hier: Kreisrat Thomas Schwarz
Kreisrat Thomas Schwarz wird zum 31.03.2016 aus dem Beamtenverhältnis beim Landkreis Nienburg/Weser entlassen.
Sachverhalt
Herr Kreisrat Thomas Schwarz ist Wahlbeamter und derzeit Leiter des Dezernates III. Er hat am 30.12.2015 einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beim Landkreis Nienburg/Weser gestellt. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 Abs. 4 BeamStG sind Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Über die Entlassung entscheidet die Ernennungsbehörde. Sie wird wirksam, wenn sie dem Beamten in Form der Entlassungsverfügung zugestellt wurde (§ 38 Nds. Beamtengesetz (NBG).
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Kreisrat Thomas Schwarz gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 Abs. 4 BeamtStG zum 31.03.2016 aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.