Vorbemerkung:
Die Darlegung der Veranschlagung erfolgt auf Wunsch des Ausschusses in Form der anliegenden Tabelle (Anlage 2).
Die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Jugendhilfe im Jahr 2016 erfolgt auf Grundlage der vom Fachbereich Jugend vorgelegten Veranschlagung.
Sachverhalt
Die Veranschlagung für 2016 ist nicht durch eine wesentliche Steigerung gegenüber dem vorjährigen Haushalt geprägt. Die einzelnen Begründungen ergeben bei den Produkten jeweils aus den Texten im Anschluss an die tabellarische Darstellung.
Hinzuweisen ist darauf, dass die jährlich Förderung der Betriebs- und Folgekosten für den Betreuungsausbau (noch) nicht in der Veranschlagung enthalten sind, da diese Mittel durch den AFP/Kreistag festgelegt werden. Die Veranschlagung 2015 ist – zur Orientierung – in der Vergleichsspalte aufgezeigt.
Weiter ist zu beachten, dass die Veranschlagung für die Produktbereiche Sport und Integration in den Wirkungskreis des AfISK fällt und dort gesondert vorgetragen wird.