Betreff
Mittelanmeldung für den Haushalt 2016 im Fachbereich Soziales
Vorlage
2015/254
Art
Beschlussvorlage

Der Mittelanmeldung des Fachbereiches Soziales für das Jahr 2016 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Im Fachbereich 31 - Soziales - wurden die Mittelansätze des Ergebnisplans für das Haushaltsjahr 2016 ermittelt. Die Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung sind beigefügt.

 

Alle Konten in den jeweiligen Produkten sind eingehend auf ein mögliches Einsparpotential geprüft worden. Alle Vergleichszahlen beziehen sich auf die Ansätze des Nachtragsplanes 2015.

 

Im Produkt 31010 – Grundsicherung für Erwerbsfähige – wird sich der Zuschussbedarf erhöhen, da eine Steigerung der Ausgaben durch höhere anzuerkennende Unterkunftskosten zu erwarten ist. Hierfür ist neben einer allgemeinen Preissteigerung auch der Druck der wohnungssuchenden Flüchtlinge verantwortlich. Inwieweit auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch den Rechtskreiswechsel von anerkannten Asylbewerbern steigen wird, lässt sich noch nicht abschätzen, da dies durch die Dauer der Verfahren und von zu erwartenden Wanderungsbewegungen der potenziell SGB II-Anspruchsberechtigten abhängen wird.

 

Insgesamt werden sich die Nettoaufwendungen bei der Produktgruppe 311 – Eingliederungshilfe – im Haushalt 2016 um knapp 500.000 € erhöhen. Bei nahezu gleich bleibenden Erträgen sind hierfür trotz der Fallreduzierungen in einzelnen Bereichen Kostensteigerungen bei tariflichen Vergütungen und die Anerkennung höherer Hilfebedarfe verantwortlich. Inwieweit letzterem zukünftig entgegen gewirkt  werden kann, wird vom Einsatz personeller Ressourcen in der Hilfeplanung abhängig sein.

 

Im Produktbereich 312 – Sozialhilfe – steigen die Aufwendung im Bereich der Hilfen für Asylbewerber stark an, während die Erträge sich an den niedrigeren Fallzahlen der Jahre 2013 und 2014 orientieren. Diese Vorleistung des Landkreises führt fast zu einer Verdoppelung des Zuschussbedarfes auf ca. 3,2 Mio. €.

Bei alledem birgt die Planung zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche Ungewissheiten. So lässt sich die Entwicklung des Zustroms weiterer Flüchtlinge ebenso wenig voraussagen wie die letztendliche Höhe und Form der finanziellen Erstattungen durch Bund und Land. Schließlich hängt von dem Umgang mit Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten und der Dauer der Asylverfahren für sicher bleibeberechtigte Flüchtlinge auch die Dauer des Verbleibes im Leistungssystem des Asylbewerberleistungsgesetz ab, wodurch die Aufwendungen des Landkreises in diesem Produkt erheblich beeinflusst werden.

 

Weiterhin unauffällig sind die Ergebnisse im Bereich 314 – Bundesleistungen – nach der derzeit anzunehmenden Planung. Erhöhten Aufwendungen aufgrund der Änderung des Wohngeldgesetzes stehen auch erhöhte Erträge gegenüber.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen:

 

·        Teilhaushaltsplan