Betreff
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2016 für die BBS Nienburg
Vorlage
2015/222
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Schulausschuss stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Sachverhalt

Im Fachdienst Schule und Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2016 ermittelt. Die Mittelanmeldungen für die Ertrags- und die

/    Aufwandskonten sind dieser Beschlussdrucksache als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Bewertungsmatrix für die Berechnung der pauschalen Haushaltsmittel für das

/    Haushaltsjahr 2016 ist in der Anlage 2 dargestellt. Das Berechnungsverfahren der Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.  Für das Haushaltsjahr 2016 werden im investiven Bereich letztmalig 28.300 € als Sonderhaushalt berücksichtigt.

 

Nach der bestehenden Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg in 2016 geplante, größere Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Die Schule plant in 2016 die nachfolgenden Maßnahmen:

 

  1. Erneuerung von 6 Kojen in der Lehrküche der Abteilung Ernährung, Haus- und Agrarwirtschaft

Kosten: rd. 55.000 €

  1. Neuausstattung von 9 Allgemeinen Unterrichtsräumen mit PC-Tischen und PCs in der Abteilung Metalltechnik 

Kosten: rd. 27.000 €

  1. Neuausstattung Raum D 119 in der Abteilung Soziale Berufe mit Maschinen und Mobiliar

Kosten: rd. 21.000 €.

 

Für die Planung des Haushaltsjahres 2016 ergibt sich erneut die Situation, dass die BBS Nienburg auch am Ende des Haushaltsjahres 2014 einen nennenswerten Teil der im Schulbudget bei Aufwand und Erträgen veranschlagten Haushaltsmittel nicht genutzt hatte. Tatsächlich sind 35.232 € am Jahresende übrig geblieben (26.756 € im Aufwand, davon sind allerdings 10.000 € als Haushaltsrest nach 2015 übertragen worden, also bleiben nur 16.756 € übrig, und 18.475 € bei den Erträgen). Die Schule führt dies, wie im Vorjahr auch, auf die Sanierungsmaßnahmen im C-Trakt und eine hiermit einhergehende, zweckmäßige Reduzierung der Beschaffungsvorgänge zurück.

 

In § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.