Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Anbau einer Aula an der Grundschule Warmsen
Vorlage
2016/017
Aktenzeichen
211
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Uchte wird für den Anbau einer Aula an der Grundschule Warmsen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 137.139 € gewährt. Für die Sanierung im Verwaltungsbereich der Schule wird keine Zuwendung gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Uchte hatte mit Schreiben vom 05.11.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Anbau einer Aula an der Grundschule Warmsen gestellt. Des Weiteren sollen Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung von Fenstern, Fassadensanierung, Verbesserung der Bausubstanz durch Wärmedämmungen) am Schulgebäude durchgeführt werden.

 

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen inklusive Planungshonorar bei 453.186,67 €. Darin sind 41.768,93 € für Sanierungsmaßnahmen im Verwaltungsbereich der Schule (Rektorzimmer, Sekretariat, Lehrerzimmer und Lehrmittelraum) enthalten.

 

Die Baumaßnahme ist im Jahr 2015 ausgeschrieben worden. Sie soll zum Schuljahresbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können grundsätzlich auch für größere Instandsetzungen erbracht werden, wobei größere Instandsetzungen im Landkreis Nienburg/Weser seit dem 01.01.2016 nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse förderfähig sind. Für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung können keine Zuwendungen erfolgen.

 

Ob eine Sanierungsmaßnahme als Maßnahme der größeren Instandsetzung oder als laufende Bauunterhaltung eingestuft wird, hängt von der Kostenhöhe im Verhältnis zum Neubauwert der Schule ab.

 

Auf Basis einer Hauptnutzfläche von 1.494,31 qm für die Grundschule Warmsen errechnet sich ein Neubauwert von 4.034.637 €. Hiervon ausgehend liegt die finanzielle Abgrenzung zwischen laufender Bauunterhaltung und größerer Instandsetzung bei 80.692,74 €. Dieser Wert wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme unterschritten.  

 

Vorliegend handelt es sich deshalb um eine Erweiterungsbaumaßnahme nach § 117 Absatz 1 NSchG (Aula) und um eine Maßnahme der laufenden Bauunterhaltung (Sanierung Verwaltungsbereich). Der Aulaanbau ist damit aus der Kreisschulbaukasse förderfähig, die Sanierungsmaßnahme im Verwaltungsbereich in Ermangelung eines ausreichenden Kostenvolumens nicht.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Fördersatzes von einem Drittel errechnet sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 137.139 € für den Anbau der Aula an das Schulgebäude.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Warmsen auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Uchte langfristig über ausreichend Schülerzahlen verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert einzügig bis zweizügig.