Betreff
Abschlussbericht und Fortsetzung des Projektes "Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen" nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch
Vorlage
2015/262
Art
Bericht

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Abschlussbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2016-19 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:

Reduzierter Projektaufwand von 15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf dem Konto 55411.331100.

 


Sachverhalt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 17.10.2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis 2015 beschlossen. Das dritte Projektjahr steht kurz vor dem Abschluss. Aus Anlass der Ausschusssitzung am 24.11.2015 wird folgender vorläufiger Abschlussbericht abgegeben:

 

Im Jahr 2015 konnten insgesamt bisher 239 Kompensationsmaßnahmen kontrolliert und die Kontrolle dokumentiert werden. In den letzten Projektwochen dieses Jahres werden zu dieser Zahl noch einige weitere Kontrollen hinzutreten, deren Ortsbesichtigung bereits stattgefunden hat, die Dokumentation sowie eine Rückmeldung an den Eingriffsverursacher bzw. Verantwortlichen für die Durchführung der Maßnahme aber noch aussteht.

Die Zielvorgabe, durch die zusätzliche Arbeitszeit die Kontrolle von mindestens 225 Kompensationsmaßnahmen pro Jahr durchzuführen, wurde in 2015 deutlich erreicht.

 

Die Kontrollen wurden überwiegend durch Ortsbesichtigungen in der Zeit von Mai bis Oktober 2015 vorgenommen.

Die in dreijährlichem Rhythmus aktualisierten Luftbilder (DOP, aktuellster Stand 2014) können eine Ortsbesichtigung i.d.R. nicht ersetzen, sind aber bei der Vor- und Nacharbeit am Schreibtisch oft eine große Hilfe. Bei älteren Maßnahmen können bereits die genauen Abgrenzungen erkannt werden. Lageabweichungen zu den Festsetzungen aus Baugenehmigung oder Bebauungsplan können damit häufig sogar besser als vor Ort erkannt werden.

 

Manchmal ergeben sich aus der ersten Kontrolle weitere Nachforderungen, wenn die Maßnahme nicht entsprechend der Auflagen umgesetzt wurde. Dadurch wird eine weitere Kontrolle im darauffolgenden Jahr erforderlich.

 

Im Rahmen des Projektes Kompensationskontrollen konnte eine beträchtliche Anzahl an Kompensationsmaßnahmen erstmalig kontrolliert werden. Für manche Maßnahmenarten sind auch im mehrjährigem Abstand Kontrollen sinnvoll und nötig; beispielsweise um die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen (Mahdzeitpunkt, Kurzrasigkeit zum Winterhalbjahr,…) bei Extensivgrünlandflächen zu überprüfen.

 

Die Kontrollen haben in diesem Jahr bisher folgende Ergebnisse gehabt:

Insgesamt sind bei etwa 52% aller kontrollierten und bisher abschließend bearbeiteten Kompensationsmaßnahmen nicht tolerierbare Mängel bis hin zur Nichtumsetzung aufgefallen, die durch die Eingriffsverursacher beseitigt werden müssen. Die übrigen 48% sind so hergerichtet und gepflegt, dass das Maßnahmenziel erreicht werden kann. Auffällig sind jedoch weiterhin die großen Umsetzungsdefizite, die bei Kompensationsmaßnahmen aus der gemeindlichen Bauleitplanung bestehen.

 

Zum Vergleich hier noch mal die Ergebnisse der vergangenen Jahre:

Textfeld: 2013Textfeld: 2014

Die Abnahme von mängelfreien Maßnahmen um 10% gegenüber 2014 ergibt sich zum Teil aus der Reihenfolge der Nachbearbeitung, da die Kompensationsverpflichteten mit bereits überfälligen Kompensationsmaßnahmen, die aber noch Anpflanzungen in diesem Jahr durchführen können, vorgezogen angeschrieben worden sind. Damit wurde ihnen Gelegenheit gegeben, die Maßnahmenumsetzung mit ausreichendem Vorlauf bis zum 31.12.2015 anzugehen.

 

Sofern es sich bei den Eingriffsverursachern nicht um öffentliche Projekte wie Bauleitplanung oder Flurbereinigung handelte, konnten gem. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) die Aufwendungen für die Kontrolle in Rechnung gestellt werden. Die zu Projektbeginn geschätzten 11.000 € jährlichen Einnahmen durch die Bearbeitung von 225 Fällen (Zielvorgabe für 2015) konnten bereits erreicht werden (11.043,37 €, Stand 20.10.2015). Mit den noch bis Ende der Projektlaufzeit zu bearbeitenden Vorgängen kann das Ziel voraussichtlich um ca. 20% übertroffen werden.

 

Das Projekt zur Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen hat sich als sinnvoll erwiesen. In einigen Fällen wurde es erst durch die systematische Kontrolle möglich, Umsetzungs- oder Erhaltungsdefizite auch bereits älterer Kompensationsmaß­nahmen festzustellen und die Herstellung eines naturschutzrechtskonformen Zustandes einzuleiten.
Ein mehrjähriger Verzug bei der Kompensationsumsetzung musste relativ häufig festgestellt werden. Vereinzelte Maßnahmen mit Umsetzungsverzug von 10 Jahren und mehr konnten angegangen werden. Es wurden auch Kompensationsmaßnahmen erfasst, die bereits vor Jahren ordnungsgemäß hergestellt worden sind, zwischenzeitlich aber wieder verschwunden waren.

