Betreff
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 im UA 65000 - Kreisstraßen
Vorlage
2004/SBA/001
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Beschlussvorschlag:

 

Der Straßenbauausschuss stimmt den Haushaltsansätzen im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanentwurfes 2004 in der vorgelegten Form zu.


Für den Ausbau und die erforderlichen Auflastkosten für Ingenieurleistungen sind im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2004 folgende Ansätze eingestellt worden:

 

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen:

 

HSt.:

Bezeichnung

neuer Ansatz

in €

bisheriger Ansatz

in €

mehr/weniger

in €

65000 361000

Zuweisungen n. d. GVFG zum Ausbau

von Kreisstraßen

 

 

835.000

 

 

745.000

 

 

+   90.000

65000 361100

Zuweisungen vom Land

30.000

0

+   30.000

65000 362000

Kostenanteile von

Gemeinden

 

61.000

 

20.000

 

+   41.000

 

 

 

 

 

+ 161.000

 

Ausgaben:

 

HSt.:

Bezeichnung

neuer Ansatz

in €

bisheriger Ansatz

in €

mehr/weniger

in €

65000 954100

Radweg K 40 Mainsche

31.500

0

+   31.500

65000 954200

Radweg K 29 Liebenau – Pennigsehl

 

38.700

 

0

 

+   38.700

65000 954800

Ausbau der K 138

Helzendorf – Brebber

 

50.000

 

25.000

 

+   25.000

65000 954900

Ausbau der K 34

Buchhorst – Wietzen

 

236.300

 

0

 

+ 236.300

65000 954900

Überarbeitung

Radwegebedarfsplan

 

13.000

 

0

 

+   13.000

 

 

 

 

 

 

+ 344.500

 

Begründungen:

 

HSt.: 65000 361000 und 65000 361100

Hier sind die nach Prüfung des Verwendungsnachweises zustehenden Restfördermittel nach dem GVFG und die Landesmittel zum Bau der vor Jahren fertiggestellten Kommunalen Entlastungsstraße Steyerberg/Verlegung der K 38 veranschlagt.

 

HSt.: 65000 362000

Kostenanteil der Gemeinden Landesbergen und Brokeloh für den Fahrbahnausbau und Radwegbau im Zuge der K 8 Husum – Landesbergen für die im 1. und 3. Bauabschnitt ausgebauten Ortsdurchfahrten.

 

HSt.: 65000 954100

Aus diesem Ansatz sind zusätzlich zu den bisherigen Kosten Nachträge für Änderungen in der Schachtausführung, ergänzende Entwässerung, Erneuerung der Einmündungsbereiche und die Bepflanzungskosten zu zahlen.

 

HSt.: 65000 954200

Planungskosten für die Aufstellung des Genehmigungs- und Feststellungsentwurfes und des Landespflegerischen Begleitplanes.

 

HSt.: 65000 954800

Mehrkosten der Brücke im Zuge der K 138 für größere Tiefengründung und Brückenauflager.

 

HSt.: 65000 954900

Planungskosten für Ingenieurleistungen des Straßenbauamtes und privater Planungsbüros für die gesamte Baumaßnahme.

 

HSt.: 65000 970000

Planungskosten für die Aufstellung eines neuen Radwegebedarfsplanes.