Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle der Grundschule Drakenburg
Vorlage
2016/016
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Heemsen wird für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle der Grundschule Drakenburg eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 10.980 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Heemsen hatte mit Schreiben vom 05.10.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Sporthalle Drakenburg gestellt.

 

Die Turnhalle wurde im Jahr 1971 errichtet. Seit dieser Zeit sind keine Sanierungsmaßnahmen an den WC-Anlagen durchgeführt worden.

 

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme liegen inklusive Planungshonorar bei rechnerisch 159.000 €. Sie beinhalten u. a. die WC-Sanierung inklusive Einbau eines Behinderten-WC, den Einbau einer Kleinküche im Bereich der Tribüne, die Abtrennung einer weiteren Umkleidekabine, die Erneuerung der vorhandenen Schmutzwasserleitungen und eine Sanierung der Duschen.

 

Von den Gesamtkosten sind Kosten in Höhe von 5.700 € für die Herstellung der Küchenzeile mit Wasser- und Abwasseranschluss im Bereich der Tribüne und 4.300 € für die Schaffung einer weiteren Umkleidekabine im Flurbereich abzusetzen. In beiden Fällen handelt es sich um einen Wunsch des TuS Drakenburg, welcher die Sporthalle ebenfalls nutzt. Eine schulische Notwendigkeit dieser Teilmaßnahmen wird verwaltungsseitig nicht gesehen. Die zuwendungsfähigen Kosten werden deshalb auf 149.000 € festgesetzt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u. a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können grundsätzlich auch für größere Instandsetzungen erbracht werden, wobei größere Instandsetzungen im Landkreis Nienburg/Weser seit dem 01.01.2016 nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse förderfähig sind.

 

Vorliegend handelt es sich um eine größere Instandsetzung nach § 117 Absatz 3 NSchG. Es besteht jedoch die Besonderheit, dass der Antrag bereits in 2015 gestellt wurde und deshalb grundsätzlich nach den „alten“ Regelungen der Kreisschulbaukasse, welche bis 31.12.2015 gelten, zu beurteilen ist. Dies jedoch nur, wenn neben der Antragstellung in 2015 auch das Vorhaben in diesem Jahr begonnen wurde. Ein Vorhaben kann schulgesetzlich als begonnen eingestuft werden, wenn der Planungsstand die Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) erreicht hat. Bei Leistungsphase 5 handelt es sich um die so genannte Ausführungsplanung. Ziel der Ausführungsplanung ist ein Planansatz, der zum Bau freigegeben wird. Die vorgelegten Ausführungspläne erhalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind.    

 

Die Samtgemeinde Heemsen hat nachgewiesen, dass für das Vorhaben die Leistungsphase 5 der HOAI im abgelaufenen Jahr erfolgt war. Der eingereichte Antrag der Samtgemeinde muss deshalb als fristgerecht, vollständig und mit ausreichendem Planungsstand eingestuft werden.

 

Die Maßnahme wird voraussichtlich mit Mitteln der Dorferneuerung aus einer ZILE-Richtlinie in Höhe von 116.070 € gefördert. Nach Abzug dieser (vorrangigen) Drittfördermittel und unter Berücksichtigung des vorgenannten Fördersatzes von einem Drittel errechnet sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 10.980 € für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Sporthalle der Grundschule Drakenburg.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Drakenburg auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Heemsen in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 11 (Geburtenzahlen 2014/2015) und 17 (Geburtenzahlen 2012/2004) verfügen wird. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist zumindest fraglich.