Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und
Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum 2016-19 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:
Reduzierter Projektaufwand von 15.000
€/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf
dem Konto 55411.331100.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Landschaftspflege,
Natur und
Im Jahr 2015 konnten insgesamt bisher
239 Kompensationsmaßnahmen kontrolliert und die Kontrolle dokumentiert werden.
In den letzten Projektwochen dieses Jahres werden zu dieser Zahl noch einige
weitere Kontrollen hinzutreten, deren Ortsbesichtigung bereits stattgefunden
hat, die Dokumentation sowie eine Rückmeldung an den Eingriffsverursacher bzw.
Verantwortlichen für die Durchführung der Maßnahme aber noch aussteht.
Die Zielvorgabe, durch die
zusätzliche Arbeitszeit die Kontrolle von mindestens 225 Kompensationsmaßnahmen
pro Jahr durchzuführen, wurde in 2015 deutlich erreicht.
Die Kontrollen wurden überwiegend
durch Ortsbesichtigungen in der Zeit von Mai bis Oktober 2015 vorgenommen.
Die in dreijährlichem Rhythmus
aktualisierten Luftbilder (DOP, aktuellster Stand 2014) können eine Ortsbesichtigung
i.d.R. nicht ersetzen, sind aber bei der Vor- und Nacharbeit am Schreibtisch
oft eine große Hilfe. Bei älteren Maßnahmen können bereits die genauen
Abgrenzungen erkannt werden. Lageabweichungen zu den Festsetzungen aus
Baugenehmigung oder Bebauungsplan können damit häufig sogar besser als vor Ort
erkannt werden.
Manchmal ergeben sich aus der ersten Kontrolle weitere
Nachforderungen, wenn die Maßnahme nicht entsprechend der Auflagen umgesetzt
wurde. Dadurch wird eine weitere Kontrolle im darauffolgenden Jahr
erforderlich.
Im Rahmen des Projektes Kompensationskontrollen
konnte eine beträchtliche Anzahl an Kompensationsmaßnahmen erstmalig
kontrolliert werden. Für manche Maßnahmenarten sind auch im mehrjährigem Abstand
Kontrollen sinnvoll und nötig; beispielsweise um die Einhaltung von
Bewirtschaftungsauflagen (Mahdzeitpunkt, Kurzrasigkeit zum Winterhalbjahr,…)
bei Extensivgrünlandflächen zu überprüfen.
Die Kontrollen haben in diesem Jahr bisher folgende Ergebnisse gehabt:
Insgesamt sind bei etwa 52% aller
kontrollierten und bisher abschließend bearbeiteten Kompensationsmaßnahmen
nicht tolerierbare Mängel bis hin zur Nichtumsetzung aufgefallen, die durch die
Eingriffsverursacher beseitigt werden müssen. Die übrigen 48% sind so
hergerichtet und gepflegt, dass das Maßnahmenziel erreicht werden kann.
Auffällig sind jedoch weiterhin die großen Umsetzungsdefizite, die bei
Kompensationsmaßnahmen aus der gemeindlichen Bauleitplanung bestehen.
Zum Vergleich hier noch mal die
Ergebnisse der vergangenen Jahre:
Die Abnahme von mängelfreien
Maßnahmen um 10% gegenüber 2014 ergibt sich zum Teil aus der Reihenfolge der
Nachbearbeitung, da die Kompensationsverpflichteten mit bereits überfälligen
Kompensationsmaßnahmen, die aber noch Anpflanzungen in diesem Jahr durchführen
können, vorgezogen angeschrieben worden sind. Damit wurde ihnen Gelegenheit
gegeben, die Maßnahmenumsetzung mit ausreichendem Vorlauf bis zum 31.12.2015
anzugehen.
Sofern es sich bei den
Eingriffsverursachern nicht um öffentliche Projekte wie Bauleitplanung oder
Flurbereinigung handelte, konnten gem. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)
die Aufwendungen für die Kontrolle in Rechnung gestellt werden. Die zu
Projektbeginn geschätzten 11.000 € jährlichen Einnahmen durch die Bearbeitung
von 225 Fällen (Zielvorgabe für 2015) konnten bereits erreicht werden
(11.043,37 €, Stand 20.10.2015). Mit den noch bis Ende der Projektlaufzeit
zu bearbeitenden Vorgängen kann das Ziel voraussichtlich um ca. 20% übertroffen
werden.
Das Projekt zur Kontrolle von
Kompensationsmaßnahmen hat sich als sinnvoll erwiesen. In einigen Fällen wurde
es erst durch die systematische Kontrolle möglich, Umsetzungs- oder
Erhaltungsdefizite auch bereits älterer Kompensationsmaßnahmen festzustellen
und die Herstellung eines naturschutzrechtskonformen Zustandes einzuleiten.
