Betreff
Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe;
Antrag
- des Vereins Krippenkinder Rehburg-Loccum e.V. als Betreiber der Krippe Puttfarken in Rehburg-Loccum
Vorlage
2015/266
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Verein Krippenkinder Rehburg-Loccum e. V., Rehburger Str. 27, 31547 Rehburg-Loccum, gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe an.


Sachverhalt

Der Verein Krippenkinder Rehburg-Loccum e.V. beantragt die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

Ein bereits im Jahr 2009 gestellter Antrag war seinerzeit aufgrund bis dahin fehlender tatsächlicher Arbeit in der Jugendhilfe durch den Fachbereich zunächst zurückgestellt  worden.

 

Nachdem der Verein seit 2010 erfolgreich 15 Krippenplätze im Rahmen der Betreuungslandschaft und der Bedarfsplanung der Stadt Rehburg-Loccum dauerhaft anbietet, ist mit Schreiben vom 26.10.2015 erneut die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe beantragt worden.

 

Im Rahmen des Antrags wird neben der Betriebserlaubnis durch das Land Niedersachsen auf die permanent gute Auslastung und die erfolgreiche Betreuung U3 auf dem Gebiet der Stadt Rehburg-Loccum verwiesen. Der Verein arbeitet gemeinnützig und kooperiert  zudem mit der Tagespflege, um dem Ansatz der Vereinbarung von Familie und Beruf Vorschub zu leisten. Sitz des Vereins ist Rehburg-Loccum.

Die Anerkennung fällt daher in die Zuständigkeit des Landkreis Nienburg/Weser als öffentlichem Träger der Jugendhilfe.

 

Der Verein Krippenkinder Rehburg-Loccum e.V. leistet aus Sicht des Fachbereichs einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe durch Bereitstellung des Betreuungsangebotes und die damit verbundene Arbeit in Bildung und Erziehung. Der Verein arbeitet (nachgewiesen) gemeinnützig und bietet über die Vereinssatzung die Gewähr für eine nicht nur der Jugendhilfe, sondern auch den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit.

Insoweit sind die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII und den hierzu ergangenen Empfehlungen erfüllt.

 

Der Fachbereich Jugend empfiehlt dem Ausschuss, den Verein Krippenkinder

Rehburg-Loccum e. V. als Freien Träger der Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII anzuerkennen.