Betreff
Errichtung einer gymnasialen Oberstufe am Johann-Beckmann-Gymnasium, Hoya
Vorlage
2004/AAS/006
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

Am Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya wird mit Wirkung vom 01.08.2006 aufsteigend eine gymnasiale Oberstufe errichtet. Ein entsprechender Antrag ist an die Schulbehörde zu richten. Der planerische Einzugsbereich des Johann-Beckmann-Gymnasiums wird auf das Gebiet der Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup sowie auf den Einzugsbereich der Grundschule Wietzen, Samtgemeinde Marklohe, festgelegt.

 

Der planerische Einzugsbereich ist durch Satzungsbeschluss mit Wirkung vom 01.08.2005 an als Schulbezirk gemäß § 63 Abs. 2 NSchG festzusetzen.

 

Schülerinnen und Schüler, die am 01.08.2005 im Sekundarbereich I an Stelle des Johann-Beckmann-Gymnasiums ein Nienburger oder Verdener Gymnasium besuchen, können dort ihre Schulzeit beenden.

 

Die organisatorischen, finanziellen und baulichen Maßnahmen werden nach Vorliegen der schulbehördlichen Entscheidung beraten.

 

Die Festsetzungen im bisherigen Schulentwicklungsplan sind anlässlich der Fortschreibung zum 01.01.2005 zu ändern.

 


Drucksache: 2003/KA/086-07

Drucksache: 2003/KA/135-02

 

Das Gymnasium Hoya (heute: Johann-Beckmann-Gymnasium) ist mit Beginn des Schuljahres 1982/83 aus einem gymnasialen Realschulzweig heraus verselbstständigt worden. Es wird bis zum 31.07.2004 mit den Jahrgängen 7 bis 10, danach mit den Jahrgängen 5 bis 10, geführt. Es ist überwiegend zweizügig, zurzeit zwei- bis dreizügig.

 

Die Schule hat am 14.02.2002 und 24.02.2003 die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe zum 01.08.2004 beantragt. Der Schulelternrat unterstützt diese Anträge.

 

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya stellte gleichlautende Anträge am 02.02.2002 und 30.03.2004 mit dem Ziel der Einführung zum 01.08.2005.

 

Diese Anträge sind seit 2002 öffentlich und nicht öffentlich auf allen Ebenen diskutiert worden. Gegenstand dieser Diskussion war insbesondere die Frage, ob und wie ausreichende Schülerzahlen zur Bildung einer mindestens dreizügigen Oberstufe erreicht werden können.

 

Der planerische Einzugsbereich des Johann-Beckmann-Gymnasiums umfasst die Gebiete der Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup. Weil die Schülerzahlen mittel- wie langfristig nur zu einer knappen Dreizügigkeit bzw. nur zu einer Zweizügigkeit ausreichen, wurde die Erweiterung des planerischen Einzugsbereichs thematisiert.

 

Die Hinzunahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler  ist wegen des Planungsvorbehalts benachbarter Träger der Schulentwicklungsplanung nicht möglich, sollte aber dennoch Ziel bleiben.

 

In der benachbarten Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz, wird zum 01.08.2004 eine gymnasiale Außenstelle des Gymnasiums Sulingen aufsteigend ab Klasse 5 für den Sekundarbereich I errichtet. Diese Außenstelle soll später verselbstständigt werden und im Sekundarbereich II mit dem Gymnasium Syke zusammenarbeiten. Für den Sekundarbereich I dieser Außenstelle sollen Schulbezirke durch Satzungsbeschluss festgesetzt werden. Damit ist ein Schulbesuch einer anderen als der zuständigen Schule nur im Rahmen der Ausnahmeregelungen des § 63 NSchG möglich. Schülerinnen und Schüler  aus dem Gymnasium Bruchhausen-Vilsen stehen für den Sekundarbereich II frühestens zum 01.08.2010 zur Verfügung.

 

Es kommt somit für das Johann-Beckmann-Gymnasium nur eine Ausweitung des planerischen Einzugsbereichs auf andere Gebietsteile im Landkreis Nienburg/Weser in Betracht. Aus geografischer Sicht bietet sich lediglich der planerische Einzugsbereich der Grundschule Wietzen, Samtgemeinde Marklohe, an. Verkehrsstrukturen von Wietzen nach Hoya sind für die Schülerbeförderung nicht vorhanden.

 

Mit dem erweiterten Einzugsbereich würden unter der Voraussetzung, dass auch hier Schulbezirksfestlegungen für den Sekundarbereich I die freie Schulwahl ausschließen und alle Schülerinnen und Schüler tatsächlich das Johann-Beckmann-Gymnasium besuchen,

/    die in der Anlage prognostizierten Schülerzahlen erreicht. Im Sekundarbereich II sind Schulbezirke nicht festzulegen und die Schülerinnen und Schüler in der Schulwahl frei.

 

Die in der Anlage genannten Zahlen werden jedoch erstmalig am 01.08.2011 eintreten, wenn die Schülerinnen und Schüler des
5. Jahrgangs (01.08.2005) die Klasse 10 beendet haben und in Klasse 11 eintreten (01.08.2011). Dies würde allerdings die organisatorischen Änderungen bereits zum 01.08.2005 erfordern. Alle vorherigen Jahrgänge, die an Stelle des Johann-Beckmann-Gymnasiums entweder Nienburger oder Verdener Gymnasien besuchen, stehen für die gymnasiale Oberstufe in Hoya nicht zur Verfügung. Umschulungen aus schulorganisatorischen Gründen entsprechen nicht der Entscheidungspraxis des Landkreises Nienburg/Weser.

 

Mit der Bezirksregierung Hannover sind die zu erwartenden Schülerzahlen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung am 10.05.2004 besprochen worden.

 

Die Bezirksregierung hat vorab – nach vorheriger Besprechung mit dem Kultusministerium – eine positive Haltung zur Genehmigungsfrage der gymnasialen Oberstufe signalisiert. Im übrigen sind Hinweise für die Antragstellung gegeben worden.

 

Der Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen hat am 16.09.2003 die Errichtung der gymnasialen Oberstufe empfohlen (Drucksache 2003/KA/086-03), wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Für eine Umsetzung des Vorhabens müssen planerische, organisatorische und finanzielle Vorarbeiten geleistet werden. Zur Absicherung einer geordneten Einführung kann dies frühestens zum 01.08.2006 realisiert werden. An dieser Stelle muss erneut der inhaltliche Zusammenhang mit der Errichtung der “Hauptschule Hoya” betont werden.