Ein mehrjähriger Verzug bei der Kompensationsumsetzung musste relativ häufig
festgestellt werden. Vereinzelte Maßnahmen mit Umsetzungsverzug von 10 Jahren
und mehr konnten angegangen werden. Es wurden auch Kompensationsmaßnahmen erfasst,
die bereits vor Jahren ordnungsgemäß hergestellt worden sind, zwischenzeitlich
aber wieder verschwunden waren.
Die Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen ist leider für viele Bauherren eine lästige Pflicht, die
allzu häufig vergessen wird. Dahinter steckt meistens gar keine böswillige
Absicht, sondern die Fokussierung auf das Bauvorhaben und andere für sie
prioritär zu erledigende Dinge. Das Projekt ermöglicht es, die Bauvorhaben besser
im Blick zu haben und nicht nur auf „Zuruf“, beispielsweise im Rahmen von
Schlussabnahmen des Fachdienstes Bauordnung, tätig zu werden.
Ein freundliches Erinnerungsschreiben
nach Eingang der Fertigstellungsanzeige ruft die Verpflichtung zur
Maßnahmenumsetzung wieder ins Gedächtnis. Die Ortskontrolle würdigt die
Bemühungen des Kompensationsverpflichteten. Sie schafft Gerechtigkeit, da
mittelfristig alle Maßnahmen kontrolliert werden sollten und damit auch
„Kompensationsverweigerer“ nicht mehr besser gestellt werden.
Im Rahmen einer regionalen
Dienstbesprechung des
Das Projekt kann damit anderen
Landkreisen als Vorbild dienen, wie die Kontrolle der naturschutzrechtlichen
Verpflichtungen organisiert werden kann.
Das Interesse der Kolleginnen und
Kollegen sowie der Fachbehörde bestärkt den Fachdienst Naturschutz darin, die
Fortsetzung des Projektes zur Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen unbedingt zu
empfehlen.
Bisherige Projektdaten:
Laufzeit 3 Jahre von 2013-15;
Projektaufwand von 20.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher
Gebührenertrag von 9.000 bis 11.000 €/a auf dem Konto 55411.331100
Beantragte Projektdaten:
Laufzeit 4 Jahre von 2016-19;
reduzierter Projektaufwand von 15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101;
zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf dem Konto 55411.331100
Das Projekt hat gezeigt, dass es nicht nur Auswirkungen auf
die tatsächlich kartierten Flächen hatte und hat. Es hat sich „rumgesprochen“,
dass die Nicht-Umsetzung von Kompensationsmaßnahem vom Landkreis als Verwaltung
mit einstimmiger Unterstützung der Kreispolitik nicht mehr toleriert wird. Eine
Tendenz, dass Kompensationsverpflichtungen zeitnäher umgesetzt und diese auch
verantwortungsvoller unterhalten und gepflegt werden, ist zu erkennen, kann
jedoch nicht in Zahlen gefasst werden.
Wichtig ist, dass der begonnene Weg
weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um mittelfristig eine
Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu erreichen.
Gleichzeitig muss weiterhin verstärkt
auf die Umsetzungsverpflichtungen der Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanungen
geschaut und entsprechende Anforderungen
formuliert werden, damit dann in die gemeindlichen Haushalte auch die für die
Umsetzung erforderlichen Gelder eingestellt werden.
Bei aktuell 1875 Kompensationsflächen
im kreiseigenen Kompensationsflächenkataster, Zahl kontinuierlich steigend, ist
eine flächendeckende Kontrolle der Maßnahmen wenig realistisch.
Aus Sicht der Verwaltung ist es unter
den gegebenen angespannten Haushaltssituationen
deshalb vertretbar die Anzahl der
jährlichen Kontrollen in den nächsten vier Jahren um ca. 30 % zu reduzieren und
dann wieder neu zu entscheiden. Bei Berücksichtigung gestiegener Personalkosten
kommt man dann zu den o. g. beantragten Projektdaten.
Das Projekt soll weiterhin nicht
durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern ausschließlich über die
Projektgelder durch flexible Vereinbarungen mit Teilzeitkräften zur
Stundenaufstockung (in der Summe ca. 0,2
Stellenanteilen/a) umgesetzt werden.
Dieses hat sich in den letzten 3 Jahren sehr bewährt.
Nach 2 Jahren soll ein
Zwischenbericht und zum Ende des Projektes ein Abschlussbericht mit Entscheidungsvorschlag
über das weitere Vorgehen erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es entstehen Kosten i. H. v. 15.000,00 €/a für 2016-19 bei Weiterführung des Projektes in reduziertem Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können zusätzliche Erträge in Höhe von 7.500,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet werden.
Anlagen
keine