 

Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ist leider für viele Bauherren eine lästige Pflicht, die allzu häufig vergessen wird. Dahinter steckt meistens gar keine böswillige Absicht, sondern die Fokussierung auf das Bauvorhaben und andere für sie prioritär zu erledigende Dinge. Das Projekt ermöglicht es, die Bauvorhaben besser im Blick zu haben und nicht nur auf „Zuruf“, beispielsweise im Rahmen von Schlussabnahmen des Fachdienstes Bauordnung, tätig zu werden.

Ein freundliches Erinnerungsschreiben nach Eingang der Fertigstellungsanzeige ruft die Verpflichtung zur Maßnahmenumsetzung wieder ins Gedächtnis. Die Ortskontrolle würdigt die Bemühungen des Kompensationsverpflichteten. Sie schafft Gerechtigkeit, da mittelfristig alle Maßnahmen kontrolliert werden sollten und damit auch „Kompensationsverweigerer“ nicht mehr besser gestellt werden.

 

Im Rahmen einer regionalen Dienstbesprechung des Umweltministeriums im Februar dieses Jahres zum Thema Eingriffsregelung erhielt das Projektteam Gelegenheit, den Kolleginnen und Kollegen anderer Naturschutzbehörden das hiesige Projekt zur Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen vorzustellen. Die Reaktion war sehr positiv. Insgesamt wurde das Projekt als sehr nachahmenswert bewertet. Insbesondere auch die projektgebundene finanzielle Organisation außerhalb des Stellenplans hat viele Kolleginnen und Kollegen interessiert. Die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) bat daraufhin, einen Artikel über das Projekt für den vom NLWKN in unregelmäßigen Abständen veröffentlichten „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ zu schreiben. Dieser Artikel wird demnächst in einer Ausgabe zum Themenkomplex Eingriffsregelung veröffentlicht.

Das Projekt kann damit anderen Landkreisen als Vorbild dienen, wie die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen organisiert werden kann.

 

Das Interesse der Kolleginnen und Kollegen sowie der Fachbehörde bestärkt den Fachdienst Naturschutz darin, die Fortsetzung des Projektes zur Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen unbedingt zu empfehlen.

 

Bisherige Projektdaten:

Laufzeit 3 Jahre von 2013-15; Projektaufwand von 20.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 9.000 bis 11.000 €/a auf dem Konto 55411.331100

Beantragte Projektdaten:

Laufzeit 4 Jahre von 2016-19; reduzierter Projektaufwand von 15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf dem Konto 55411.331100

 

Das Projekt hat  gezeigt, dass es nicht nur Auswirkungen auf die tatsächlich kartierten Flächen hatte und hat. Es hat sich „rumgesprochen“, dass die Nicht-Umsetzung von Kompensationsmaßnahem vom Landkreis als Verwaltung mit einstimmiger Unterstützung der Kreispolitik nicht mehr toleriert wird. Eine Tendenz, dass Kompensationsverpflichtungen zeitnäher umgesetzt und diese auch verantwortungsvoller unterhalten und gepflegt werden, ist zu erkennen, kann jedoch nicht in Zahlen gefasst werden.

Wichtig ist, dass der begonnene Weg weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um mittelfristig eine Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu erreichen.

Gleichzeitig muss weiterhin verstärkt auf die Umsetzungsverpflichtungen der Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanungen geschaut  und entsprechende Anforderungen formuliert werden, damit dann in die gemeindlichen Haushalte auch die für die Umsetzung erforderlichen Gelder eingestellt werden.

 

Bei aktuell 1875 Kompensationsflächen im kreiseigenen Kompensationsflächenkataster, Zahl kontinuierlich steigend, ist eine flächendeckende Kontrolle der Maßnahmen wenig realistisch.

Aus Sicht der Verwaltung ist es unter den gegebenen angespannten  Haushaltssituationen deshalb  vertretbar die Anzahl der jährlichen Kontrollen in den nächsten vier Jahren um ca. 30 % zu reduzieren und dann wieder neu zu entscheiden. Bei Berücksichtigung gestiegener Personalkosten kommt man dann zu den o. g. beantragten Projektdaten.

Das Projekt soll weiterhin nicht durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern ausschließlich über die Projektgelder durch flexible Vereinbarungen mit Teilzeitkräften zur Stundenaufstockung (in der Summe ca.  0,2 Stellenanteilen/a)  umgesetzt werden. Dieses hat sich in den letzten 3 Jahren sehr bewährt.

 

Nach 2 Jahren soll ein Zwischenbericht und zum Ende des Projektes ein Abschlussbericht mit Entscheidungsvorschlag über das weitere Vorgehen erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

Es entstehen Kosten i. H. v. 15.000,00 €/a für 2016-19 bei Weiterführung des Projektes in reduziertem Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können zusätzliche Erträge in Höhe von 7.500,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet werden.

 


Anlagen

 

keine