Betreff
Antrag auf Zuschuss zum Projekt "Wohnwege"
Vorlage
2015/198
Art
Beschlussvorlage

Dem Verein Herberge zur Heimat e. V. wird für das Projekt Wohnwege ein Zuschuss in Höhe von 54.000 € für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 gewährt.


Sachverhalt

Der Verein Herberge zur Heimat e.V. hat Ende 2011 das Modellprojekt WOHNWEGE  gestartet mit der Zielsetzung, Menschen in Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu beraten und sie auf den Auswegen aus dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept soll modellhaft eine effektive Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen entwickelt werden.

Der Hintergrund war neben dem immer deutlicher werdenden Hilfebedarf für diese Personengruppe, dass mit der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs die Finanzverantwortung vom Land rückwirkend zum 1. Januar 2011 auf die Ebene der örtlichen Sozialhilfeträger verlagert worden ist und die Aufwendungen in diesem Bereich vom Land budgetiert worden sind.

Hierdurch sollten vor Ort kommunale Handlungsspielräume und Anreize zur Optimierung der Strukturen des Hilfesystems geschaffen werden.

Das Projekt WOHNWEGE wird seit 2012 vom Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von 27.000 € gefördert.  Das Land zahlt den Betrag allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Landkreis das Projekt ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 27.000 €  aus eigenen Mitteln fördert.

Das Projekt ist mittlerweile gut etabliert und wird auch von den Betroffenen angenommen. U.a. arbeitet der Projektleiter von WOHNWEGE eng mit den Kommunen des Landkreises zusammen, um Lösungen zu erarbeiten, die Unterbringungssituation von Obdachlosen in den Gemeinden zu verbessern.

Die Förderung dieses Projektes bedeutet, Menschen in Wohnungsnot Wege aus der Krise aufzuzeigen, sie beratend zu unterstützen, sie auf den Auswegen aus der Krise zu begleiten und ihnen dadurch Chancen bieten, zukünftig ihr Leben wieder „in den Griff“ zu bekommen. Der andere Weg kann ein Abrutschen in die Obdachlosigkeit, der Verlust des Arbeitsplatzes und damit eventuell ein Leben auf der Straße bedeuten.

Das Land wird in der Festlegung des Budgetbetrages für das Jahr 2016 bereits die Hälfte der Förderung in Höhe von 27.000 € berücksichtigen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 27.000,00 €. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 31020 zur Verfügung gestellt..


Anlagen:

 

keine