncafe´s, die mit einer insgesamt sehr positiven Bilanz aus 2014 in das Jahr gegangen sind, erarbeiten derzeit die Implementierung der Elterncafe´s in den Grundschulen. Die Erfahrungen im Rahmen einer Modellphase sollen mit dem Beginn des Schuljahres 2016/17 dann in die Breite getragen werden.

 

Das bisherige Echo aus den angesprochenen Grundschulen ist sehr gut und es kann auf eine gute gemeinsame Kooperation gesetzt werden.

 

Die Initiierung und Strukturierung des Netzwerkes Kinderschutz ist gut weitergearbeitet worden. Der größte Teil der durch das Kinderschutzgesetz angesprochenen Berufsgruppen (u.a. Schulen, Gesundheitsberufe, Ärzte, Kitas, etc.) bringt sich positiv gestaltend ein. Für Anfang 2016 ist eine Auftaktveranstaltung geplant, die die bis dahin erreichten Berufsgruppen und die mit ihnen erarbeiteten Ergebnisse zusammenführen wird.

 

Sorgen bereitet die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsdiskussionen im Rahmen der Beratung der Kita-Teams, sowohl in kollegialer Beratung als auch als insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII.

Die Tageseinrichtungen gehen mit einem gut geschulten und kritischen Blick an das Thema Kindeswohlgefährdung heran, fordern dann aber auch deutlich Beratung und Begleitung durch die  Kinderschutzfachkräfte im Fachdienst. Gleiches gilt für die Tagespflege.

 

Ebenso wie beim Fachdienst 362 gibt es auch hier eine Zuständigkeit für die Beratung nach § 8b SGB VIII. Der Fachdienst ist zuständig für die Beratung nahezu aller im Kinderschutznetz vertretenen Berufsgruppen (Ärzte, Gesundheitsberufe, Schulen, Sozialarbeiter, Behörden…..) Hier erreicht die Beratungsnachfrage bereits ein sehr hohes Niveau, das angesichts der weiteren Aufgaben in absehbarer Zeit nicht mehr zu bewältigen sein wird.

 

Das Qualitätsentwicklungsprojekt Kita-Frühling geht mittlerweile erfolgreich in die 4. Welle und findet noch immer guten Zuspruch in den Einrichtungen.

Für 2016 ist die Übertragung der Qualitätsdiskussion auf die Tagespflege vorgesehen, um der gesetzlichen Zielsetzung von Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit entsprechen zu können und den Eltern die Tagespflege als ein attraktives hochqualitatives Angebot unterbreiten zu können.

 

Das Projekt Kita-Kennzahlen hat unter dem Kita-Streik sehr gelitten, da sämtliche Datenerhebungen und –eingaben nicht mehr gemäß Planung  vorgenommen werden konnten.

Teils sind auch Erhebungen ganz auf der Strecke geblieben. Unabhängig davon wird das Ergebnis sehr gut als Grundlage für die nächste Erhebung dienen, da schon jetzt zahlreiche Veränderungsnotwendigkeiten mit Blick auf die gewünschten Erkenntnisse deutlich werden.

 

Als völlig unberechenbare Größe erweist sich die Frage nach der Konsequenz aus dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld.

Mit Blick auf die jährlich 600 bis 800 Antragsteller (Eltern), die jetzt vor der Entscheidung stehen, vielleicht  doch einen Betreuungsplatz zu beanspruchen, wird im Fachbereich  zumindest vorbeugend ein – wenn auch geringer - Prozentsatz von

10-15 % unterstellt, für den kurzfristig ein Platz zur Verfügung gestellt werden muss. Der Fachbereich hat daher im Haushalt 2016 150.000 € angesetzt, um schnell mit der Anmietung von Räumlichkeiten für die Tagespflege reagieren zu können und bemüht sich gleichzeitig um den dafür ausreichenden Bestand von Tagespflegepersonen.

Kurzfristige (Bau-) Maßnahmen seitens der Kommunen stehen nicht zu erwarten, zumal bei einer Verteilung der Bedarfe über den Landkreis die dann lokal wenigen Plätze in keiner Relation zur Investition stünden.

In welcher Weise der Landkreis mit der Tagespflege in Absprache und Regelung gehen muss, wird ebenfalls davon abhängen, ob, wo und wieviel Plätze tatsächlich bereitgestellt werden müssen.

 

Aus dem Fachdienst Familie und Integration, der in der Integrationsarbeit in die Zuständigkeit des Ausschuss für Integration, Sport und Kultur fällt, wird an dem mit dem Konzept „Familienfreundlicher Landkreis“ verbundenen Ansätzen und Vorgaben trotz hoher Belastung durch die Flüchtlingsarbeit intensiv weitergearbeitet.

Für das kommende  Jahr  soll in gemeinsamer Arbeit mit allen Fachdiensten als Schwerpunkt die Hilfestellung und Verweisung in die zuständige Fachlichkeit (one-stop-government) intensiviert werden, um den Rat- und Hilfesuchenden einen schnellen unmittelbaren Zugang zur Jugendhilfe zu ermöglichen.

 

Die Flüchtlingsarbeit und die oben erwähnte Zuwanderung von EU-Staatern enthält zwangsläufig einen sehr hohen Anteil von Arbeit mit Familien und deren Kindern und erfordert einen sehr breit gefächerten Einsatz sowohl für die Zuwanderer, aber auch für die Institutionen, die ohne Unterstützung des Fachdienstes nur schwer Zugang zu den Migrantenfamilien erhalten und in der Integrationsarbeit vor Ort nur schwer vorankommen. Hier zeigen sich sehr hohe Schnittmengen von Integrationsarbeit und Jugendhilfe, die angesichts der Zuwanderungsprognosen sich mehr und mehr erhöhen und inhaltlich verdichten  werden.

 

Im Ergebnis wird immer deutlicher, dass die Zuwanderung im Landkreis Nienburg/Weser ein hohes Maß an zusätzlicher fachlicher Arbeit sowohl auf gemeindlicher als auch auf Kreisebene fordert, die eine gute Vernetzung untereinander zur zwingenden Voraussetzung für eine gelingende Arbeit sowohl in Integration als auch in Jugendhilfe macht.