Betreff
Zuwendungsantrag der Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Nienburg
Vorlage
2015/199
Art
Beschlussvorlage

Die Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e. V. erhält für die Beratungsstelle in Nienburg für das Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 1.100 EUR unter der Voraussetzung, dass die Arbeit im bisherigen Umfang durchgeführt wird.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 1987 erhält die Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e. V. für die Beratungsstelle in Nienburg Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Zuschüsse haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

1987 bis 1990 jeweils          5.000 DM

1991   7.500 DM

1992 bis 1998 jeweils          7.875 DM

1999   4.800 DM

2000 bis 2001 jeweils          4.100 DM

2002   2.096 EUR

2003   1.340 EUR

2004 bis 2012 jeweils          1.100 EUR

2013 bis 2015 jeweils          1.100 EUR

 

Am 03.08.2015  wurde erneut ein Zuschuss beantragt für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von je 1.100 EUR. Dem anliegenden Kosten  und Finanzierungsplan sind bereits Eigenmittel in Höhe von 6.863 EUR zu entnehmen. Der Verein bittet zudem um Prüfung, ob die seit sechs Jahren unveränderte Höhe der Zuwendung aufgrund erhöhter Fallzahlen aus dem Bereich des Landkreises Nienburg und der allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere der Personalkosten, angehoben werden kann. Ein konkreter Vorschlag wird seitens des Vereins nicht vorgelegt.

 

Die Beratungsarbeit in der Beratungsstelle in Nienburg ist auch weiter erforderlich und wichtig für den Personenkreis der Hörgeschädigten. Sie sollte deshalb weiterhin gefördert werden. Die Bewilligung sollte sich auf das Jahr 2016 beschränken, eine neuer Antrag ist dann dem Ausschuss des neuen Kreistages für das Jahr 2017 und ggf. die Folgejahre vorzulegen. Die Verwaltung hält einen Zuschuss in Höhe von 1.100 EUR noch für ausreichend, die erwünschte Anpassung des Zuschusses wird mit dem neuen Antrag ab dem Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Hierzu ist vom Verein mit dem Antrag eine aussagefähige Darstellung der Anzahl der Beratungsfälle in Nienburg und deren Entwicklung  vorzulegen. Die Beratungsstelle in Nienburg wird von einem Sozialarbeiter der Beratungsstelle in Hannover mit bedient. Es finden einmal im Monat regelmäßige Beratungstage in Nienburg statt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel werden im Produkt 31020 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

keine